Tourismuswelt

Die Härtefall-Strategie klappt nicht in allen Kantonen
In zahlreichen Kantonen sollen Reisebüros, die in den vergangenen Jahren seriös gearbeitet und die Liquidität in der Firma belassen haben, nicht unterstützt werden, da keine unmittelbare Geschäftsaufgabe bevorstehe.
Dies ist nicht nur wettbewerbsverzerrend, sondern entbehrt jeder Logik und steht diametral zur Meinung des Bundes, der explizit wollte, dass gesunde Unternehmen unterstützt werden und keine Strukturerhaltung betrieben wird, schreibt der Schweizer Reise-Verband (SRV) in einer Mitteilung. Die Beurteilung der Kantone, die Hilfeleistungen auf die Liquidität abzustützen, ist systemisch komplett falsch. Bei einem grossen Teil dieser Gelder handelt es sich um Kundenvorauszahlungen und stehengelassene Guthaben für die auf 2021 umgebuchten Reisen. Diese Liquidität gilt es als Fremdkapital treuhänderisch zu verwalten, das heisst es dürfen damit weder Löhne noch Mieten bezahlt werden.
Eine einheitliche Härtefallunterstützung muss her
Ziel der Kantone ist es, durch die Härtefallgelder Arbeitsplätze zu sichern, das aktuell praktizierte Vorgehen ist aber kurzsichtig und falsch. Gesunde Reiseunternehmen, die teilweise über Jahrzehnte hinweg Reserven aufgebaut haben, müssen in der aktuellen Krise nun ihre Substanz auflösen. Sollten die Kantone die Härtefallhilfe nicht anpassen, werden viele dieser Unternehmen ihre Reserven schützen müssen – zum Beispiel durch eine Betriebsliquidierung und eine Neugründung, wenn das Reisegeschäft wieder angezogen hat. Die Arbeitsplätze zahlreicher KMU stehen damit trotz zugesicherter, aber noch nicht ausbezahlter Härtefallhilfe auf dem Spiel.
Die Corona-Taskforce der Schweizer Reisebranche ersucht die Kantone dringlichst um eine einheitliche Härtefallunterstützung, unabhängig von der Liquidität der einzelnen Reiseunternehmen. Zudem fordert sie eine Vereinfachung der Verfahren analog zur Gastronomie sowie den Betrieben, die auf behördliche Anordnung geschlossen werden mussten. Denn für die Reisebranche besteht durch die offizielle Empfehlung des Bundes, nicht ins Ausland reisen, sowie die Quarantäneliste des BAG seit März 2020 faktisch ein Berufsverbot. Die Reisebranche erwartet von den Kantonen ein schnelles und faires Vorgehen.