Tourismuswelt

Positives für gebeutelte Arbeitnehmer ist aus dem Schweizer Parlament in Bern zu vernehmen. Bild: Jens Junge

Das Parlament spricht sich für längere Entschädigung bei Erwerbsausfall aus

Gute Kunde für gebeutelte Unternehmen: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat der Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung in der Corona-Pandemie bis Ende 2021 zugestimmt. Daneben wurden Entscheide im Zusammenhang mit dem Covid-Zertifikat bzw. dem Impfprogramm gefällt.

Es ist so gut wie durch: Das Parlament hat den Massnahmen zugestimmt, die der Bundesrat in der Pandemie für Erwerbsmassnahmen. Nachdem bereits der Ständerat zugesagt hatte, sagte auch der Nationalrat am Montag mit 149 zu 39 Stimmen und zwei Enthaltungen Ja zum aktualisierten Covid-19-Gesetz. Erwerbstätige, die wegen der Schutzmassnahmen gegen die Pandemie nicht arbeiten oder ihre Arbeit erheblich einschränken müssen, sollen damit statt bis Ende Juni bis Ende Dezember Erwerbsersatz erhalten können.

Einige Differenzen zum Ständerat bleiben aber noch bestehen. Beispiel: Menschen mit tiefen Löhnen, die in Kurzarbeit sind, will der Nationalrat noch bis Ende Jahr statt bis noch Ende Juni mit einer höheren Entschädigung unterstützen. Der Ständerat hatte dies mit Stichentscheid seines Ratspräsidenten abgelehnt und muss nun nochmals entscheiden. Und: Wer seine Arbeit verliert, hätte nach dem Willen von SP, Grünen und GLP noch länger auf zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung Anspruch erhalten sollen. Die auf März, April und Mai 2021 beschränkte Unterstützung wollte diese Minderheit bis Ende Jahr verlängern, unterlag aber mit 82 gegen 108 Stimmen.

Auch die zwei Motionen «Verlängerung des Härtefall-Programms» und «Zulassen von höheren Härtefallbeiträgen in begründeten Ausnahmefällen» fanden im Nationalrat Zustimmung; diese werden nun noch im Ständerat behandelt.

Es gab übrigens auch einige Entscheide im Zusammenhang mit dem Impfprogramm. Auf Antrag von SVP, Mitte und FDP übernahm der Nationalrat eine Bestimmung des Ständerates, wonach Kapazitätsbegrenzungen für Anlässe und öffentliche Einrichtungen aufgehoben werden sollen, sobald alle impfwilligen Erwachsenen ihre Spitze erhalten haben. Noch eine zweite Bestimmung übernahm der Nationalrat von der kleinen Kammer, auch hier auf Antrag einer bürgerlichen Minderheit: Wer eine Impfung, einen negativen Test oder eine Genesung von Covid-19 belegen kann, soll von Zugangsbeschränkungen ausgenommen sein.

Das Covid-Zertifikat soll grossflächig eingesetzt werden

Das Parlament stellt sich zudem hinter die Linie des Bundesrats beim neuen Covid-Zertifikat. Der Bundesrat hatte die Verordnung dafür am 4. Juni publiziert, inzwischen steht die «Covid Certificate»-App im Apple App Store und bei Google Play Store zur Verfügung. Wie das Parlament nun festhielt, soll das Covid-Zertifikat nötig sein, um Restaurants, Bars oder Veranstaltungen zu besuchen. Die SVP hatte vergeblich versucht, das Zertifikat nur für den internationalen Reiseverkehr, Grossveranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 5000 Personen sowie Diskotheken und Tanzveranstaltungen zu verwenden. Zuvor hatte Bundespräsident Guy Parmelin deutlich gemacht, dass jene, die sich nicht impfen liessen, Konsequenzen zu tragen haben.

Ausserdem entschied der Nationalrat: Urteilsfähige Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die sich gegen Covid-19 impfen lassen wollen, können das ohne Zustimmung ihrer Eltern tun. Die Empfehlung des Bundes sieht aber nicht grundsätzlich vor, dass bei Kindern ab zwölf Jahren keine Zustimmung der Eltern zum Impfen nötig ist. Nur wenn Minderjährige tatsächlich als urteilsfähig zu betrachten seien, sei die Einwilligung der Eltern nicht nötig.

(JCR)