Tourismuswelt

Der Antigentest reicht für die Rückreise in die Schweiz aus einem Nicht-Risikoland lediglich für das Boarding aus. Bild: AdobeStock

Antigen- und PCR-Tests sind weiterhin nicht gleichgestellt

Das Bundesamt für Gesundheit hat in der Covid-Verordnung einen Artikel zu besonderen Bestimmungen für Luftfahrtunternehmen angepasst. Dieser liess eine Gleichstellung von Antigen- und PCR-Test vermuten. Doch dem ist nicht so.

Vor zwei Monaten herrschte noch etwas Konfusion in der Reisebranche hinsichtlich der Rückreise-Verordnung des Bundes: Zuerst sagte der Bundesrat, bei der Rückreise in die Schweiz sei zwingend ein PCR-Test nötig, dann hiess es, ein Antigen-Test reiche, doch zur Klärung hakte Travelnews beim BAG nach, später auch nochmals der Schweizer Reise-Verband (SRV), wie Travelnews berichtete. Ein Verwirrspiel, das in der Reisebranche für viel Unmut sorgte. Immerhin war zuletzt aber die Regelung klar: Der Antigen-Test reicht für die Heimreise - also für das Recht, das Flugzeug für die Rückreise zu boarden - doch bedingt dieser eine nochmalige Testung nach der Ankunft in der Schweiz. Dies war so geregelt, weil der Bund Zweifel an der Qualität der ausländischen Schnelltests (Antigentests) hatte.

Diese Zweifel scheinen inzwischen aus dem Weg geräumt zu sein. Letzte Woche wurden nämlich, ohne grosse entsprechende Kommunikation, Änderungen an der «Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs» angebracht. Unter Paragraph 9a, Absatz 2 wird besagt, dass «Luftverkehrsunternehmen prüfen müssen, ob bei ihren Passagieren ein negatives Covid19-Testergebnis vorliegt. [...] Der Nachweis kann mit einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 oder neu mit einem immunologischen Antigen-Schnelltest erfolgen. Dabei muss die Probeentnahme beim molekularbiologischen Test innerhalb der letzten 72 Stunden und beim immunologischen Antigen-Schnelltest innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Boarding durchgeführt worden sein.» Und jetzt kommt's: «Schnelltests weisen mittlerweile eine gute Zuverlässigkeit auf, sie müssen in jedem Fall den Vorgaben der WHO entsprechen. [...] Das BAG listet auf seiner Website Antigen-Schnelltests, die in der Schweiz validiert worden sind und eine Sensitivität von mindestens 85% und eine Spezifizität von mindestens 99% aufweisen.»

Das liess zunächst vermuten, dass der «Antigen24» nun also dem «PCR72» gleichgestellt sei, zumindest sofern man nicht aus einem Risikogebiet kommt. Das hätte für Reisende auf finanzieller Seite bedeutende Vorteile, ist doch der Antigentest deutlich günstiger und schneller als der PCR-Test.

Sicherheitshalber hat Travelnews beim BAG nochmals nachgehakt - und siehe da, an der Praxis wird nichts geändert. BAG-Sprecher Jonas Montani hält fest:  «Gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. b müssen Reisende, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, auch wenn sie aus einem Nicht-Risikoland kommen, einen PCR-Test vorweisen (Test vor dem Boarding, also nicht anlässlich des Boarding). Können sie keinen solchen Test mit negativem Ergebnis vorweisen, müssen sie sich unverzüglich nach der Einreise mittels PCR-Test oder Sars-CoV-2-Schnelltest gemäss diagnostischem Standard testen lassen (Art. 7 Abs. 3). Zur Erfüllung der Testpflicht beim Boarding können jedoch sowohl PCR- als auch Schnelltests eingesetzt werden (Art. 9a Abs. 2).»

Im Klartext: Der Antigentest ist weiterhin lediglich dann akzeptiert, um im Ausland an Bord eines Flugzeugs gehen zu dürfen; jedoch ist nur der PCR-Test so weit akzeptiert, dass bei Landung in der Schweiz keine weitere Testung vorgenommen werden muss. Oder anders formuliert: Auch wenn Schnelltests nun eine bessere Zuverlässigkeit attestiert wird, ist der PCR-Test vorläufig noch das Mass aller Dinge.

(JCR)