Tourismuswelt

Bundesrat Alain Berset (zwischen den Fahnen) hat die Rückkehr in die normale Lage und Planung einer Übergangsphase bis Frühling 2023 angekündigt. Bild: Screenshot Youtube

Die Schweiz ist zurück in der normalen Lage

Die letzten Corona-Massnahmen sind erwartungsgemäss gefallen. Fällt nun auch die Maskenpflicht in den Flugzeugen von Schweizer Fluggesellschaften? Das wird sich erst in den nächsten Tagen zeigen.

«Die Krise ist noch nicht vorbei», erklärte Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset soeben an der Pressekonferenz des Bundesrats. Dennoch gebe es keinen Anlass dazu, die verbleibenden speziellen Covid-Massnahmen noch weiterhin aufrecht zu erhalten.

Was heisst das? Ab dem kommenden Freitag (1. April 2022) werden die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung «Besondere Lage» aufgehoben, also die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die «normale Lage» - nach 95 Tagen in ausserordentlicher Lage (zwischen März und Juni 2020) und 685 Tagen in besonderer Lage. Die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Diese können also bei Bedarf eigenmächtig allfällige neue Covid-Restriktionen in Kraft setzen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase «mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit» angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, welches bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.

Grund für die Lockerungen ist der Umstand, wonach dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung in den letzten Wochen kein markanter Anstieg von Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen gekommen sei, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen ist. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit sei in den nächsten Monaten folglich wenig wahrscheinlich. Der Bundesrat rechnet damit, dass das Coronavirus Sars-CoV-2 nicht verschwindet, sondern endemisch wird, es also in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.

Der Bundesrat hat überdies beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht seien die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten werden vernichtet. Ebenso wurde die Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern und die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen beschlossen.

Fällt nun die Maskenpflicht in den Flugzeugen?

Eine Frage, die für die Reisebranche sowie für alle Flugreisenden nun aufkommt, dreht sich um die Maskenpflicht. Diese gilt seit dem 15. August 2020 (Travelnews berichtete), doch mit der Aufhebung der besonderen Lage und der Maskentragepflicht im ÖV entfällt die gesetzliche Pflicht für Airlines, dies an Bord zu verlangen. Wobei nun die Frage lautet, welche Gesetzgebung an Bord denn nun gilt.

Ging man bislang davon aus, dass an beiden Enden einer Flugreise (Start- und Zielland) die Maskenpflicht aufgehoben sein muss, um die Maskenpflicht an Bord eines Flugzeugs aufzuheben, so scheint dies nach Ansicht anderer nicht der Fall zu sein. Massgebend wäre demnach die Gesetzgebung im Heimatland des Carriers. Über solche Fragen werden die schweizerischen Fluggesellschaften nun brüten. Eine Sofortreaktion auf die Ankündigung des Bundesrates ist bisher ausgeblieben. Auf Anfrage von Travelnews erklärt Swiss-Sprecher Michael Stief: «Vorerst bleibt die Maskentragepflicht auf allen unseren Flügen bestehen. Wir prüfen derzeit jedoch allfällige Anpassungen unserer Vorgaben.»

Simon Benz, Mediensprecher von Helvetic Airways, ergänzt: «Wir prüfen derzeit verschiedene Optionen gemeinsam mit unseren Partnern. Ein Entscheid bezüglich einer Anpassung unseres aktuellen Schutzkonzeptes wird voraussichtlich bald gefällt.»

Was ist mit dem Zug?

Für den öffentlichen Verkehr in der Schweiz bedeutet die heutige Ankündigung des Bundesrats, dass die Maskenpflicht nach 21 Monaten per 1. April 2022 aufgehoben wird. Es könne aus technischen Gründen allerdings noch bis zu drei Wochen dauern, bis alle Hinweise zur Maskenpflicht in Durchsagen oder auf Plakaten entfernt sind.

Für Reisen in benachbarte Staaten gelten je nach Land unterschiedliche Ein- und Ausreisebestimmungen. Die aktuellen Regelungen hierzu gibt es auf der Seite «Zugreisen nach Europa in Coronazeiten».

(JCR)