Tourismuswelt

Ist die Ferienreisende auf diesem Bild wirklich eine Gefahr für die Schweizer Bevölkerung? Bild: Asad Photo

Der Nonsens der Quarantäneregel am Beispiel eines Malediven-Flugs

Unterschiedliche Handhabungen bei Passagieren, unterschiedliche Quarantäneregelungen und eine fragwürdige Durchsetzung des Rechts: Ist das alles wirklich hilfreich im Kampf gegen die Pandemie?

Um es vorwegzunehmen: Covid-19 stellt eine Herausforderung für die Behörden und für die Gesamtbevölkerung dar, keine Frage. Massnahmen zum Schutz der Volksgesundheit zu treffen ist eine Pflicht der Behörden. Und diese müssen sich nicht in jedem Fall für jede letzte Regelung auch rechtfertigen.

Aber zur Quarantäneregel türmen sich seit Monaten Fragen. Schon kurz nach Lancierung der Quarantänepflicht bei Rückreise aus sogenannten Risikoländern, im Juli vergangenen Jahres, wurde die Forderung «Tests statt Quarantäne» laut. Der heutige Stand: Ein Gemisch aus Tests UND Quarantäne. Dass die Wirkungslosigkeit der Quarantänepflicht bereits im letzten September dokumentiert wurde, hat nichts geändert. Es scheint, als halte man sich aus Sicht der Schweizer Behörden weiterhin an den bereits damals bekannt formulierten Grundsatz, wonach es bei der Quarantänepflicht einzig und allein darum geht, das Reisen einzudämmen - es handelt sich also um eine «erzieherische Massnahme» der Politik und nicht um eine Massnahme, die sich mittels klaren Zahlen und Fakten epidemiologisch rechtfertigen lässt.

Und so wird weiter gewurstelt mit einer Praxis, welche viel Arbeit und Kopfzerbrechen verursacht, aber keinen effektiven Nutzen hat, und lediglich eine starre Bürokratie alimentiert. Beispiel gefällig?

Getestete und Ungetestete Seite an Seite

Rebecca Amstutz, bei AIDA Cruises infolge der Geschäftsaufgabe des Schweizer Büros freigestellt, reiste kürzlich auf die Malediven, um ihren Bruder zu besuchen, welcher dort Tauchlehrer ist. Sie wusste, dass die Malediven seit dem 8. März 2021 auf der Risikoländerliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind, und nahm die damit notwendige Quarantänepflicht bei Heimreise in Kauf - wohl wissend, dass das Ansteckungsrisiko vor Ort sehr gering ist: Die hohe Inzidenz ist auf die dicht besiedelte Hauptstadt Male zurückzuführen, welche kein Tourist besucht, und nicht auf die abgelegenen Resort-Inseln.

Pflichtschuldigst konnte Amstutz dann auf der Resort-Insel Kuredu einen PCR-Test zum Preis von 50 Dollar durchführen. Dieser fiel wie erwartet negativ aus, womit die Heimreise angetreten werden konnte. Der PCR-Test wurde am Flughafen in Male denn vor dem Boarding zum Edelweiss-Flug denn auch kontrolliert - beim Wasserflugzeug-Transfer nach Male, auf welchem Passagiere diverser Nationalitäten eng beieinander sassen, wurde dagegen gar nichts angeschaut. Auch bei der Ankunft in Zürich gab es keine Kontrolle. Amstutz begab sich in die Quarantäne zuhause. Und erhielt nach drei Tagen prompt morgens um 07.30 Uhr Besuch von drei (!) Kantonspolizisten , welche prüften, ob sie sich auch brav an die Quarantänepflicht hält.

Man könnte jetzt sagen: Ist doch gut, wird die Einhaltung der Quarantänepflicht geprüft. Störend ist aber, dass eine Passagierin, die mit negativem Testresultat unterwegs war, «manu militari» kontrolliert wird, während auf demselben Flug zahlreiche Personen ohne Test dabei waren. Zum Beispiel jene, welche angaben, keine PCR-Testmöglichkeit auf den Malediven gehabt zu haben, und hierfür lediglich eine Selbstdeklaration vorlegen mussten. Diese Personen können also ungetestet reisen und müssen sich bloss «unmittelbar nach Ankunft» einem Test unterziehen, was allerdings nur stichprobenartig kontrolliert wird und bei Nichteinhaltung mit läppischen 200 Franken gebüsst wird. Sprich: Den Test im Ausland kann man sich eigentlich sparen. Vor allem als Familie, weil das dort richtig ins Geld geht. Was wiederum heisst, dass Getestete und Ungetestete miteinander fliegen. Das macht die ganze Übung doch zunichte. Oder wird insgeheim gehofft, dass mehr als lediglich 0,4-0,8 Prozent aller Rückreisenden in Quarantäne erkranken und somit die Quarantänepflicht eine gewisse Berechtigung erhält?

Nein, kaum. Aber es wäre sicher sinnvoller, wenn vor dem Flug stringent getestet wird, und eigentlich auch gleich nach dem Flug. Möglichkeiten dazu gäbe es, konsequent durchgesetzt wird es nicht. Wäre es so, könnten die negativ Getesteten nach der Heimkehr quarantänebefreit sein. Interessant übrigens, dass Schweizer für zehn Tage in Quarantäne müssen - sieben, wenn man zwischenzeitig nochmals negativ getestet wurde - während die deutschen Mitpassagiere lediglich fünf Tage in Quarantäne müssen. Und dann wäre da noch die Edelweiss-Crew, welche sich während dem Layover auf den Malediven auf einer Hotelinsel nahe Male befindet und nach dem Rückflug nicht in Quarantäne muss. Birgt die Hotelinsel für Crews weniger Gefahren als die Resortinsel für Passagiere?

Crews können nicht jedes mal in Quarantäne, ist ja klar. Aber es wird anhand obiger Beispiele klar, dass dem Virus doch einige «Schlupflöcher» geboten werden, was die epidemiologische Wertigkeit der ganzen Übung in Frage stellt. Dafür wird dann die Kantonspolizei beübt, welche Stichprobenkontrollen anhand der übermittelten Passagierlisten vornehmen muss. Hand aufs Herz: Würden Sie morgens um halb Acht drei unbekannten Männern die Tür öffnen? Und wenn Sie es nicht tun, was passiert dann? Dem Vernehmen nach würde die Polizei einfach ein weiteres Mal vorbeischauen. Für das Erheben des potenziellen Bussgelds von 10'000 Franken braucht es stichhaltige Beweise, dass die Quarantäne absichtlich unterwandert wurde. Viel Aufwand also für die Kantonspolizei, die dabei wohl noch andere Pflichten hat.

Zum x-ten Mal: Testen statt Quarantäne...

Amstutz öffnete die Tür - und wurde ermahnt, nicht mal mit den Nachbarn auf dem Flur zu reden. Während sich gleichzeitig Nicht-Getestete möglicherweise auch nach der Ankunft nicht testen liessen und vielleicht nicht mal in Quarantäne begaben. Das Edelweiss-Flugzeug aus Male war nämlich trotz Quarantänepflicht recht voll, und es ist nicht anzunehmen, dass jeder Passagier kontrolliert wird. Darüber hinaus: Scharf kontrolliert werden nun Reisende im Flugzeug und im Linienbus. Per Auto oder Zug Einreisende aus Risikogebieten in den Nachbarländern können relativ leicht durch die Maschen schlüpfen- und mit ihnen das Virus.

Was wir sagen wollen: Die Quarantäneregelung ist löchrig, die Kontrollen dazu sind willkürlich, und der effektive Nutzen nach wie vor nicht dokumentiert. Es scheint, als ob das BAG versucht ein Gesetz anzuwenden, welcher aufgrund zahlreicher logistischer Herausforderungen immer wieder angepasst wird (Stichwort «PCR und/oder Antigen»). Und nicht zuletzt ist die Liste selber ja fragwürdig, wie wir schon gestern bei der Präsentation der neusten Liste festhielten. Oder kann jemand erklären, wieso Malta weiterhin als Risikoland gilt (dies bis mindestens noch zum 22. April), obwohl die Inzidenz dort seit Tagen weit unter jener der Schweiz liegt? Das hat mit starren «Qualifikationsprozeduren» zu tun, mittels denen ein Land auf der Liste landet oder nicht. Und unterstreicht einmal mehr, dass hier einfach ein Gesetz bürokratisch angewendet wird, dessen Nutzen nicht mal klar erwiesen ist. Und welches aufgrund seiner ständigen Auslegungs-Änderungen keine vernünftige Planung whatsoever ermöglicht.

Eigentlich wäre ein komplettes Reiseverbot konsequenter. Manche Länder haben damit experimentiert. Die Reaktionen bei der dortigen einheimischen Bevölkerung kann man sich ja denken. Nein, nochmals: Schluss mit dieser verkorksten Quarantäne-Chose. Testen und impfen, wenn möglich mit international einheitlicher Regelung - wir werden uns gerne an alles halten, was wenigstens ansatzweise sinnvoll erscheint.  

(JCR)