Tourismuswelt

Die Swiss begrüsst die neue Ausnahmeregelung des BAG für kürzlich von Covid-19 genesene Personen. Bild: Jett Pongsakon

Deshalb ist auf der BAG-Website nichts über die Ausnahmeregelung zu finden

Nina Wild

Von Covid-19 genesene Reisende profitieren derzeit von einer Ausnahmeregelung der generellen PCR-Testpflicht für die Ein- bzw. Rückreise in die Schweiz. Nun werden weitere Details bekannt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informierte Personenbeförderungsunternehmen sowie Botschaften am Freitag, 10. Dezember 2021 über eine Ausnahmeregelung für einreisende Personen in die Schweiz, welche von Covid-19 genesen sind (Travelnews berichtete). Damit soll verhindert werden, dass Schweizerinnen und Schweizer im Ausland stranden, weil ihr PCR-Test ein positives Ergebnis anzeigt. Dies kann nämlich auch Wochen nach überstandener Infektion noch der Fall sein und es könnte passieren, dass Reisende im Ausland stecken bleiben, obschon sie gar nicht ansteckend sind. Übrigens gilt die Ausnahmeregelung auch für ausländische Touristen, welche in die Schweiz einreisen wollen.

Auf der offiziellen Website des BAG sind bislang weiterhin keinerlei Informationen diesbezüglich zu finden. Es ist auch unklar, wie lange diese Regel überhaupt gilt. Ein BAG-Sprecher bestätigt jedoch auf Anfrage, dass die Befreiung der generellen PCR-Testpflicht unter bestimmten Voraussetzungen für genesene Personen möglich ist.

Walter Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Reise-Verband bringt nach einem Meeting mit dem BAG Klarheit: «Die definitive Verordnung, welche diese Ausnahmeregelung enthält, steht noch nicht. Der Bundesrat muss diese erst noch unterschreiben, damit die Regelung offiziell in Kraft tritt. Das ist auch der Grund, weshalb auf der BAG-Website noch keine Informationen zu finden sind und der SRV noch Nichts an seine Mitglieder kommuniziert hat. Diese vorab-Information befugte die Airlines jedoch zum schnellen Handeln.» Sobald die Regelung offiziell in Kraft trete, gebe es auch keine zeitliche Begrenzung. Sie würde erst wieder fallen, wenn die Verordnung erneut angepasst werde.

Da auch ausländische genesene Reisende, die in der Schweiz ihre Ferien verbringen, von der Ausnahme profitieren können, stellt sich die Frage, welche Anforderungen die ärztliche Bescheinigung hinsichtlich Sprache, persönliche Daten etc. erfüllen muss. «Diese Details sind noch nicht abschliessend geklärt», sagt Kunz, «sobald die Verordnung steht, erwarten wir diesbezüglich Klarheit». Und er rechnet damit, dass mit der morgigen Pressekonferenz des Bundesrates auch noch einmal Änderungen auf uns zukommen werden.

Swiss begrüsst Ausnahmeregelung

Es ist schade, dass das BAG keine klarere Kommunikation vornimmt und die Informationen zur Ausnahmeregelung nicht öffentlich publiziert. Lobenswert ist das Vorgehen der Swiss. Auf der Website der Airline sind die Details dazu ersichtlich und wird für die Rückreise akzeptiert: «Wir halten uns an die Bestimmungen der Behörden und haben folglich unsere Aussenstationen entsprechend informiert», sagt Swiss-Sprecher Marco Lipp auf Anfrage. Eine separate Kommunikation an die Partner und Passagiere zu dieser Ausnahmemöglichkeit erfolgte hingegen nicht. Die Airline begrüsst diese Ausnahme: «diese Regelung gibt unseren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, in die Schweiz zurückzureisen», so Lipp weiter.

Edelweiss akzeptiert die Ausnahemeregelung seit dem 14. Dezember übrigens auch, wie wir nach etwas umständlichen Suchen auf der Website festgestellt haben. Dort steht: «Reisende, die vor kurzem eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und daher keinen negativen PCR-Test für das Boarding vorlegen können, dürfen das Flugzeug besteigen, wenn sie frei von Covid-19-bezogenen Symptomen sind und die folgenden Bescheinigungen vorweisen können: a) Negativer Antigen-Schnelltest - nicht älter als 24 Stunden vor Abflug (Zeitpunkt der Probenahme) und b) Ärztliches Attest über die Beendigung der Isolierung oder ärztliches Attest über die kürzliche Genesung (innerhalb der letzten 30 Tage).» Ein Statement der Airline blieb bis Redaktionsschluss leider aus.