Tourismuswelt

Das Parlament (im Bild der Nationalratssaal) will Unternehmen vor existenziellen Herausforderungen, gerade aus Hotellerie und Tourismus, weiterhin unter die Arme greifen. Bild: Marcel Kessler

Parlament will Ausweitung des Härtefallprogramms bis Ende 2021

Grössere Unternehmen könnten in Ausnahmefällen höhere Härtefallbeiträge erhalten. Darüber hinaus gilt nun definitiv, dass ausländische TOs künftig auf den in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz besteuert werden und nicht auf den gesamten Umsatz.

Der Ständerat verlangt eine Verlängerung des Härtefallprogramms im Covid-19-Gesetz bis Ende 2021. Dazu gepackt hat er auch die Forderung nach einer Ausnahmeregelung für Grossunternehmen in Existenznöten. Es gehe hier um «die Härtefälle der Härtefälle», sagte Kommissionsprecher Martin Schmid (FDP/GR). Der Nationalrat hiess zwei gleichlautende Vorstösse bereits deutlich gut.

Beide Anliegen hatte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) ins Rollen gebracht. Hinter die Verlängerung des Härtefallprogramms bis Ende Jahr konnte sich auch der Bundesrat stellen. Höhere Härtefallbeiträge an Grossunternehmen in begründeten Ausnahmefällen kommen für ihn zwar auch infrage. Er lehnte diesen zweiten Vorstoss aber aus formalen Gründen ab. Die Kommission begründete derweilen ihre beiden Anliegen damit, dass viele Firmen ab der zweiten Jahreshälfte 2021 angesichts der schleppenden Erholung der Wirtschaftslage wiederum vor existenziellen Herausforderungen stünden. Dazu gehörten namentlich die Hotellerie und die Tourismusbranche samt ihren Zulieferern sowie der Detailhandel.

Auch grössere Unternehmen seien nicht automatisch weniger betroffen und mit unendlich hohen Reserven gesegnet. Deshalb forderte die Kommission in begründeten Ausnahmefällen, dass die festgelegte Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für stark betroffene Grossunternehmen ab einem Jahresumsatz von 5 Millionen Franken «verhältnismässig überschritten werden kann». Die geltende Regelung sieht eine einmalige Unterstützung von maximal 10 Millionen Franken vor.

Verlängerung analog zur Kurzarbeitsentschädigung

Die entsprechenden Anpassungen in der Verordnung hat der Bundesrat bereits vorgesehen. Er dürfte sie an seiner Sitzung vom 18. Juni beschliessen. Eine Verlängerung der Härtefallregelung bis Ende Jahr analog zur ausgebauten Kurzarbeitsentschädigung sei sinnvoll. Mit den beiden Motionen wolle man nur punktuell und nicht in der Fläche eingreifen, und damit etwas für Unternehmen machen, die mit der geltenden Regelung noch durch die Maschen fielen, betonte Schmid.

Der Bundesrat teile zwar die Stossrichtung beider Vorstösse, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Es handle sich um«offene Punkte, die auch wir auf dem Radar haben». Die Zulassung von höheren Härtefallbeiträgen in begründeten Ausnahmefällen, wie sie die zweite Motion verlange, lehne der Bundesrat vor allem aus formellen Gründen ab. Die Landesregierung habe keine gesetzliche Möglichkeit, das direkt zu machen, der Weg müsse über die Kantone gehen. Man wolle ihnen deshalb aus der Bundesratsreserve 500 Millionen Franken zur Verfügung stellen, damit sie die Zusatzbelastung abfedern könnten. Die entsprechende Verordnungsänderung ist für Mitte Juni geplant. Noch offen ist laut Maurer, wie die 500 Millionen Franken zugeteilt werden.

Bisher 30'000 Gesuche

Laut dem Finanzminister sind bisher rund 30'000 Härtefallgesuche abgehandelt worden, und laufend würden bei den Kantonen neue eingereicht. Im Gang seien relativ viele Rekursverfahren, oft wegen vermuteter Ungleichbehandlung.

Maurer geht davon aus, dass auch für das Jahr 2022 wohl noch Begleitmassnahmen geprüft werden müssen, namentlich für die Eventbranche oder die städtische Hotellerie und Gastronomie. Dafür dürfte indes die ordentliche Gesetzgebung genügen.

Ausländische Unternehmen sollen nur Schweizer Umsatz besteuern

Es wurde noch ein weiteres wichtiges Thema behandelt: Ausländische Tour Operators sollen auf den in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz besteuert werden und nicht auf den gesamten Umsatz. Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.

Bis am 31. Dezember 2017 konnten ausländische Unternehmen Leistungen bis 100'000 Franken in der Schweiz grundsätzlich mehrwertsteuerfrei erbringen. Seit 2018 sind alle Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig, sofern sie weltweit mindestens 100'000 Franken Umsatz erzielen. Ziel dieser Änderung war die steuerliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen (Travelnews berichtete hierzu bereits).

Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, die verlangt, bei der alten Regelung zu bleiben. Der Vorstoss war im Rat unbestritten. Die zuständige Kommission hatte einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes einstimmig dem Rat zur Annahme empfohlen.

Die Motion geht an den Bundesrat. Das Parlament überwies in früheren Sessionen bereits eine gleichlautende Motion von Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) an den Bundesrat.

(TN)