Tourismuswelt

Gemäss der neuen Covid-19-Härtefallverordnung 2022 des Bundes können Unternehmen mit ungedeckten Kosten von Januar bis Februar 2022 nochmals ein Gesuch einreichen. Bild: AdobeStock

Härtefälle: Zürich lanciert eine weitere Zuteilungsrunde

Die Pandemie-Probleme sind noch nicht ausgestanden. Im Kanton Zürich wurde nun eine neue Härtefallrunde für die Monate Januar und Februar 2022 aufgeschaltet. Das sind die Details.

Die Situation in der Ukraine hat Corona zwar medial etwas in den Hintergrund gerückt, doch unter dem Strich hat sie die seit zwei Jahren andauernden Probleme nur nochmals akzentuiert. Oder mit anderen Worten: Die Reisebranche ist trotz dem vermeintlichen und mancherorts bereits proklamierten «Ende von Corona» noch nicht aus dem Schneider und viele Reiseunternehmen sind weiterhin wirtschaftliche Härtefälle.

Zum Glück gibt es hier auch weiterhin Hilfe von Behördenseite. So auch im Kanton Zürich: Dieser startet eine weitere Zuteilungsrunde für die mit behördlichen Massnahmen zusammenhängenden ungedeckten Kosten vom 1. Januar 2022 bis 28. Februar 2022. Nota bene: Mit der praktisch vollständigen Aufhebung der behördlichen Corona-Massnahmen, welche der Bundesrat am 17. Februar verkündet hat, werden solche Ansprüche künftig extrem schwierig zu erheben sein.

Der Kanton Zürich hält für die aktuelle Runde fest: Die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen bleiben im Vergleich zur «alten» Covid-19-Härtefallverordnung mit Stand am 18. Dezember 2021  weitestgehend unverändert. Gemäss der Verordnung decken die nicht rückzahlbaren Beiträge höchstens die ungedeckten Kosten des Unternehmens. Sie dürfen 9 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018/2019 nicht überschreiten und betragen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken höchstens 450 000 Franken. Für grössere Unternehmen gilt eine Obergrenze von höchstens 1,2 Millionen Franken. Grössere Unternehmen können den Höchstbetrag auf 2,4 Millionen Franken anheben, wenn sie neues Eigenkapital einschiessen. Für Schausteller gilt eine Spezialregelung: Sie können bis zu 18 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes und höchstens 2,4 Millionen Franken erhalten.

Die genauen Regelungen zu Anspruchsvoraussetzungen und zur maximalen Höhe der Beiträge können auf dieser Website eingesehen werden. Gesuche können bis zum 18. April 2022 elektronisch eingereicht werden.

(JCR)