Tourismuswelt

Ab heute können Unternehmen die Gesuche für die zweite 2. Zuteilungsrunde der Härtefallhilfen im Kanton Zürich einreichen. Bild: Screenshot zh.ch / Montage: TN

Zweite Zuteilungsrunde der Härtefallhilfen im Kanton Zürich startet

Ab heute können Unternehmen die Dokumente für die zweite Zuteilungsrunde des Härtefall-Hilfeprogramms des Kantons Zürich einreichen. Bis Ende Monat werden erste Rückmeldungen erwartet.

Ab heute startet im Kanton Zürich die zweite Zuteilungsrunde der Härtefallhilfen. Die Gesuche können bis zum 21. Februar 2021 unter diesem Link eingereicht werden. Auch Unternehmen, welche bereits an der ersten Runde mit Einreichungsfrist bis 31. Januar teilgenommen haben, können die Unterlagen erneut einreichen. Sie werden nicht automatisch für die 2. Zuteilungsrunde berücksichtigt. Es muss erneut ein Antrag gestellt werden.

Sarah Weidmann, Geschäftsführerin von Smeraldo Tours und beim Schweizer Reise-Verband (SRV) Delegierte der Region 2 (Deutschschweiz) und in dieser Funktion auch für die Koordination der Verhandlungen zwischen Reisebranche und Kantonen zuständig, teilt mit, dass es mehr oder weniger die gleichen Unterlagen wie in der ersten Runde seien. Es brauche aber zusätzlich noch die unterschriebenen Saldoausweise der Geschäftskonti sowie unterschriebene Monatsumsätze der letzten zwölf Monate. Unter diesem Link sind alle notwendigen Dokumente aufgelistet.

Wichtig ist zudem, dass die beantragten Beiträge in der ersten und zweiten Runde zusammengerechnet die Maximalbeiträge nicht übersteigen (à fonds perdu 750'000 Franken, Darlehen 10 Millionen Franken) dürfen, wie auf der Website des Kantons Zürich zu entnehmen ist.

Die zweite Zuteilungsrunde

Am 25. Januar 2021 hat der Kantonsrat von Zürich einen Zusatzkredit von 95 Millionen Franken für die zweite Zuteilungsrunde bewilligt. Unternehmen können mit drei Berechnungsweisen prüfen, ob sie anspruchsberechtigt sind:

  1. Rückgang des Umsatzes um mehr als 40 Prozent im Kalenderjahr 2020 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019
  2. Rückgang des Umsatzes in den letzten 12 Monaten (inkl. laufender Monat) um mehr als 40 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019
  3. Mindestens 40 Schliessungstage (Kalendertage) zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021

Laut Weidmann gab es zu den Gesuchen aus der ersten Zuteilungsrunde noch keine Feedbacks. Dies, weil der Kanton Zürich die Referendumsfrist bis 15. Februar 2021 einhalten wolle. «Wir gehen davon aus, dass wir bis Ende Monat die ersten Rückmeldungen zu den Gesuchen haben», so die Geschäftsführerin weiter.

(NWI)