Tourismuswelt

Bundesrat Alain Berset hatte für die Reisebranche gute Neuigkeiten. Bild: Screenshot Youtube

Geimpfte definitiv von der Quarantäne befreit

Der Bundesrat hat entschieden, im Fall der rückreisenden Geimpften entsprechend dem Konsultationsvorschlag von Vor zwei Wochen. Ebenfalls interessant: Es gibt eine weitere Anpassung der Härtefallverordnung. Und die Home-Office-Pflicht weicht einer Empfehlung.

Der Bundesrat hat, in Person von Gesundheitsminister Alain Berset, soeben im Rahmen einer Pressekonferenz weitere Lockerungsschritte bekannt gegeben. Laut Berset sei «die erste Phase des Dreiphasenmodells beendet»; nun beginnt die zweite Phase, also die Stabilisierungsphase.

Im Rahmen von dieser gilt ab kommendem Montag, 31. Mai, unter anderem eine Verbesserung für die Gastrobranche: Auch in Innenräumen von Restaurants darf nun, unter bestimmten Auflagen, wieder bedient werden. Der Bundesrat erhöht zudem die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen. Auch ein Plan für die Wiederzulassung von Grossveranstaltungen wurde präsentiert. Damit geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen.

Für die Reisebranche war aber insbesondere eine andere Frage wichtig: Wie vor zwei Wochen angekündigt, sollten Geimpfte und Genesene von der Quarantänepflicht befreit sein. Der Bundesrat hat nun in diesem Sinne entschieden: Geimpfte und Genesene sind für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Dabei sind sie auch von der Testpflicht und der Pflicht zur Angabe der Kontaktdaten bei der Einreise ausgenommen. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff. Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. ACHTUNG: Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen. Diese wurden im Rahmen der Publikation der Bekanntgabe der neusten Risikoländerliste speziell ausgewiesen; aktuell sind dies Brasilien, Indien, Kanada, Nepal und Südafrika. Damit operiert die Schweiz diesbezüglich nun ähnlich wie die Nachbarländer.

Das Ziel, ein Covid-Zertifikat im Juni auszurollen, bleibt laut Berset übrigens bestehen. Dort liege man «im Plan». Die Gültigkeit des Zertifikats liege bis auf Weiteres weiterhin bei sechs Monaten.

Härtefallhilfe läuft aus - aber die Reisebranche kann wohl weiter auf diese zählen

Interessant für die Reisebranche ist auch die Entwicklung in Sachen Härtefallhilfe: Aufgrund der einsetzenden Erholung und der weitgehenden Aufhebung der Betriebsschliessungen will der Bundesrat die ausserordentlichen Stützungsmassnahmen in Form von A-Fonds-perdu-Beiträgen für Unternehmen auslaufen lassen. Wie der Austausch mit den Kantonen gezeigt habe, seien die heute zur Verfügung stehenden Härtefallhilfen für den Grossteil der Unternehmen ausreichend. Allerdings wiesen verschiedene Kantone auf Einzelfälle von besonders betroffenen Unternehmen hin. Diese können durch die generellen Vorgaben der Härtefallverordnung nicht oder nur teilweise abgedeckt werden - zum Beispiel Unternehmen, die bereits lange unter der Pandemie leiden und derzeit die Obergrenzen erreichen, oder grosse Unternehmen mit besonderen Strukturen.

Der Bundesrat beabsichtigt nun, den Übergang zur Normalität für diese Unternehmen mit zwei letzten punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung abzufedern: Erstens soll die Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge auch für kleine Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent auf 30 Prozent des Jahresumsatzes erhöht werden. Analog zur bereits bestehenden Regel für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen wird damit auch für kleinere Unternehmen eine «Härtefall im Härtefall-Regel» geschaffen. Zweitens haben die Kantone ihre Bereitschaft signalisiert, allfälligen besonderen Bedürfnissen mit spezifischen, von den Bundesvorgaben abweichenden Regelungen Rechnung zu tragen. Für die daraus entstehenden Zusatzbelastungen bei den Kantonen beabsichtigt der Bundesrat einen Teil der «Bundesratsreserve» nach Artikel 12 Absatz 2 Covid-19-Gesetz einzusetzen. Die entsprechende Verordnungsänderung ist für den Juni 2021 geplant.

Auch wenn der Bundesrat mit einer Beschleunigung der wirtschaftlichen Erholung rechnet, ist nicht ausgeschlossen, dass gewisse Unternehmen mittelfristig mit einer schwächeren Nachfrage konfrontiert sind. Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis Mitte Juni eine Transitionsstrategie mit drei Stossrichtungen zu erarbeiten. Diese soll die Erwerbstätigen und Unternehmen mit den ordentlichen Instrumenten der Wirtschaftspolitik bestmöglich unterstützen. Bei Bedarf sollen die bestehenden Instrumente gezielt verstärkt werden.

1. Normalisierung: Der Bundesrat will schrittweise aus den ausserordentlichen Stabilisierungsmassnahmen aussteigen. Diese werden aber nicht abrupt eingestellt. Corona-Erwerbsausfallentschädigungen stehen bis Ende 2021 zur Verfügung. Die Kurzarbeitsentschädigungen bleiben über 2021 hinaus erhalten. Schliesslich können Veranstaltungen mit dem entsprechenden Schutzschirm bis Ende April 2022 abgesichert werden. Diese Normalisierung bedingt aber, dass die Strategie des Bundesrates, welche das Risiko erneuter einschränkender Eindämmungsmassnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 (Impfen, Testen, Contacttracing, Beschaffung Arzneimittel) minimieren will, konsequent umgesetzt wird.

2. Begleitung des Strukturwandels: Auch in normalen Zeiten verfügt der Bund über ein umfassendes Instrumentarium, das Menschen und Unternehmen im Strukturwandel unterstützt: Etwa die Arbeitslosenversicherung, die Innovationsförderung, die Tourismuspolitik oder die Regionalpolitik. Die bestehenden Instrumente sollen überprüft und bei Bedarf verstärkt werden, wie zum Beispiel mit dem bereits beschlossenen «Impulsprogramm Innovationskraft Schweiz» oder dem geplanten «Recovery-Programm» für den Tourismus.

3. Revitalisierung: Flankierend haben Bundesrat und Parlament bereits verschiedene Massnahmen beschlossen oder geplant, die gezielt die Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft stärken und die Wachstumsaussichten verbessern sollen. Dazu gehören die Strategie Digitale Schweiz, das CO2-Gesetz (Klimafonds), Investitionen aus den Verkehrsfonds (Bahninfrastrukturfonds (BIF), Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)) sowie dem Netzzuschlagsfonds, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die Abschaffung der Industriezölle oder die Senkung von Regulierungskosten.

Home Office nicht mehr Pflicht

Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Um die Impfung der Belegschaft nicht zu gefährden, soll die Rückkehr ins Büro schrittweise erfolgen. Seit dem 18. Januar 2021 gilt für Arbeitgeber die Verpflichtung, überall dort Homeoffice anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Tätigkeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.

Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten (Beginn der Normalisierungsphase), soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben zum repetitiven Testen gelockert werden. Die Regelung zum Schutz besonders gefährdeter Personen am Arbeitsplatz wird verlängert.

Regelung für Fach- und Publikumsmessen getroffen

Die Kapazitätsbeschränkungen für die Durchführung von grossen Fach- und Publikumsmessen sollen neu analog den Kapazitätsbeschränkungen von Einkaufszentren festgelegt werden. Damit auch Fach- und Publikumsmessen vom Schutzschirm profitieren können, müssen solche Veranstaltungen neu eine Bewilligung des Kantons erhalten.

(JCR)