Tourismuswelt

Bundesrat Alain Berset (m.) konnte umfassende weitere Öffnungsschritte ankündigen. Bild: Screenshot Youtube

Die Risikoländerliste des BAG ist definitiv Geschichte

Einzig die Liste der Staaten mit besorgniserregenden Virusvarianten bleibt bestehen. Generell gestaltet sich die Ein-/Rückreise in die Schweiz ab dem 26. Juni einfacher. Die Normalität ist auch im Alltag fast zurück.

Man wusste es ja bereits, doch musste man noch die Vernehmlassungsentscheide der Kantone abwarten. Nun ist es definitiv: Die bisherige Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit wird reduziert und enthält nur noch Staaten oder Gebiete, in denen für die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Geimpfte und genesene Personen aus einem solchen Staat oder Gebiet können ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen, solange sicher ist, dass die Impfung einen guten Schutz bietet. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und sich nach der Einreise in Quarantäne begeben.

Konkret bedeutet dies, dass geimpfte und genesene Personen auch bei Reisen aus Staaten, in denen die Delta-Variante dominiert (etwa Indien oder Grossbritannien), keinen negativen Test vorweisen müssen und auch nach der Einreise keiner Quarantänepflicht unterliegen. Die in der Schweiz eingesetzten Impfungen bieten einen nur leicht reduzierten und damit weiterhin sehr hohen Schutz gegen die Delta-Variante.

Die neue Regelung gilt ab dem kommenden Samstag, 26. Juni 2021. Die nächste Risikoländerliste wird also massiv abgespeckt sein. «Man kann wieder in die Ferien», hielt Bundesrat Alain Berset an der heutigen Medienkonferenz klar fest.

Internationale Kompatibilität des Covid-Zertifikats

Der Bundesrat hat heute zudem als Schengen-Weiterentwicklung zwei Verordnungen der EU zum digitalen Covid-Zertifikat der EU übernommen. Der Anerkennungsprozess des Schweizer Zertifikats durch die EU ist lanciert. Während einer sechswöchigen Übergangsphase ab 1. Juli ist davon auszugehen, dass im EU-/EFTA-Raum auch andere Nachweise akzeptiert werden. Es ist deshalb wichtig, sich vor einer Reise über die genauen Einreisebestimmungen zu informieren.

Weitere Lockerungsschritte

Des Weiteren wurde eine ganze Reihe von zusätzlichen Lockerungsmassnahmen angekündigt. Die Wichtigsten davon sind die Folgenden:

Keine Kapazitätsbeschränkung für Messen

Das Verbot für Messen mit weniger als 1000 Personen in Innenräumen wird aufgehoben. Zudem wird auch bei Messen auf Kapazitätsvorgaben verzichtet, unabhängig von der Besucherzahl oder von der Beschränkung auf Personen mit Covid-Zertifikat. Für Messen ohne Zertifikat gilt Maskenpflicht in Innenräumen und Konsumation nur im Restaurantbereich.

Verlängerung der Schutzdauer der Impfung auf 12 Monate

Der Bundesrat erstreckt die Schutzdauer von in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffen für vollständig geimpfte Personen auf 12 Monate. Dabei stützt er sich auf die Empfehlung der Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF). Geimpfte Personen sind daher neu während 12 Monaten von der Kontakt- und Reisequarantäne befreit. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU für das Covid-Zertifikat sind genesene Personen weiterhin während 6 Monaten von der Quarantänepflicht befreit. Die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests wird zudem von 24 auf 48 Stunden verlängert.

Homeoffice-Pflicht wird durch Empfehlung ersetzt

Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt; das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden.

Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben

Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen, wird aufgehoben. Im öffentlichen Verkehr gelten als Aussenräume sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen, wie Perron-Anlagen (auch unterirdisch), Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen. Als Innenräume gelten geschlossene unterirdische Bahnhofsanlagen (zum Beispiel der Tiefbahnhof Zürich) einschliesslich der Zugangsbereiche sowie Shoppingbereiche in Untergeschossen und geschlossene Wartesäle.

Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gelten jedoch weiterhin: wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden. In Innenbereichen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist.

(JCR)