Tourismuswelt

Auch das ungeliebte Testing soll für Geimpfte entfallen - zumindest während einer bestimmten Zeitdauer. Bild: Mufid Majnun

Geimpfte und Genesene sollen auch von der Testpflicht ausgenommen sein - temporär

Wir haben beim BAG um Präzisierungen zu den Bestimmungen vom Mittwoch ersucht. Einige Punkte sind geklärt, einige Fragen bleiben noch im Raum. In Kraft treten werden die Massnahmen voraussichtlich am 31. Mai.

Am Mittwoch (12. Mai) stellte der Bundesrat Pläne vor, wonach Geimpfte neu von der Quarantänepflicht ausgenommen werden sollten (Travelnews berichtete). Dies soll ab dem 31. Mai gelten; aktuell läuft noch ein Konsultationsverfahren bei den Kantonen.

Obwohl die Reisebranche ob dieser Nachricht frohlockte, entstanden sogleich neue Fragen. Eine Kernfrage war, ob für Genesene - welche übrigens schon seit Februar 2021 von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, wie BAG-Sprecherin Nani Moras auf Anfrage von Travelnews erklärt - sowie für Geimpfte auch die Testpflicht bei Rückreise in die Schweiz entfällt. Die Antwort darauf ist in den Konsultationsunterlagen zu finden, welche Travelnews vorliegen. Für die «Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs» werden darin folgende Änderungsvorschläge unterbreitet:

  • Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht bei Einreise bzw. vor Rückflügen ausgenommen, ausser bei Rückreise aus Risikoländern bzw. Risikogebieten
  • Die Dauer, während der geimpfte bzw. genesene Personen von der Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten, von der Test- und Quarantänepflicht und der Testpflicht vor dem Abflug ausgenommen sind, beträgt 6 Monate ab dem 14. Tag nach vollständig erfolgter Impfung.

Neu findet sich im Absatz 3 zudem folgende Passage:

  • Geimpfte Personen müssen ihre Kontaktdaten bei der Einreise nicht erfassen. Dies gilt jedoch nur, falls die Impfung mit einem Impfstoff gemäss Anhang 3 erfolgt ist. Es handelt sich somit um Impfstoffe, die entweder in der Schweiz oder in der EU zugelassen sind oder aber auf der «emergency use listing» der WHO aufgenommen sind. Bei all diesen Impfungen gilt, dass die Ausnahme von der Kontaktdatenerhebung nur dann zur Anwendung gelangt, wenn der Impfstoff vollständig verimpft worden ist, wobei beispielsweise bei den mRNA-Impfstoffen zwei Impfungen notwendig sind, und seit der vollständigen Impfung 14 Tage vergangen sind, da der Impfschutz erst ab diesem Zeitpunkt vollständig ist. Eine weitere Ausnahme betrifft nach Buchstabe f an Sars-CoV-2 erkrankt und anschliessend genesene Personen. Eine Person gilt nach Anhang 3 nach einer durchgemachten Erkrankung ab dem Zeitpunkt der Aufhebung der Absonderung für 6 Monate als genesen. Der erforderliche Nachweis kann beispielsweise mit folgenden Dokumenten erbracht werden: Attest des Testcenters, Attest des behandelnden Arztes, Attest einer Apotheke, Attest eines anerkannten Labors oder offizielles Dokument einer kantonalen Gesundheitsbehörde.

Es werden aber auch Ausnahmen der Ausnahme gelten - so etwa, wenn man aus Staaten oder Gebieten einreist, in denen eine relevante Virusmutation verbreitet ist - damit eine Einschleppung dieser Mutationen möglichst unterbunden werden kann. Daher müssen sowohl geimpfte als auch genesene Personen, die aus solchen Staaten oder Gebieten einreisen, ihre Kontaktdaten jederzeit erfassen.

Ein Problem hierbei ist, dass die Schweiz die Staaten bzw. Gebiete mit einer Virusmutation nicht gesondert ausweist (wie dies etwa Deutschland macht), sondern als Instrument lediglich die Risikoländerliste des BAG hat, in welcher eines der Aufnahmekriterien das Vorhandensein von Virusmutationen in einem Reiseland ist, wobei diese Länder aber eben nicht separat aufgelistet sind. Ob es deswegen zu Änderungen bei der Handhabung der Risikoländerliste, an welcher aber klar festgehalten wird, kommen soll, ist laut BAG noch unbestimmt.

Einfach zur Info hier die Virusmutationsgebiete, welche das deutsche Robert-Koch-Institut aktuell ausweist: Botswana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawi, Mosambik, Sambia, Simbabwe, Südafrika. Man erkennt unschwer, dass einige dieser Länder auf der aktuellen Risikoländerliste des BAG komplett fehlen... Es wird also noch klare Regelungen brauchen in diesem Punkt, sicherlich auch eine etwas präzisere Auflistung der anerkannten Impfstoffe und Atteste, sowie auch hinsichtlich der Frage, ob für Geimpfte/Genesene künftig auch die Maskenpflicht entfällt.

(JCR)