Tourismuswelt

Das EU-Parlament in Brüssel bemüht sich um leichten und generellen Zugang zu Testmöglichkeiten im ganzen EU-Raum. Bild: Guillaume Perigois

EU will gratis Corona-Tests noch vor Lancierung des Impfpasses

Das EU-Parlament hat die Einführung des Impfpasses (green certificate) gutgeheissen. Es verlangt jedoch noch weitergehende Massnahmen hinsichtlich des Testings.

Mitte März präsentierte das EU-Parlament seine Pläne für den europaweiten Impfpass, das so genannte «green certificate». Nachdem dieses Vorhaben höchste Priorität in den Parlamentsdebatten einnahm, konnte nun am vergangenen Donnerstag eine Abstimmung über die definitive Einführung abgehalten werden, nachdem sich das EU-Parlament in Absprache mit der EU-Kommission und dem Rat der EU auf einen gemeinsamen Vorlagentext einigen konnte. Die drei genannten Gremien vertraten auch die Meinung, dass der Impfpass noch vor Beginn der Sommerferien eingeführt sein sollte. So wurde der Vorlagentext zur Einführung des «grünen Impfpasses» im EU-Parlament mit 540 Ja gegen 119 Nein und bei 31 Enthaltungen angenommen.

Im Zertifikat, welches freies Reisen aus geschäftlichem oder touristischem Zweck wieder erleichtern soll, werden Informationen über Covid-Impfungen, Covid-Genesungen und negative PCR-Tests enthalten sein. Es reicht, eines dieser drei Elemente zu haben, um den grünen Pass zu erhalten (hierbei reicht übrigens auch die erste Dosis der Impfung). Vorerst ist der Pass EU-Bürgern vorenthalten.

Doch mit der Turbo-Einführung des Impfpasses allein ist es aus Sicht der EU noch nicht getan. Das EU-Parlament will auch universellen, kostenlosen Zugang zu Corona-Tests - und dies noch vor der Einführung des Impfpasses. Dies, um einer Diskriminierung (gegenüber den nicht Geimpften bzw. jenen, die sich die Tests nicht leisten können) vorzubeugen. Die Unterschiede bei den Preisen und Bestimmungen für PCR-Tests sind enorm. In Belgien beispielsweise sind PCR-Tests kostenlos für alle Personen mit Covid-Symptomen, mit Kontakt zu infizierten Personen oder auch bei Rückkehr aus einem «Risikoland». Wer jedoch ins Ausland reisen will, muss 46 Euro dafür bezahlen - eine Diskriminierung von Reisenden. Und im Ausland selber betragen die Kosten jeweils umgerechnet bis zu 100 Franken oder teils auch weit darüber. Aus diesem Grund soll das Testen kostenlos und universell zugänglich werden.

Im Vorlagentext zum Impfpass steht noch nichts über Testing-Preise bzw. deren Finanzierung. Es steht lediglich dass sowohl PCR-Tests als auch Antigen-Tests für den Erhalt des Passes zugelassen sind. Die Kommission will nun einen zusätzlichen Vorlagentext erfassen, in welchem Preis und Refund von Tests auf EU-Ebene vorgegeben wird. Noch ist jedoch unklar, ob die EU-Mitgliedsstaaten hierbei mitmachen. Der Ball liegt nun wieder beim EU-Rat, welcher sich mit den zusätzlichen Forderungen hinsichtlich Gratis-Testing auseinandersetzen muss. Der EU-Rat ist übrigens, im Gegensatz zum EU-Parlament, der Meinung, dass Reiserestriktionen eine nationale Kompetenz bleiben sollten, in welche sich die EU nicht einzumischen hat.

Keine Reiseeinschränkungen

Dies ist insofern relevant, als im aktuellen Text des EU-Parlaments zur Einführung des Impfpasses klar festgehalten wird, dass Impfpass-Inhaber «keinerlei zusätzlichen Reiserestriktionen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Testzwang» im jeweiligen Zielland unterliegen sollten. Spanien hat bereits angekündigt, dass es dies so umsetzen wird. Die EU-Kommission ihrerseits macht auch schon Druck, dass andere Mitgliedstaaten dieser Vorgabe ebenfalls möglichst rasch Folge leisten.

Ein parallel zur Abstimmung lancierter Versuch, von der EU bislang nicht zugelassene Impfstoffe wie das russische Sputnik V oder das chinesische Sinopharm zertifizieren zu lassen, scheiterte übrigens. Das heisst: Es bleibt dabei, dass nur EU-zugelassene Impfstoffe zum Erhalt des Impfpasses berechtigen. Das sind nach heutigen Stand die Impfstoffe von Pfizer-BioNTech, Moderna, AstraZeneca sowie Janssen (Johnson & Johnson).

Nun müssen also die Staaten diese Vorlage ratifizieren. Wichtig zu wissen: Die Gültigkeit dieses speziellen Impfpasses soll auf 12 Monate begrenzt sein und nicht als Reisedokument per se (quasi als Ersatz für einen Reisepass) gelten dürfen. Es soll zudem nicht eine Bedingung für das Recht auf Bewegungsfreiheit sein. Darüber hinaus unterstrich das EU-Parlament, dass das Impfzertifikat parallel zu von den Mitgliedsstaaten selber ausgearbeiteten Initiativen Gültigkeit haben soll.

(JCR)