Tourismuswelt
Die Schweizer Politik rückt Booking & Co. auf die Pelle
Das Problem kennt man seit langem: Grosse Online-Buchungsplattformen wie Booking.com zwingen Hotels aufgrund ihrer Marktmacht in «negative Abhängigkeiten», indem beispielsweise die Hotels auf ihrer eigenen Website keine günstigeren Preise als auf der Buchungsplattform anbieten dürfen. Diese vertraglich gesicherten Paritätsklauseln sind der Hotellerie seit langem ein Dorn im Auge, weil damit der Wettbewerb aus ihrer Sicht behindert wird.
Booking.com argumentiert auf der eigenen Website wie folgt: «Booking.com nimmt Investitionen vor, um bei Gästen Werbung für Unterkünfte zu betreiben und um ihnen die Möglichkeit zu geben, sie auf der Plattform von Booking.com zu vergleichen. Unterkünfte legen die Preise auf der Plattform fest. Die Paritätsklausel dient dem Zweck, sicherzustellen, dass auf der Plattform angegebene Raten und Bedingungen wettbewerbsfähig sind, damit Gäste von niedrigeren Suchkosten profitieren können, und um zu unterbinden, dass eine Unterkunft wesentliche Investitionen von Booking.com ohne Gegenleistung in Anspruch nimmt.» Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Parität nicht in jedem Land gleich umgesetzt wird - dies, weil gewisse Länder - darunter alle Nachbarländer der Schweiz - bereits ein Verbot der Paritätsklauseln durchgesetzt haben. In der Schweiz ist man noch nicht soweit, die «Lex Booking» (formell die «Motion Bischof») gibt es aber seit 2017 und im November 2020 hat der Bundesrat auch einen Umsetzungsvorschlag vorgelegt; das Gesetz ist allerdings noch nicht geschaffen.
Das Parlament will mehr als der Bundesrat
Inzwischen gibt es aber wieder Bewegung in der Sache. Und wie: Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) spricht sich für ein allgemeines Verbot von Paritätsklausen in Verträgen zwischen Beherbergungsbetrieben und Buchungsplattformen aus. Sie geht damit über das in der bundesrätlichen Vorlage zur Änderung des «Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb» vorgesehene Verbot von Preisparitätsklauseln hinaus.
Die RK-N geht einig mit dem Bundesrat, dass die grossen internationalen Buchungsplattformen durch ihre Marktmacht in der Lage seien, gerade kleinen und mittleren Schweizer Beherbergungsbetrieben nach Belieben ihre Regeln zu diktieren. Davor müssten die Schweizer Hotellerie und die Konsumenten geschützt werden. Wegen dem in den Nachbarländern gesetzlich verankerten Verbot von Preisparitätsklauseln würde zudem der Verzicht auf ein Verbot zu einem Standortnachteil für Schweizer Beherbergungsbetriebe führen. Kritik, wonach die Vorlage eine Ausnahmeregelung für eine einzelne Branche schaffen würde, wurde abgewiesen.
Die Kommission will nun aber nicht nur wie vom Bundesrat vorgesehen Preisparitätsklauseln verbieten, sondern Paritätsklauseln im Allgemeinen, also auch Verfügbarkeits- und Konditionenparitätsklauseln. Sie hat einem entsprechenden Antrag mit 18 zu 6 Stimmen zugestimmt. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die Kommission zudem gegen eine strafrechtliche Sanktionierung von Verstössen gegen das neue Verbot ausgesprochen, eine Minderheit befürwortet diese.
In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Annahme der Änderung des UWG ausgesprochen. Der Nationalrat wird sich im Rahmen der Frühjahrssession mit dem Geschäft befassen. Bis mindestens dann wird die Schweizer Hotellerie weiterhin auf eine Lösung warten müssen.