Tourismuswelt

Die KAE (Kurzarbeitsentschädigung) für im Betrieb mitarbeitende Ehepartner ist seit langem ein Anliegen bei vielen Reiseunternehmen. Bern hat dieses nun endgültig begraben. Bild: Marco Blindenbacher

Keine Kurzarbeitsentschädigung für Ehegatten von KMU-Arbeitgebern

Im Betrieb mitarbeitende Ehegatten des Arbeitgebers in kleinen und mittleren Unternehmen haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, auch wenn die Kurzarbeit aus nicht-betrieblichen Gründen entsteht. Der Ständerat hat eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion am Mittwoch stillschweigend abgelehnt. Das Thema ist damit vom Tisch.

Für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, mitarbeitende Ehegatten sowie für Lehrlinge ist der Anspruch auf Kurzarbeit seit einiger Zeit abgelaufen. Was ein grosses Anliegen gerade in der KMU-lastigen Schweizer Outgoing-Reiseszene war, was letztes Jahr sogar ein Engagement des Schweizer Reise-Verbands (SRV) nach sich zog, ist nun endgültig begraben. Der Ständerat hat eine ursprünglich vom Nationalrat angenommene Motion diesbezüglich abgelehnt.

Die Kurzarbeit sollte Arbeitslosigkeit verhindern, erklärte Josef Dittli (FDP/UR) namens der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) im Rat. Sie sei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedacht, nicht für Arbeitgeber. Das sei entgegen der Ansicht des Nationalrats keine Lücke, sondern gewollt. Zudem bestehe ein riesiges Missbrauchspotenzial, da der Kurzarbeitsentscheid beim Arbeitgebenden liege. Die Unterstützung für Unternehmen erfolge in der Covid-19-Pandemie nicht mittels der Arbeitslosenversicherung, sondern durch zahlreiche andere Massnahmen.

Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin verwies ebenfalls auf das Missbrauchsrisiko. Kurzarbeit sei nur versichert, wenn sie ausserhalb des Einflussbereichs der Begünstigten liege. Die Aufnahme von mitarbeitenden Arbeitgebergatten in die Arbeitslosenversicherung wäre systemfremd.

(TN)