Tourismuswelt

Das European Travel Information and Authorization System (ETIAS) ist eine neue Pflicht für Zugang zur EU bzw. zum Schengenraum ab 2023. Bild: Lasma Artmane

Das ETIAS-System ist auf Kurs

Per Ende 2022 werden sämtliche Personen, die in den Schengen-Raum einreisen, eine digitale Einreiseerlaubnis einholen müssen. Ein weiterer Meilenstein dahin ist erreicht.

Die EU-Kommission hat am Montag (3. August) bekannt gegeben, dass die Vorschriften, welche das künftige Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS (European Travel Information and Authorization System) interoperabel mit den anderen EU-Informationssystemen machen, in Kraft getreten sind. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht - und die geplante Einführung von ETIAS per Anfang 2022 auf Kurs.

Zur Erinnerung: 2016 angestossen, hat die EU sich 2018 definitiv zur Einführung dieses Reisegenehmigungssystems für Europa entschieden (Travelnews berichtete); letztes Jahr entschied sich auch die Schweiz, als Mitglied des Schengenraums an ETIAS teilzunehmen (auch darüber berichtete Travelnews). Vereinfacht gesagt handelt es sich bei ETIAS um ein vollständig elektronisches System, welches Besuchern aus Ländern, die kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen, ebendiese Einreise einfach ermöglicht, dafür aber eine kostenpflichtige Vorregistrierung verlangt. In gewisser Weise ähnelt es dem US-amerikanischen ESTA (Electronic System for Travel Authorization). Das Ziel ist, bessere Kontrolle über Einreisen aus Nicht-EU/Schengen-Ländern zu haben und damit auch die illegale Einwanderung aus visafreien Drittländern zu verhindern.

Die am Montag in Kraft getretenen Regeln legen nun im Detail fest, wie ETIAS technisch mit anderen EU-Informationssystemen zusammenarbeiten kann, bei welchen für die Durchführung von Kontrollen Abfragen durchgeführt werden. Solche Abfragen erfolgen an zahlreiche Einreise-/Ausreisesysteme, Visa-Informationssysteme, das Schengen-Informationssystem und ein zentrales System zur Identifizierung von Mitgliedstaaten, die über Strafverfolgungs- und Verurteilungsinformationen zu Nicht-EU-Bürgern verfügen.

ETIAS werde nicht ändern, welche Nicht-EU-Länder der Visumpflicht unterliegen, und wird auch keine neue Visumpflicht für Staatsangehörige von Ländern einführen, die von der Visumpflicht befreit sind, stellte die Kommission klar. Nicht-EU-Bürger, die von der Visumpflicht befreit sind, brauchen nur wenige Minuten, um einen Online-Antrag auszufüllen, welcher in den allermeisten Fällen (voraussichtlich in über 95 Prozent) automatisch genehmigt wird. Die ETIAS-Genehmigung wird 7 Euro kosten - eine einmalige Gebühr, die drei Jahre lang und für mehrere Einreisen gültig sein wird. Obwohl das System Anfang 2022 eingeführt wird, ist das Obligatorium zur ETIAS-Registrierung für betroffene Personen erst ab 2023 in Kraft.

Übrigens: Nach aktuellem Stand wird das Vereinigte Königreich nicht Teil von ETIAS sein, d.h. für deren Bürger bzw. dort wohnhafte Personen wird das ETIAS auch obligatorisch sein.

(JCR)