Tourismuswelt

Das European Travel Information and Authorization System (ETIAS) macht den Zugang zum EU-/Schengenraum ab Mai 2023 kostenpflichtig. Bild: AdobeStock

Das ETIAS kommt definitiv im Mai 2023

Das Datum, an welchem die Reise in den EU-/Schengenraum kostenpflichtig wird, steht nun definitiv. Die Einführung wurde nochmals etwas nach hinten geschoben. Für Bewohner von Grossbritannien oder einiger Balkanländer ist die Änderung besonders unterfreulich - den Tourismus nach Europa insgesamt sollte das ETIAS aber nicht wesentlich beeinflussen.

Vor vier Jahren entschied die Europäische Union (EU), dass ein neues Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem namens ETIAS (European Travel Information and Authorization System) eingeführt werden sollte (Travelnews berichtete). Damit sollte der Zugang zur EU bzw. zum Schengenraum neu einer kostenpflichtigen Online-Anmeldung unterliegen, ähnlich dem amerikanischen System mit dem ESTA. Im September 2020 entschied die Schweiz, dass sie definitiv am ETIAS teilnimmt (Travelnews berichtete). Die Einführung war ursprünglich für 2021 vorgesehen, doch aufgrund der Corona-Wirren kam es zu Verzögerungen, vor fast einem Jahr waren dann die technischen und rechtlichen Grundlagen vorhanden, welche eine Einführung per Ende 2022 ermöglichen sollten (Travelnews berichtete).

Nun gibt es zwar nochmals eine kleine Verzögerung, doch die EU hat nun die definitive Einführung bestätigt. Das ETIAS (formelle Infos hierzu unter diesem Link) wird Anfang Mai 2023 eingeführt. Ab jenem Zeitpunkt müssen dann Personen aus allen Ländern, welche nicht Mitglied der EU bzw. des Schengenraums sind, aber bislang visumsbefreit einreisen können, vor der Einreise in eines dieser Länder eine Online-Genehmigung einholen. Dass ETIAS kostet 7 Euro (zum Vergleich: Das ESTA für die USA kostet 21 Dollar) und muss für alle Personen zwischen 18 und 70 Jahren eingeholt werden.

Man muss also unterscheiden: ETIAS ist nicht dasselbe wie das Schengen-Visum - es geht schneller, wird online abgewickelt und erfordert keine biometrischen Daten. Nach aktuellem Stand müssen Personen aus 63 Ländern ein ETIAS für die Reise beantragen, alle anderen nicht-EU/Schengen-Länder weiterhin ein formelles Visum. Unter den 63 Ländern sind auch europäische dabei, nota bene das Vereinigte Königreich, aber beispielsweise auch Albanien oder Bosnien, deren Einwohner ohne Wohnsitz in der Schweiz ab Mai 2023 also registrierungspflichtig vor der Einreise in die Schweiz sein werden. Bei den Incoming-Tourismus-Verantwortlichen europaweit ist man derweil nicht besonders beunruhigt über negative Effekte des ETIAS - auch in den USA blieben nach Einführung des ESTA grössere negative Effekte aus.

Das ist die komplette Liste der ETIAS-pflichtigen Länder:

  • Albanien
  • Antigua and Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien & Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominica
  • El Salvador
  • Georgien
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kiribati
  • Kolumbien
  • Macao
  • Malaysia
  • Marshall Islands
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Mikronesien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Nauru
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Nordmazedonien
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Saint Kitts and Nevis
  • Saint Lucia
  • Saint Vincent
  • Samoa
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Solomon-Inseln
  • Südkorea
  • Taiwan
  • Timor Leste
  • Tonga
  • Trinidad and Tobago
  • Tuvalu
  • Ukraine
  • Uruguay
  • U.S.A.
  • Vanuatu
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich (Grossbritannien)

Ist man innerhalb der EU bzw. des Schengenraums, kann man sich frei bewegen. Bürger der EU- bzw. der Schengenraum-Staaten sowie in diesen wohnhafte Personen brauchen natürlich kein ETIAS. Die ETIAS-Genehmigung ist für eine unbegrenzte Anzahl von Einreisen innerhalb von drei Jahren gültig. Die Inhaber müssen sich jedoch an die Einwanderungs- und Überschreitungsbestimmungen halten. Derzeit dürfen sich Drittstaatsangehörige pro 180 Tage nicht länger als 90 Tage in der gesamten EU aufhalten.

Das Antragsverfahren ist online und weitestgehend automatisiert, so dass man die Reiseerlaubnis normalerweise innert Minuten haben sollte; in »aussergewöhnlichen Fällen» könne die Erlaubnis aber auch bis zu einem Monat in Anspruch nehmen. Gegen abgelehnte Anträge kann Einspruch erhoben werden.

Ab wann man sich formell um ein ETIAS bewerben kann, wurde noch nicht mitgeteilt.

(JCR)