Tourismuswelt

Kann die Quarantäne mit einem negativen Testergebnis bald von zehn auf sieben Tage verkürzt werden? Bild: Erik Mclean

Bund prüft Verkürzung der Quarantäne auf sieben Tage

Die Quarantäne nach dem Aufenthalt in einem der Länder auf der BAG-Liste soll von zehn auf sieben Tage reduziert werden, sofern ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann.

Aktuell gilt in der Schweiz, dass wer sich in einem Land mit höherem Infektionsrisiko mit Coronavirus aufgehalten hat, sich nach der Rückkehr in die Schweiz zehn Tage isolieren muss. Ebenso in eine zehntägige Quarantäne muss, wer Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Dies soll sich nun ändern.

Der Bundesrat will diese Isolation nun auf sieben Tage verkürzen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die entsprechenden Änderungen in der Covid-19-Verordnung zur Konsultation an die Kantone geschickt sowie am Donnerstag (21. Januar) auf der Webseite veröffentlicht. Daraus zu entnehmen ist, dass die Quarantäne im Falle eines negativen Covid-Testergebnisses vielleicht schon bald um drei Tage gekürzt werden kann.

Folgende drei Varianten schlägt der Bundesrat vor:

  1. Fällt der Coronatest nach dem siebten Tag nach dem Kontakt mit einer infizierten Person negativ aus, soll damit auch die Kontaktquarantäne aufgehoben werden.
  2. Die zweite Variante sieht vor, dass der Betroffene aus der Quarantäne entlassen wird, wenn ein Coronatest sowohl am ersten Tag als auch am siebten Tag der Isolation negativ ist.
  3. Eine weitere Variante wäre, dass die Personen in Quarantäne am fünften Tag nach dem Kontakt mit einer Corona-Positiven Person einen negativen Test vorweisen müssen. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass manche Menschen am fünften Tag einer Infektion erst die Symptome entwickeln. Somit müsste am siebten Tag noch einmal ein Test gemacht werden, der negativ ist, um die Isolation aufzuheben.

Für die Entlassung aus der «Reisequarantäne» schlägt der Bundesrat ein analoges Vorgehen vor. Für Einreisen aus Ländern mit erhöhtem Risiko ist gemäss dem Bundesratsvorschlag für die Verordnungsrevision ein negatives Testergebnis vorzuweisen. Anschliessend gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Diese kann mit einem negativen PCR-Testergebnis nach sieben Tagen und auf eigene Kosten verkürzt werden. Sofern dies die Kantone erlauben. Fehlt ein negatives Testergebnis bei Einreise, ist der Test schnellstmöglich nachzuholen. Die kantonalen Behörden müssen innert 48 Stunden kontaktiert werden. Es drohen bei Zuwiderhandlungen Bussen.

Flugreise nur mit PCR-Test

Für Flugreisen will die Regierung strengere Vorschriften erlassen. So sollen Airlines beim Einsteigen einen negativen PCR-Test verlangen. Fehlt dieser, darf die Person nicht an Bord. Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel seine Kontaktdaten angeben. Einreisende aus einem Nicht-Risikogebiet müssen die Daten lediglich im öffentlichen Verkehrsmittel angeben. So könnten die Behörden bei den Touristen die Kontakte Rückverfolgen und diese in Quarantäne schicken.

Zu guter Letzt schlägt der Bundesrat vor, das Verbot von Passagierflügen aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika aufzuheben. Die Antwortfrist für die Kantone läuft am Freitag ab.

Die Tourismusbranche hat sich immer wieder geäussert, dass die Quarantäneliste Unsicherheit bei den Reisenden schürt. Es ist fraglich, ob die oben genannten Vorschläge für die Reisebranche überhaupt etwas bringt. Immerhin müssten die Kosten für den PCR-Test für die verkürze Quarantäne am siebten Tag von den Reisenden selbst getragen werden. Ob dies für die drei Tage Sinn macht?

(NWI)