Tourismuswelt

Ein Bild aus dem Jahr 2020 mit viel Aktualität (v.l.): André Lüthi (Globetrotter/SRV), Bundesrat Guy Parmelin und Nationalrat Andreas Aebi. Bild: zVg

Härtefallhilfe und Testregime: Der SRV im Gespräch mit dem Bundesrat

André Lüthi konnte erneut Bundesrat Guy Parmelin persönlich treffen, um die Anliegen der Branche darzulegen. Darüber hinaus hat der Schweizer Reise-Verband (SRV) genauere Abklärungen zum neuen Testregime getroffen.

Die Covid-Variante Omikron hat neue Schockwellen durch die Reisebranche gejagt und für viel Verunsicherung bei dieser wie auch bei den Reisenden selbst gesorgt. Die von der Reisebranche heftig kritisierte Wiedereinführung der Quarantäneliste konnte innert einer Woche rückgängig gemacht werden - «dank intensiven Gesprächen auf allen Ebenen», wie der Schweizer Reise-Verband (SRV) in einer Mitteilung schreibt. Ersetzt wurde diese Quarantäneregelung allerdings durch ein Testregime, das ebenfalls für wenig Freude sorgt, wie Travelnews bereits festhielt.

«Wir hoffen, dass die Einführung des neuen Testregimes aufgrund neuer Erkenntnisse der neuen Virusmutation wieder aufgehoben werden kann», schreibt der SRV, «wir sind aber wenig zuversichtlich, dass dies bereits in den nächsten Wochen der Fall sein wird.» Travelnews hat derweil die Suche nach alternativen Regelungen angestossen. Der SRV habe die Wiedereinführung des Selbstdeklarationsformulars zumindest für Geimpfte und Genesene gefordert. Je nach Reiseart und Destination sei ein PCR-Test vor Abflug kaum zu organisieren. Ein zwingender Test gleich bei Einreise sollte als Alternative und in Ausnahmefällen wieder möglich sein. Obwohl der Missbrauch – als diese Möglichkeit noch bestand – beträchtlich war, werde dieser Punkt nochmals im Bundesamt für Gesundheit (BAG) diskutiert.

In operativen Gesprächen konnte der SRV zudem noch folgende Vollzugsfrage der neuen Verordnung klären:

Reicht der in der Schweiz gemachte PCR Test für ein Weekendtrip, wenn dieser weniger als 72 Stunden dauert?

  • Der für die Einreise erforderliche Test darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und muss negativ sein. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist es also durchaus möglich, einen Test in der Schweiz durchzuführen und ihn für die Hin- und Rückreise  zu verwenden.
    Wichtig: Die 72 Stunden gelten für den Zeitraum des Tests bis zum Boarding. Wenn das Testresultat bei der Einreise in die Schweiz «verfallen» ist, muss unmittelbar nach Einreise der Test wiederholt werden.

Treffen mit Bundespräsident Guy Parmelin

Am gestrigen 8. Dezember kam es zudem zum bereits zweiten Treffen zwischen Bundespräsident Guy Parmelin und dem Leiter Politik des SRV, André Lüthi. Vermittelt wurde das Gespräch wieder vom ehemaligen Nationalratspräsidenten Andreas Aebi. Zentrale Themen waren die Weiterführung der Härtefallmassnahmen und das PCR-Test-Regime für die Einreisen in Schweiz.

Der Bundespräsident hat signalisiert, dass man auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes mit den Kantonen im Moment in engem Austausch sei, was eine mögliche Weiterführung angeht. André Lüthi hat die Situation der Branche in den Jahren 2020/21, aber auch die Aussichten 2022 nochmals dargelegt und aufgezeigt, dass die Reisebranche eine der am härtesten betroffenen Branchen ist.

Weiter haben Aebi und Lüthi die Problematik der PCR-Testpflicht im Abflugland dargelegt. Der Bundespräsident zeigte Verständnis und wollte aufgrund von Beispielen wissen, was dies für die Reisenden, aber auch für die Reisebranche bedeute. Als Gegenvorschlag brachten Lüthi und Aebi ebenfalls die Rückkehr zur Selbstdeklaration (nur für Geimpfte und Genesene) mit Testpflicht nach Ankunft in der Schweiz ein. Versprochen wurde von Parmelin natürlich nichts, da die momentane Lage in den Spitälern jeden Entscheid beeinflusst, aber es gab immerhin die Absichtserklärung, wonach man in Bundesbern diese Woche nochmals diskutieren werde. Das offene Gespräch lässt laut Lüthi hoffen...

(JCR)