Tourismuswelt

Bundesrat Alain Berset hatte für die Reisebranche abermals gute Neuigkeiten zu verkünden. Bild: Screenshot Youtube

Die Risikoländerliste des BAG soll nur noch Staaten mit Virusmutationen enthalten

Der Bundesrat hat heute nochmals über Lockerungen bei den Corona-Massnahmen informiert. Eine davon dürfte für Jubelgeschrei in der Reisebranche sorgen. Der definitive Entscheid fällt am 23. Juni.

«Das Licht am Ende des Tunnels kommt näher», holte Bundesrat Guy Parmelin zu Beginn der heutigen Medienkonferenz aus. Der Bundesrat hat diesbezüglich ein ganzes Massnahmenpaket mit weiteren Lockerungen verabschiedet.

Aus Sicht der Reisebranche von besonderem Interesse ist, dass es im Zusammenhang mit der Risikoländerliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eine wesentliche Erleichterung gibt, obwohl die Liste per se nicht abgeschafft wird. Konkret soll ab dem 28. Juni gelten: Die Risikoländerliste des BAG wird auf Staaten und Gebiete reduziert, in denen eine «besorgniserregende Virusvariante zirkuliert». Damit wären nach aktuellem Stand nur noch sechs Länder auf der Liste. Konkret heisst das also: Die Quarantänepflicht entfällt, auch bei Staaten mit höherer Inzidenz als die Schweiz. Die grenzsanitarischen Massnahmen sollen sich neu nur noch auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante konzentrieren.

Falls neue Virusmutationen auftreten, gegen welche die Impfung nicht mehr schütze, könne für alle Einreisenden aus diesen Staaten die Quarantänepflicht wieder eingeführt werden. So habe der Bundesrat ein Instrument zur Hand, um die Verbreitung neuer Virusvarianten frühzeitig einzudämmen. Genesene oder Geimpfte können aber auch aus diesen Staaten ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Alle anderen Personen müssen einen negativen PCR-Test oder Antigenschnelltest vorweisen und nach der Einreise in Quarantäne. Am Flughafen werden die Kontaktdaten aufgenommen.

Weiter gilt: Wer aus einem Schengen-Staat mit dem Flugzeug in die Schweiz reist und geimpft oder von Covid-19 genesen ist, muss einzig seine Kontaktdaten angeben. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich testen lassen. Bei Einreisen mit dem Zug oder dem Auto sollen keine Kontaktdaten angegeben werden müssen. Neu braucht es dafür aber lediglich noch einen Antigentest (anstelle des teureren und langsamer ausgewerteten PCR-Tests). Als Nachweis einer Impfung, einer durchgemachten Infektion oder eines negativen Testergebnisses soll in Zukunft auch das Covid-Zertifikat verwendet werden können. Das Schweizer Covid-Zertifikat wird so eingeführt, dass es mit dem «EU Digital COVID Certificate» kompatibel ist. Dies wurde von einem BAG-Sprecher garantiert.

Erleichterungen soll es auch für Einreisende von ausserhalb des Schengen-Raums geben. Das Einreiseverbot für Personen aus Drittstaaten soll für Geimpfte und Genesene aufgehoben werden. Dieser Schritt soll in Übereinstimmung mit den EU-Staaten erfolgen. Zwischen den Schengen-Staaten bestehen aktuell keine Einreisebeschränkungen. Zudem gilt bei freizügigkeitsberechtigten Personen die Personenfreizügigkeit unabhängig davon, aus welchem Staat sie in die Schweiz einreisen. Für Personen aus Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raums galten seit dem 19. Juni 2020 wegen des Coronavirus spezielle Einreisebeschränkungen, um dessen Ausbreitung zu bremsen.

Die Einreisebestimmungen in die Schweiz sind heute in zwei Covid-19-Verordnungen festgehalten. Die Vorschläge gehen in die Konsultation. Den definitiven Entscheid über die Lockerungen fällt der Bundesrat am 23. Juni.

Weitere Massnahmen

Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben, Bahnhöfen und von Haltestellen aufzuheben, ebenso auf den Aussendecks von Schiffen und auf Sesselliften. Am Arbeitsplatz soll die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten aber weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats. Die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht für alle Betriebe ist im Vorschlag des Bundesrats nirgends erwähnt.

Betreiber von Discos sollen Ende Juni nach monatelanger Schliessung ihre Tanzflächen wieder öffnen können. Jedoch soll nur Personen mit Covid-Zertifikat - also Geimpften, Genesenen oder Getesteten - Einlass gewährt werden. Maximal sollen 250 Personen anwesend sein dürfen. Sie sollen keine Maske tragen, aber ihre Kontaktdaten angeben. Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sollen nach den Plänen des Bundesrats ihre Kapazitäten stärker ausnutzen können. Aquaparks sollen mit Platzeinschränkungen für alle Besucherinnen und Besucher wieder öffnen können.

(JCR)