Tourismuswelt

In der Schweiz ist die Auswahl an Impfstoffen beschränkt, für die Einreise sind jedoch noch mehr Impfstoffe zugelassen. Bild: Markus Spiske

Welche Impfstoffe sind überhaupt für die Einreise zugelassen?

Schweizer erhalten derzeit nur Impfstoffe von Pfizer-Biontech oder Moderna. Was ist mit Ausländern, die in die Schweiz einreisen und möglicherweise andere Impfungen erhielten? Wir haben nachgefragt.

Die Covid-Impfkampagne läuft auf Hochtouren. Inzwischen haben schon über 3 Millionen Schweizer mindestens die erste Impfdosis erhalten und über 1,5 Millionen auch bereits die zweite. Damit ist die Schweiz auf gutem Wege, die angestrebte «Herdenimmunität» in nützlicher Frist zu erreichen. Ebenso können sich reisende Schweizer, die bereits geimpft sind, nun wieder relativ frei in Länder begeben, welche Restriktionen für vollständig Geimpfte oder Genesene gelockert haben.

Da auch die Schweiz die Restriktionen gelockert hat, fliegen nun vermehrt auch wieder Personen aus anderen Ländern in die Schweiz, oder auch Auslandschweizer. Wie sieht es aber hinsichtlich der zugelassenen Impfungen in diesem Fall aus?

In Punkt 1 und 2 der Anlage 1a der Verordnung «Covid-19 Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» werden drei Zulassungsstellen für Impfstoffe genannt, die in der Schweiz offiziell anerkannt werden. Folgendes steht dort konkret:

1.1 Als geimpfte Personen gelten Personen, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der:

a. über eine Zulassung in der Schweiz verfügt und gemäss den Empfehlungen des BAG vollständig verimpft wurde;
b. über eine Zulassung der Europäischen Arzneimittelagentur für die Europäische Union verfügt und gemäss den Vorgaben oder Empfehlungen des Staates, in dem die Impfung durchgeführt wurde, vollständig verimpft wurde;
c. gemäss dem «WHO Emergency use listing» zugelassen ist und gemäss den Vorgaben oder Empfehlungen des Staates, in dem die Impfung durchgeführt wurde, vollständig verimpft wurde.

Weiter wird spezifiziert, dass die Dauer, während welcher geimpfte Personen von der Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten, von der Test- und Quarantänepflicht sowie von der Testpflicht vor dem Abflug ausgenommen sind, sechs Monate ab der vollständig erfolgten Impfung beträgt. Bei genesenen Personen beträgt diese ebenfalls sechs Monate, und zwar ab dem 11. Tag nach der Bestätigung der Ansteckung.

Diese Impfstoffe sind zugelassen

Von der Swissmedic sind aktuell die Impfstoffe von Pfizer/Biontech («Comirnaty»), Moderna sowie Janssen (Johnson & Johnson) zugelassen, wobei von Letzteren gar keine Impfdosen bestellt wurden. Darüber hinaus «gültig» für Einreise in die Schweiz sind wie erwähnt auch die von der Europäischen Arzneimittelagentur für die EU zugelassenen Impfstoffe. Zu den bereits Genannten gesellt sich aktuell lediglich der Impfstoff von AstraZeneca («Vaxzevria») hinzu. Noch im Zulassungsverfahren sind Sputnik V, CVnCov und VeroCell - die aktuellste Liste ist unter diesem Link ersichtlich.

Damit hat es sich nicht erschöpft. Zugelassen sind ja auch noch die von der WHO akzeptierten Impfstoffe. Zu diesen zählen nebst den bereits Genannten auch noch das indische Covishield, die chinesischen Varianten Sinopharm/BIBP, Sinovac sowie CanSinoBio sowie das amerikanische NovaVax. Die Übersicht in diesem Fall gibt es unter diesem Link.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist laut Sprecherin Nani Moras daran, «eine Zusammenstellung in allen Landessprachen zu erstellen.»

(JCR)