Tourismuswelt

Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat das Testregime bei der Einreise angepasst, gültig ab Montag, 20. Dezember 2021. Bild: AdobeStock

Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen

Der Bundesrat entschied heute über schärfere Corona-Massnahmen. Dabei wurde unter anderem das Testregime angepasst. Auch die Härtefallverordnung wird nochmals angepasst.

Die Sitzung des Bundesrats, in welcher über erneute Massnahmenverschärfungen angesichts der Pandemie und insbesondere der Omikron-Variante informiert wurde, dauert noch an. Die wesentlichen Punkte sind jedoch bereits bekannt.

Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben demnach nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass künftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden. Damit setzt er einen Beschluss des Parlaments im Covid-19-Gesetz um. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt ab morgen Samstag, 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.

Änderung im Testregime

Aus Sicht der Reisebranche war vor allem das aktuell gültige Testregime von Interesse. Dieses wurde effektiv angepasst, gültig ab Montag, 20. Dezember 2021. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.

Mehr Länder auf der Risikoländerliste

Ebenfalls heute wurde bekannt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Liste der Risikoländer erweitert hat. Ist ein Land auf der SEM-Liste, ist die Einreise komplett untersagt, ausser für Schweizer Bürgerinnen und Bürger oder für Drittstaatsangehörige im Rahmen von bewilligungspflichtigen Aufenthalten und bei Härtefällen. Auch eine vollständig erfolgte Impfung genügt für Drittstaatsangehörige, die aus diesen Staaten einreisen, nicht mehr.

Neu auf der Liste ist Jordanien.

Prüfung der Härtefallhilfe

Im Sinne einer Vorsichtsmassnahme hat das Parlament in der Wintersession zudem die gesetzliche Grundlage für die kantonalen Härtefallprogramme verlängert. Stark von behördlichen Covid-Massnahmen betroffene Unternehmen sollen auch im kommenden Jahr unterstützt werden. Der Bundesrat hat eine erste Diskussion dazu geführt und das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) mit der Ausarbeitung einer Härtefallverordnung 2022 beauftragt. Diese soll auch einen Vorschlag für die Umsetzung der neu vom Parlament beschlossenen Unterstützung für Schaustellerinnen und Schausteller umfassen.

Eine Übergangsregelung soll den Kantonen genügend Zeit für einen reibungslosen Abschluss des bestehenden Programms 2020/21 einräumen. Der Bundesrat hat dazu am 17. Dezember 2021 die geltende Härtefallverordnung angepasst.

(JCR)