Tourismuswelt

Genesene Personen dürfen in Ausnahmefällen auch einen negativen Antigen-Schnelltest anstelle eines PCR-Tests für die Einreise in die Schweiz vorweisen. Bild: Shawnanggg

Mit dieser Ausnahmeregelung sollen Genesene nicht im Ausland stranden

Statt eines PCR-Tests sollen genesene Personen, die in den vergangenen 30 Tagen eine Covid-Erkrankung durchgemacht haben, für das Boarding nur noch einen Antigen-Schnelltest vorweisen müssen. Damit sollen weniger Schweizerinnen und Schweizer im Ausland feststecken.

Seit dem 4. Dezember gilt, dass alle in die Schweiz einreisenden Personen ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen müssen. Doch es gibt ein Problem für genesene Personen: Das Ergebnis kann noch wochenlang nach überstandener Infektion positiv ausfallen, auch wenn man nicht mehr ansteckend ist. Diese Personengruppe riskiert, im Ausland zu stranden, bis sie ein negatives Testergebnis vorweisen kann, wie Travelnews bereits thematisierte. Dass dies ausgerechnet vor den bevorstehenden Feiertagen, sorgt für viele Reisende und die Reisebranche für rote Köpfe.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat nun aber mehreren Medienberichten zufolge immerhin eine Ausnahmeregelung für die Genesenen erlassen. Kann mittels ärztlichem Schreiben bestätigt werden, dass die Covid-Infektion innert der letzten 30 Tagen durchgestanden wurde, reiche für das Besteigen des Flugzeugs für die Rückreise in die Schweiz auch ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis, das beim Abflug nicht älter als 24 Stunden ist. Ausserdem müssten die Passagiere zwingend symptomfrei sein.

Gemäss einem Bericht der «NZZ» (Abo) sei diese Regelung bereits am vergangenen Freitag (10. Dezember) in Kraft getreten und Fluggesellschaften sowie Botschaften wurden mit einem Schreiben informiert. Auf der offiziellen BAG-Website sind jedoch keine Informationen über diese Ausnahme zu finden und es ist auch unklar, wie lange sie gelten wird.

Von der Swiss wird diese Ausnahmeregelung offenbar umgesetzt, wie ein Blick auf die Website zeigt: «Eine Ausnahme [der generellen PCR-Testpflicht, Anm. d. Red] besteht nur für Reisende, die innerhalb der letzten 30 Tagen von einer Covid-Erkrankung genesen sind und aus diesem Grunde keinen negativen PCR-Test bekommen können. In diesem Fall wird auch ein negativer Antigen-Test (ausgestellt innerhalb 24 Stunden vor Abflug) akzeptiert, solange dieser zusammen mit einer medizinischen Bestätigung über die kürzliche Genesung bzw. über das Ende der Quarantäne vorgelegt wird.» Beim Schweizer Feriencarrier Edelweiss Air hingegen ist keine solche Spezifizierung zu finden.

Dass klare Informationen weiterhin fehlen bzw. nicht offensiv kommuniziert wurden, ist schade. Reiseveranstalter und Reisebüros müssen somit diesbezügliche Informationen aus Medienberichten entnehmen, wenn sie von Kundinnen und Kunden darauf angesprochen werden. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) habe diesbezüglich keine aktive Information vom BAG erhalten, wie Geschäftsführer Walter Kunz gegenüber Travelnews bestätigt, es erfolge aber in Kürze ein Austausch mit Details hierzu.

Eine Travelnews-Anfrage beim Bundesamt für Gesundheit blieb bis Redaktionsschluss leider unbeantwortet.

(NWI)