Tourismuswelt

Bundesrat Alain Berset will die Gültigkeitsdauer vom Covid-Zertifikat von geimpften und genesenen Personen auf neun Monate reduzieren, um die Akzeptanz in der EU zu gewährleisten. Bild: Screenshot Youtube / @Der Schweizerische Bundesrat

Was bedeutet die neue Richtung des Bundesrats für die Reisebranche?

Nina Wild

Quarantäne und Zertifikatsdauer werden verkürzt. Das hat Auswirkungen auf die Reisebranche – doch der Schuh drückt laut SRV-Geschäftsführer Walter Kunz noch an einem anderen Ort.

Zum ersten Mal im neuen Jahr hat der Bundesrat am 12. Januar 2022 über die Corona-Situation informiert. Die Omikron-Variante dominiert derzeit die Fallzahlen der Schweiz. Noch nie waren die Infektionen so hoch in der Schweiz. Gleichzeitig bleiben die Hospitalisierungen in diesem Zusammenhang relativ tief. Das mache Hoffnung, dass die neue Variante weniger gefährlich sei als noch Delta. Abschliessend sei eine Beurteilung aber noch nicht möglich, da die Welle noch nicht überstanden sei.

Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die aktuell bis 24. Januar befristeten Massnahmen bis 31. März zu verlängern. Die Konsultation mit den Kantonen zur Verlängerung dauert bis am 17. Januar 2022. Sollte sich die Lage in den Spitälern stark verschlechtern, kann der Bundesrat unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen, etwa die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen. Das kommt beim Verband Hotellerie Suisse nicht gut an, wie er in einer Mitteilung schreibt: «Die Verlängerung der Massnahmen bis Ende März ist nicht verhältnismässig. Die 2G-Plus-Regel für Hallenbäder und Wellnessbereiche in Hotels hat die Branche mitten in der Hochsaison hart getroffen.» Die Umsetzung dieser Massnahme sei für die Betreiber sehr schwierig. Aufgrund der aktuellen Testkapazitäten hätten auch testwillige Gäste oftmals keine Möglichkeit, sich für einen Wellness-Besuch testen zu lassen.

Was hingegen mit Wirkung ab 13. Januar beschlossen wurde, ist eine Verkürzung der Quarantäne von Infizierten auf fünf Tage. Nur Personen, welche mit positiv getesteten Menschen im gleichen Haushalt leben, müssen ebenfalls noch für fünf Tage in Kontaktquarantäne. Der Beschluss kam mit dem Hintergrund, dass der Bundesrat enorme Arbeitsausfälle in gewissen Sektoren verhindern möchte. Damit hatte auch der Flugverkehr zu kämpfen, wie Travelnews kürzlich berichtete. Hotellerie Suisse begrüsst diesen Entscheid: «Wir sind froh über die Reduktion der Quarantäne- und Isolationsfrist. Damit können wir die dramatische Höhe von Abwesenheiten am Arbeitsplatz vielleicht etwas abfedern», sagt Andreas Züllig, Präsident von HotellerieSuisse. Gemäss einer Umfrage bei den Mitgliedern musste mehr als jeder zweite Betrieb sein Angebot anpassen sowie Umsatz- und / oder Qualitätseinbussen bei den angebotenen Dienstleistungen in Kauf nehmen.

Walter Kunz, Geschäftsführer vom Schweizer Reise-Verband, rechnet aufgrund der Anpassung der Quarantäne nicht mit einer Erholung vom Reisegeschäft. Er sagt auf Anfrage: «Wenn wir positive Auswirkungen für die Reise-Nachfrage haben wollen, muss der obligatorische Covid-Test im Ausland für geimpfte und genesene Personen abgeschafft werden. Das ist momentan der Hinderungsgrund, Ferien zu buchen. Die Menschen fürchten sich, im Ausland stecken zu bleiben.»

Verkürzung der Zertifikatsdauer

Der Bundesrat will ausserdem die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats von aktuell 365 auf 270 Tage reduzieren. Wie kommt es? Damit will die Regierung sicherstellen, dass das Zertifikat in der Europäischen Union weiterhin anerkannt bleibt und der Reiseverkehr nicht beeinträchtigt wird. Die EU-Kommission hat unter Abstimmung mit den Mitgliedstaaten bereits vor drei Wochen beschlossen, dass die Impfzertifikate ohne Booster nur noch neun Monate ihre Gültigkeit haben. Der EU-Entscheid tritt am 1. Februar 2022 in Kraft - die Schweiz will nachziehen. Zu dieser Verkürzung der Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Die Regelung soll ebenfalls Anfang Februar in Kraft gesetzt werden.

Was sagt der Schweizer Reise-Verband? Kunz erklärt: «Solange geimpfte und genesene Personen wieder frei reisen können, sehe ich kein Problem bei der Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Dies würde auch den Impfdruck auf jene Personen erhöhen, bei welchen der Booster ansteht oder die noch gar nicht geimpft sind.» Man müsse immer mit Anpassungen diesbezüglich rechnen.