Tourismuswelt

Mit grosser Erleichterung hat die Tourismusallianz das gestrige JA zum Covid-19-Gesetz zur Kenntnis genommen. Bild: Adobe Stock

Erleichterung nach Ja zum Covid-Gesetz

Die Reisebranche atmet nach der gestrigen Abstimmung auf – und der SRV arbeitet eine Eingabe zur möglichen Verlängerung der Anrechnungsperiode der erhaltenen Unterstützungsgelder bis Ende 2021 aus, wie auch die mögliche Weiterführung der Kurzarbeit.

Die Stimmenden in der Schweiz haben zum Corona-Gesetz klar Ja gesagt. Die Corona-Massnahmengegner erlitten auch bei der zweiten Abstimmung über das Covid-19-Gesetz eine deutliche Niederlage. Dies trotz ihres lauten und teilweise auch aggressiven Abstimmungskampfs. Der Nachweis, geimpft, getestet oder genesen zu sein, kann nun weitergeführt werden. Das Zertifikat ermögliche es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen. Dies, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. Das machten die Befürworter geltend.

Konkret wurde über eine Gesetzesänderung vom März 2021 abgestimmt. Diese schuf nicht nur die Grundlage für das Zertifikat, sondern auch eine bessere Kontaktnachverfolgung von Infizierten ermöglichte. Ausserdem wurden Wirtschaftshilfen für pandemiebetroffene Unternehmen ausgebaut. Ein Nein zur Vorlage hätte auch diese Massnahmen gekippt.

«Ein Ja zum Covid-Gesetz ist eine absolute Notwendigkeit.»

Erleichterung ist nach dem gestrigen Abstimmungsresultat in Tourismuskreisen auszumachen. «Damit bestätigt die Stimmbevölkerung den bisherigen Schweizer Weg durch die Pandemie und verzichtet darauf, den Behörden in der aktuell fragilen epidemiologischen Lage wichtige Werkzeuge zur Pandemiebekämpfung und zur Unterstützung der Wirtschaft aus der Hand zu nehmen», sagt Nicolo Paganini, Präsident des Schweizer Tourismus-Verbandes. Ein Nein zu den Anpassungen am Covid-19-Gesetz hätte die Handlungsfähigkeit des Bundesrats eingeschränkt und die optimale Abstimmung zwischen Massnahmen und Unterstützungsleistungen erheblich erschwert.

Das Covid-Zertifikat hat sich in den letzten Monaten als wichtiges Instrument im Kampf gegen die Pandemie bewährt. Es ist die Grundvoraussetzung für sichere Begegnungen während Pandemiezeiten und von zentraler Bedeutung für einen funktionierenden Tourismus entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Dem Tourismuskomitee «JA zum Covid-Gesetz» gehörten unter dem Dach des Schweizer Tourismus-Verbands die Tourismusverbände HotellerieSuisse, Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren RDK, Netzwerk Schweizer Pärke, Parahotellerie Schweiz, Schweizer Reise-Verband SRV, Seilbahnen Schweiz, Verband öffentlicher Verkehr VöV, Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen VSSU, Verband Schweizer Tourismusmanager VSTM und zooschweiz an.

Ein JA zum Covid-Gesetz ist eine absolute Notwendigkeit und für den Ausbau der Reisefreiheiten unumgänglich – mit diesen Worten machte sich der SRV im Vorfeld starkt für ein Ja.

Und heute teilt der SRV mit: «Nun kann der Bundesrat tourismusrelevante Verlängerungen der staatlichen Unterstützungsleistungen, die im Covid-19-Gesetz ihre gesetzliche Grundlage haben, neu diskutieren. Entsprechende Eingaben zur möglichen Verlängerung der Anrechnungsperiode der erhaltenen Unterstützungsgelder bis Ende 2021, sowie eine mögliche Weiterführung der Kurzarbeit sind in enger Zusammenarbeit mit André Lüthi, unserem Leiter Politik, bereits in Arbeit und werden noch vor der Wintersession an das Parlament herangetragen.»

(TN)