Tourismuswelt
Swiss Travel Security sistiert Rückversicherung
Die Pressemitteilung der Swiss Travel Security (STS), der Reisegarantie des Reiseverbands STAR, ist umständlich formuliert: «Die Swiss Travel Security (STS) sistiert die Rückversicherung für das laufende Jahr. Aufgrund der jährlichen Überprüfung der angeschlossenen Reisebüros schliesst der Stiftungsrat der STS aus, dass grössere, nicht durch Sicherheitsleistungen gedeckte Schadenfälle eintreten, die nicht mit der Pandemie in Zusammenhang stehen.»
Weil die STS-Rückversicherung Reisebüro-Konkurse, die aufgrund der Pandemie erfolgen, aus der Deckung ausschliesst, hat sich die Stiftung STS offensichtlich entschieden, den Versicherungsvertrag für das Jahr 2021 zu kündigen und sich die Prämien zu sparen, respektive die Gelder in jenen Topf umzuleiten, mit dem die STS Konkurse decken würde.
Total sind in der Schweiz 149 Reisebüros mit einem Gesamtumsatz von 297 Millionen Franken durch die STS abgesichert. Die vorliegende Deckungssumme beträgt 11,8 Millionen Franken, was einem Deckungsumsatz von vier Prozent entspricht.
Nur bis zur Deckelungssumme
Aber was heisst «nicht gedeckte Schadenfälle, die nicht mit der Pandemie in Zusammenhang stehen»? STS sagt damit, es spielt keine grosse Rolle, ob die Rückversicherung besteht oder nicht besteht. Denn im Fall, wenn die Versicherung nicht zahlt, könne STS den Schaden aus dem eigenen Kapital zahlen.
Oder anders formuliert: Wenn ein Reisebüro wegen Corona Konkurs geht, bezahlt die Versicherung ohnehin nicht. Und im Fall, wenn ein Reisebüros sonst in den Konkurs geht – etwa der Reisebüro-Inhaber zum Beispiel die vorhandenen Gelder im Casino verzockt hat –, dann kann STS dies aus der eigenen Tasche zahlen.
Aber was heisst dies nun für einen Kunden eines bei STS versicherten Reisebüros? Unabhängig davon, ob ein Reisebüro wegen der Pandemie oder aus anderen Gründen Konkurs macht, muss STS für den Schaden aufkommen. Wenn die Deckelungssumme von 11,8 Millionen aber aufgebraucht sind, geht der Kunde leer aus.
Auf die Frage, was die Änderung für Reisebüros bedeute, sagt STAR-Präsident Luc. B. Vuilleumier: «Absolut nichts, denn die Kundengeldabsicherung dient nicht dem Reisebüro, sondern den Kunden des Reisebüros und kommt erst bei einem Konkurs des Reisebüros zum Tragen.»
Auch für die Kunden ändere sich nichts, sagt Vuilleumier: «Die Rückversicherung greift – wie der Name sagt –, erst zum Schluss eines Schadenfalls ein, wenn die Deckung der STS nicht ausreichen würde. In der gesamten Zeit des Bestehens hat die STS diese Rückversicherung noch nie gebraucht. Da die Versicherung einen Ausschluss bei Pandemie hat, wird sie bei einem Konkurs eines Reisebüros im Jahre 2021 mit Sicherheit nicht bezahlen müssen. Es macht deshalb keinen Sinn, eine Prämie zu bezahlen, wenn man mit Sicherheit keine Leistung dafür bekommt.»