Tourismuswelt

«Es handelt sich nicht einfach um eine Erhöhung, sondern um eine Anpassung der Logik», erklärt Garantiefonds-Geschäftsführer Marco Amos. Bild: zVg

Der Garantiefonds lanciert ein neues Gebührenmodell

Um sicherzustellen, dass für zukünftige Ausfälle genügend finanzielle Rücklagen vorhanden sind, wird eine Überwälzung der Risikokosten auf den Konsumenten in Form eines Promillebeitrags lanciert. Für die Reisebüros ergibt sich lediglich Erklärungsbedarf - dafür sind auch mehr Leistungen abgedeckt. Ihre Meinung ist am Ende des Artikels gefragt!

Die Corona-Krise hat auch die Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche zugesetzt. Oder besser gesagt: Diese hat eine Situation, welche sich in den letzten Jahren bereits abzeichnete, weiter zugespitzt. Das Fondsvermögen des Garantiefonds ist in den letzten Jahren von über 10 auf unter 4 Millionen Franken geschrumpft. Und die Schwächung der Reisebranche als Gesamtes - sowohl durch Corona als auch generell durch neue disruptive Mitbewerber - bedeutet, dass der Garantiefonds in den kommenden Jahren mit mehr Ausfällen als üblich rechnen muss. Immerhin konnte sich die Reisebranche bislang gut halten und die Teilnehmerzahlen im Garantiefonds haben sich bislang nur unwesentlich verändert, doch besteht weiterhin eine delikate Ausgangslage. Wie der Stiftungsrat in einem Brief an seine Teilnehmer festhält, dürfte eine Fondsgrösse von 40–60 Millionen Franken erforderlich sein, um die derzeitig ermittelten Risiken glaubwürdig abzudecken.

Diese Ausgangslage hat Garantiefonds-Geschäftsführer Marco Amos dazu veranlasst, gemeinsam mit seinem Team der Geschäftsstelle sowie mit dem Stiftungsrat des Garantiefonds «Korrekturmassnahmen» anzubringen. Bereits Ende August habe der Garantiefonds seine Teilnehmer informiert, dass Massnahmen zwingend notwendig seien, damit man für die Branche und die Konsumenten weiterhin als verlässlicher Partner agieren könne. Die Einzelheiten hierzu wurden nun ausgearbeitet, und die Lösung, in der Kurzform, lautet «Überwälzung der Risikokosten auf den Konsumenten in Form eines Promille-Beitrags auf die Buchung». Nur diese Lösung sei kurzfristig und mit vernünftigem Aufwand umsetzbar - und sie wurde in dieser Form auch schon in anderen Ländern (z.B. den Niederlanden) erfolgreich umgesetzt.

Und so wird das funktionieren: Der Endkunde bezahlt eine Gebühr von 2,5 Promille auf den Pauschalreisepreis an den Teilnehmer; dieser wiederum bezahlt dem Garantiefonds einen Risikobeitrag von 2 Promille auf den mit dem Endkunden erzielten Pauschalreiseumsatz und behält die Differenz für sich. Weiter wird durch den Garantiefonds eine jährliche administrative Gebühr von 0,2 Promille (mindestens aber 250 Franken) auf den Bruttoumsatz erhoben. «Die Administrationsgebühren und die Vermögenserträge decken die Strukturkosten des Garantiefonds inklusive den Ombudsman», so Amos. Gemäss dem Teilnahmevertrag werden zudem die Ansätze für Eintritts- und Teilnehmergebühren vom Stiftungsrat jährlich festgelegt und spätestens einen Monat vor Inkrafttreten separat als Vertragsbestandteil publiziert - was letzte Woche bereits erfolgte.

Abgedeckt sind damit Pauschalreisen sowie alle Leistungen zwischen Teilnehmern des Systems (Vermittler und Veranstalter). In einer Schätzung geht der Garantiefonds davon aus, dass unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einnahmen sowie der zu erwartenden jährlichen Schadenzahlung bis etwa zum Jahr 2031 mit dem Erreichen der gewünschten Fondsgrösse zu rechnen ist.

Separate Ausweisung der Garantiefonds-Kosten empfohlen

Letztlich ist die neue Garantiefonds-Logik also eine kleine Preiserhöhung für den Konsumenten, im Gegenzug für eine bessere Abdeckung. Wie muss das Reisebüro dies nun aber umsetzen?

Amos empfiehlt, dass beim Gesamtpreis für eine Pauschalreise der Gesamtpreis inklusive der 2,5 Promille angegeben wird, und dies nicht erst später dazugeschlagen wird. Nimmt der Kunde das Angebot an, muss dann aber diese Leistung in der Endabrechnung transparent gemacht werden, beispielsweise als Pauschale für den Schutz der einbezahlten Gelder. Das wird möglicherweise noch etwas Erklärungsbedarf nach sich ziehen. Wobei «Erklärungsaufwand» eigentlich tägliches Brot von Reisebüros ist.

Mehr Leistungen abgedeckt

«Es handelt sich nicht einfach um eine Erhöhung, sondern um eine Anpassung der Logik», resümiert Amos. Er rechnet damit, dass es mit dieser Lösung unzufriedene Teilnehmer geben mag, hält jedoch fest, dass die Teilnehmer nicht mit Mehrkosten belastet werden und die meisten «sogar positive Deckungsbeiträge erzielen können». Zudem erinnert Amos daran, dass mit der Änderung der Logik auch eine Verbesserung des Leistungsangebots einher geht. So sollen ab dem 1. Januar 2022 wie bis anhin das Insolvenzrisiko gegenüber den Konsumenten gem. Art. 18 PRG und das so genannte «Delkredere-Risiko» (also das Vermittlerrisiko, d.h. das Ausfallrisiko eines Reisevermittlers gegenüber dem Reiseveranstalter) gedeckt werden. Zusätzlich soll für Teilnehmer im Garantiefonds aber auch untereinander das «Lieferantenrisiko» neu gedeckt werden, also das Ausfallrisiko eines Reiseveranstalters gegenüber dem Reisebüro.

Sprich: Die heutigen Geschäftsmodelle der Branche werden wirksamer berücksichtigt. Dazu schafft dieser zusätzliche Deckungsumfang zwischen Garantiefonds-Teilnehmern ab 2022 ein stärkeres «Garantiefonds-System». Oder anders formuliert: Die Deckung für «Mikro-TO-Aktivitäten» wird verbessert, sofern diese Aktivitäten mit anderen Garantiefonds-Teilnehmern erfolgen.

Der Garantiefonds packt somit den Stier bei den Hörnern und gewährleistet mit seinem neuen Modell die eigene Sicherheit wie auch jene von Teilnehmenden sowie von Endkunden. Dies, nachdem sich die Revision des Pauschalreisegesetzes auf politischer Ebene weiterhin in die Länge zieht und dort keine kurzfristige Anpassung erwartet wird, jedoch eben schon kurzfristig Lösungen für die eingangs erwähnten Probleme des Garantiefonds gefunden werden mussten. In einem Interview mit Travelnews im November 2020 hatte Amos bereits geäussert, dass es die Revision des Pauschalreisegesetzes dringend brauche und auch dass die Einschätzung der Teilnehmer für die aktuelle Krisensituation «nicht unbedingt geeignet» seien. Deshalb also wurden sowohl das Gebührenmodell als auch die Einschätzungs-Prozedur der Teilnehmenden angepasst.

Vom Tisch ist die Diskussion um einen «Über-Garantiefonds» damit übrigens nicht. Ähnlich wie bei den Reise-Verbänden gibt es ja bei den Kundengeldabsicherungslösungen Bestrebungen, sich zu finden und über die Frage zu diskutieren, ob es denn mehrere Lösungen braucht. Amos hält fest, dass mit der vorliegenden Änderungen erst einmal die dringlichsten Bedürfnisse des Garantiefonds gelöst wurden - und andere Lösungen wie z.B. TPA haben inzwischen auch ähnliche Lösungen vorgelegt. Doch sei man weiterhin offen für Gespräche hinsichtlich der generellen Zukunft der Kundengeldabsicherungslösungen in der Schweiz.

(JCR)