Tourismuswelt

Nach Ansicht der WAK-N soll die geltende Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken auch überschritten werden können. Bild: Hans Braxmeier

Die Härtefallregelung soll bis Ende 2021 verlängert werden

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat dem Bundesrat mittels Kommissionsmotion Aufträge und Empfehlungen unterbreitet, die auch für die Reisebranche von Interesse sind. Ende Mai beginnt darüber hinaus die Sommersession des Parlaments - und auch dort wird es wieder interessante Themen haben.

Auf dem politischen Parkett steht im Rahmen der Corona-Krise weiterhin viel Arbeit an. Von grossem Interesse für die Reisebranche, einer Härtefallbranche und wohl auch klar die am stärksten betroffene aller Branchen, sind in diesem Zusammenhang die Hilfs- bzw. Unterstützungsleistungen des Bundes von besonderem Interesse. Und da tut sich derzeit wieder vieles. Besonders interessant ist eine Kommissionsmotion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N), welche unter anderem den Bundesrat beauftragt, die Härtefallregelung bis Ende des Jahres zu verlängern.

Vorangegangen waren Gespräche der WAK-N mit Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Alain Berset hinsichtlich der nächsten Schritte bei der Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit und des gesellschaftlichen Lebens. Diese hat sodann zwei Motionen verabschiedet, welche die Härtefälle zum Gegenstand haben, und die der Nationalrat in der bevorstehenden Sommersession behandeln wird: Sie fordert den Bundesrat einerseits auf, zusammen mit den Kantonen Anpassungen in Gesetz und Verordnung vorzunehmen, damit die Härtefallregelung bis Ende dieses Jahres verlängert werden kann. Andererseits beauftragt sie ihn, die Härtefallverordnung so zu ändern, dass die geltende Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden kann. Gerade Letzteres würde stark gebeutelten grösseren KMU doch wieder besondere Perspektiven eröffnen.

Des Weiteren hat die Kommission folgende Empfehlungen an den Bundesrat gutgeheissen:

  • Er soll darlegen, welches seine Strategie im Hinblick auf die Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft ist und welche Massnahmen er konkret zu ergreifen gedenkt.
  • Weiter soll er die Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung (betreffend Karenzzeit, maximale Bezugsdauer, befristete Beschäftigung, Lernende usw.) gleich lange weiterlaufen lassen wie die verlängerte Möglichkeit zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (12 zu 10 Stimmen).

Was die Gesundheitsmassnahmen anbelangt, begrüsst die Kommission die vom Bundesrat – u. a. im Rahmen des vierten Lockerungsschrittes, bei dem es auch um spezielle Lockerungen für bereits Geimpfte geht – beschlossenen bzw. geplanten Öffnungen. In ihren Augen gehen bestimmte Lockerungen allerdings nicht weit genug, weshalb sie folgende Empfehlungen an den Bundesrat verabschiedet hat:

  1. Der Bundesrat soll nicht nur die epidemiologische Lage, sondern vor allem auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte berücksichtigen, wie dies Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes vorsieht.
  2. Der Bundesrat soll die Anzahl von Detailbestimmungen begrenzen, damit der Überblick nicht verloren geht und verhindert wird, dass die Bevölkerung die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht mehr mitträgt.
  3. Der Bundesrat soll die Homeoffice-Pflicht per Ende Mai in eine simple Empfehlung ohne Testpflicht umwandeln. So soll verhindert werden, dass kleinere Betriebe, die oft schlechtere Voraussetzungen für die Einrichtung von regelmässigen Testkapazitäten haben, benachteiligt werden.
  4. Der Bundesrat soll vorsehen, dass an Veranstaltungen in Aussenbereichen ab Ende Mai bis 1000 Personen teilnehmen können, nicht wie im in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsentwurf vorgesehen nur 300 Personen.
  5. Bei Veranstaltungen bzw. Grossveranstaltungen mit einem selektiven Zugang für geimpfte, getestete und genesene Personen soll der Bundesrat auf zusätzliche Massnahmen wie Schutzkonzepte, Maskenpflicht oder Abstandsregeln verzichten.

Weitere wichtige Punkte der Sommersession

Die Sommersession des Schweizer Parlaments dauert vom 31. Mai bis 18. Juni. Das Programm dazu wurde soeben bekannt gegeben. Nebst den oben bereits erwähnten Punkten werden folgende Themen/Debatten für die Reisebranche von besonderem Interesse sein:

Änderung Covid19-Gesetz:

Die meisten Instrumente zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind bis Ende 2021 befristet. So ist eine Fortführung der Unterstützung auch im zweiten Halbjahr 2021 möglich, wenn Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auch ab Juli
noch zu deutlichen Einschränkungen der Wirtschaft führen sollten. Der Bundesrat schlägt deshalb eine Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 vor. Der Corona-Erwerbsersatz entschädigt den Erwerbsausfall von Personen,
die wegen Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder erheblich einschränken
müssen. Trotz der vorgesehenen schrittweisen Lockerungen ist davon auszugehen, dass es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 noch
zu Erwerbsunterbrüchen aufgrund behördlich angeordneter Massnahmen kommen dürfte, insbesondere zu Quarantäneanordnungen. Daher soll auch die Geltungsdauer der Erwerbsausfallentschädigung vorsichtshalber bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Änderung des Luftfahrtgesetzes:

Die neuen Bestimmungen umfassen präventive Verbesserungen bei der gesundheitlichen Aufsicht des Flugpersonals durch die Einführung eines Melderechts und unangemeldeten Alkoholkontrollen. Weiter kann wieder eine Landessprache im Funkverkehr verwendet werden.

(JCR)