Tourismuswelt

Achtung PCR-Test: Diese Pflicht vor der Rückreise in die Schweiz löst Ängste vor einem Stranden im Ausland ab - und ist völlig unnötig. Bild: AdobeStock

Kommentar Bitte schafft die Testpflicht vor Rückreise ab

Jean-Claude Raemy

Um die Reisebranche aus der Omikron-Krise zu führen, muss die Reise-Nachfrage klar verbessert werden. Und dafür gibt es kurzfristig vor allem ein Mittel: Die Abschaffung der generellen Testpflicht vor der Rückreise in die Schweiz.

Die Omikron-Welle nähert sich dieser Tage ihrer Spitze. Die Fallzahlen sind weiterhin extrem hoch, und infolge der Isolationsbestimmungen bei Infektion bzw. der Quarantänebestimmungen bei Kontakt zu Infizierten befinden sich aktuell zahllose Schweizer in einem «inaktiven» Zustand, vor wenigen Tagen waren es rund 160'000 Personen. Diese fehlen am Arbeitsplatz, also in der Wirtschaft, und schaffen viele Probleme. Probleme, mit denen sich der Bundesrat (erneut) herumschlagen muss, der eine Balance sucht zwischen den weitreichenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen, die im Rahmen der Omikron-Welle getroffen wurden.

Bislang hat der Bundesrat diese Balance recht gut hingekriegt. Doch immer wieder gibt es auch Massnahmen, für die wenig Verständnis vorhanden ist. Beispiel: Eine der Massnahmen, welche getroffen wurden, als die Omikron-Welle sich abzuzeichnen begann, war die Einführung einer Testpflicht vor der Rückreise in die Schweiz. Was gut gemeint war, war allerdings für die Reisebranche ein - wohl unnötiger - Nackenschlag, wie schon zuvor mit der Risikoländerliste. Es wurde suggeriert, dass die Ansteckungsgefahr vor allem im Ausland liege, doch waren in sehr vielen Reiseländern die Zahlen deutlich tiefer als in der Schweiz. Darüber hinaus mussten sich auch Geimpfte/Genesene der PCR-Testpflicht unterziehen, was für viel Unmut sorgte: Wer schön brav das Impfprogramm mitgemacht hatte und sich vermeintlich «sicher» fühlte, wurde plötzlich verunsichert. Und am Allerschlimmsten: Es drohte eine Quarantäne im Ausland. Denn wer kurz vor der Rückreise einen positiven Test hatte, durfte zunächst mal nicht fliegen und musste warten, bis ein negatives Ergebnis vorlag - was möglicherweise sehr lange dauern könnte.

Es gab auch das Problem der Zeitmessung: Liegt der Test überhaupt innerhalb der vorgelegten Frist vor? Zur Erinnerung: Alle Personen ab 16 Jahren (auch dreifach Geimpfte) müssen aktuell bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72h) oder Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) vorweisen können. Wer nicht geimpft/genesen ist, muss zwischen dem 4. und 7. Tag nach der Einreise einen weiteren PCR-Test oder Antigen-Schnelltest machen. Das Testergebnis sowie die Einreiseformular-Nummer oder eine Kopie der Kontaktkarte sind dem Wohnkanton zu melden. Nun ist es so, dass man sich im Ausland um einen Test kümmern muss, der innerhalb der vorgegebenen Frist vorliegt. Wenn man bedenkt, dass in der Schweiz infolge Labor-Überlastung inzwischen das Vorliegen eines PCR-Tests drei Tage in Anspruch nehmen kann - die Schulen können davon ein Lied singen - will man gar nicht wissen, wie das teils im Ausland sehen wird. Es gibt natürlich die teure Express-Variante, aber da kommt dann schnell die Frage auf, ob man dies bezahlen will, zumal auch stets die Frage des Nutzens im Raum steht.

Das vergangene Wochenende mit Bombenwetter hat zahllose Schweizer in die Berge und auf die Pisten geführt. Bilder von langen Schlangen an Skiliften, wilden Après-Ski-Partys, unbeschwertes Feiern in Adelboden oder am Lauberhorn. Parallel dazu müssen Erstklässler Maske in der Schule tragen und eben Reisende im Ausland teure und teils aufwändige Tests über sich ergehen lassen, um überhaupt ins Land gelassen zu werden. Konsequenz sieht anders aus. Dazu kommt, dass einmal mehr Reisende per Flugzeug, Bahn oder Bus aufgrund der einfacheren Kontrollmöglichkeiten sich der Regel unterziehen müssen, während Autofahrende kaum kontrolliert werden können. Klar, von einer «Einreiseverweigerung» infolge Infektion - und damit einem verfassungswidrigen Eingriff in Rechte eines Staatsbürger - kann keine Rede sein, es gibt ja in den BAG-Bestimmungen explizit die Möglichkeit, dass man bei fehlendem Test sich einfach einem Test bei Ankunft unterziehen kann. Aber die Airline wird Sie nicht mitnehmen, d.h. auch dies ist de facto nur für Autoreisende möglich.

Omikron ist weniger schlimm als befürchtet - sagt auch der Bundesrat

Die ganze Auslands-Testpflicht vor Rückreise zieht wiederum allerhand versicherungstechnische Fragen nach sich, und natürlich die Frage, ob man denn in einem bestimmten Reiseland überhaupt in Quarantäne möchte. Bei den Gesundheitseinrichtungen ist es bekanntlich oft wie mit dem WC: Am liebsten zuhause.

Wie bereits erwähnt ist es auch so, dass die Ansteckungsgefahr im Inland doch eigentlich höher ist: Die Schweiz weist ein Vielfaches der Infektionszahlen beispielsweise von beliebten Winterzielen wie den Malediven oder Costa Rica aus, und in diesen Ländern kommt man kaum je in ein Gedränge wie am letzten Wochenende in den Schweizer Skiorten. Warum also Reisende und die Reisebranche noch mit einer Massnahme bestrafen, für die es kaum mehr eine Berechtigung gibt?

Wir wissen: Sobald eine Reise behördlich erlaubt und dabei nicht mit übertriebenem administrativem Aufwand und allfälligen Ängsten (in diesem Fall vor einer Test-bedingten Strandung im Ausland) verbunden ist, wird wieder gebucht. Die Schweizer Bevölkerung scheint die Angst vor Omikron etwas abgelegt zu haben, der neuen Welle wird nun oft mit «jetzt werden alle durchseucht und gut ist» begegnet, und sogar Bundesrat Alain Berset sprach am letzten Freitag davon, dass eine Omikron-Infektion nun eher mit einer Grippe oder gar Erkältung zu vergleichen sei, verbunden mit einer Verkürzung der Quarantäne-/Isolationspflicht. Viele fanden das stossend, aber unter dem Strich heisst das doch auch, dass der Bundesrat bei der Omikron-Welle nicht mehr höchste Alarmstufe sieht.

Wieso müssen denn nun gar Geboosterte noch Tests im Ausland auf sich nehmen und eine Auslandquarantäne riskieren? Also weg mit unnötigen Massnahmen wie der Testpflicht für Geimpfte/Genesene vor der Rückreise. Für Ungeimpfte kann man diese bis auf Weiteres bei Bedarf noch beibehalten. Und beibehalten sollte man sicherlich noch die allgemein gängigen Regelungen mit Maske, Abstand, Händewaschen, im Ausland wie im Inland. Solche Massnahmen haben nie dazu geführt, dass zahlreiche (Flug-)Reisen entweder storniert oder vor allem auch nicht neu gebucht wurden. Der Jahresbeginn in der Schweizer Branche fiel bislang in Sachen Buchungen mau aus, und das lag zu einem grossen Teil an der Testbestimmung.

Immerhin wissen wir, dass der Bund dran ist, diese Massnahme zu überprüfen. Der Schweizer Reise-Verband (SRV), mit ihm kantonale Taskforces, und allen voran die mediale Speerspitze der Schweizer Reisebranche, der SRV-Politikverantwortliche und Globetrotter-VRP André Lüthi, haben in den vergangenen Tagen bei Politikern und in den Medien die Trommel dafür gerührt, dass die Testpflicht abgeschafft wird und damit der «Buchungs-Knoten» gelöst wird. Travelnews schliesst sich dieser Initiative mit Überzeugung an.