Tourismuswelt

Der Bundesrat hat die Härtefallhilfe erweitert. Doch die Zeit bis zur Auszahlung drängt. Bild: Markus Spiske

Ungewisse Härtefallhilfe für Reisebüros

Neben den verschärften Corona-Massnahmen hat der Bundesrat die Härtefallhilfen erweitert. SRV-Geschäftsführer Walter Kunz spricht aber noch von zahlreichen Unsicherheiten.

Die gestrigen Ankündigungen des Bundesrates haben es in sich: Läden müssen bis am 28. Februar 2021 geschlossen bleiben (ausser jene mit Waren des täglichen Bedarfs sowie einige Ausnahmen, etwa Wäschereien, Blumenläden oder Reisebüros), es gibt eine Home-Office-Pflicht bzw. wo nicht umsetzbar eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Dazu sind Treffen privat wie auch im öffentlichen Raum auf maximal 5 Personen beschränkt.

Und die Härtefallhilfe wurde erweitert. Wegen der Krise geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle. Dazu zählen Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens vierzig Kalendertagen behördlich geschlossen werden. Sie gelten neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Heisst: Den bisher erforderlichen Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent müssen diese Betriebe nicht mehr erbringen. Das kommt natürlich primär Unternehmen aus der Gastronomie entgegen. Reisebüros waren in den letzten Wochen aber geöffnet - haben aber gleichwohl fast keinen Umsatz generiert.

Reisebranche tappt im Dunkeln

Dass die Umsatzdeckelung bei der Härtefallhilfe auf 20 Prozent bzw. maximal 750'000 Franken erhöht wurde, bewertet SRV-Geschäftsführer Walter Kunz als positives Zeichen, obschon noch viel Unsicherheit herrsche: «Wir sind uns nicht sicher, ob die Aufstockung eine Empfehlung ist, oder jeder Kanton selbst über die Höhe der Härtefallhilfen bestimmen kann. Im Kanton Zürich läuft aktuell noch die Vernehmlassung zu den Härtefallhilfen. Ob die neuen Umsatzdeckelungen dann erneut in eine Vernehmlassung müssen, ist uns auch noch nicht 100 Prozent klar. Die Abklärungen diesbezüglich laufen aber bereits.» Es könne ja schliesslich nicht sein, dass nun die neuen Anspruchsberechtigten höhere Beiträge zu gute haben. Ob dies jedoch für alle Kantone gilt, sei noch nicht sicher. «Wichtig zu wissen ist auch, dass wir hier nicht von À-fonds-perdu-Beiträgen sprechen. Es können damit auch Kredite oder Bürgschaften gemeint sein. Hier ist der Kanton wieder im Lead», erklärt Kunz und bedauert, «das ist genau die Schwierigkeit, weil die Reisebüros heute noch nicht wissen, mit welcher Hilfe sie rechnen können.» Darüber hinaus seien es nun auch mehr Beteiligte, die Unterstützung beantragen können.

Die Verantwortung über die Härtefallhilfen liegt also weiterhin bei den Kantonen. «Wir hatten einen Funken Hoffnung, dass der Bund den Lead übernimmt und nicht die Kantone weiter ohne klare Linie handeln», sagt Kunz. Mit dem erweiterten Lockdown können die Reisebüros nach wie vor offen bleiben und haben kein Anrecht auf ein vereinfachtes Verfahren. Dies, obwohl faktisch aktuell niemand in ein Reisebüro geht. «Ich hoffe nun einfach, dass die bereits eingereichten Gesuche nicht unter den neuen Gesuchen, die nun von der Gastronomie und Restaurants gestellt werden, untergehen. Denn die Zeit rennt wirklich, dass nun diese Härtefall-Auszahlungen erfolgen. Unser Föderalismus par excellence hat in solchen Krisensituationen nun mal einfach Nachteile», findet der Verbandschef.

Besonders die Selbständigen-Reisebüroinhaber bereiten Walter Kunz Sorgen: «Man muss sich einmal überlegen, dass die Selbständigen von Juni bis September 2020 keine Erwerbsersatzentschädigung erhalten haben. Von Mitte September haben sie 80 Prozent vom Lohnausfall erhalten. Bei einer Vielzahl ist dieser Ausfall aber bis heute noch nicht zur Auszahlung gelangt. Diese Leute leben von der Substanz des Reisebüros oder teilweise von privaten Ersparnissen. Für die Selbständigen ist es extrem schwierig. Sie haben Existenzängste.»

Verdoppelung wäre hilfreich

Was bedeutet die nun getroffene Lösung für Reiseunternehmen und insbesondere die mittelgrossen KMU, welche bei Travelnews letzte Woche über die kleine Summe der maximalen Hilfsleistungen klagten?

Mit der bisherigen 400'000-Franken-Deckelung der Härtefallhilfe war Simon Schnellmann, Chef von travel worldwide mit 30 Mitarbeitern, bisher nicht zufrieden, die limitierte Hilfe sei nicht ausreichend für grössere KMUs. Zum gestrigen bundesrätlichen Entscheid, die Hilfe auf 750'000 Franken zu erhöhen, sagt Schnellmann: «Diese fast Verdoppelung der Hilfe würden wir sehr begrüssen. Dieser Betrag würde unsere Überlebenschancen steigern. Für unsere Grösse ist es zwar immer noch viel zu wenig, aber immerhin. Doch nach Rücksprache mit dem SRV scheinen noch viele Fragen offen, etwa, ob es sich bloss um eine Empfehlung an die Kantone handelt. Weiter ist auch der zeitliche Horizont ungewiss, umso mehr sich der Kanton nun noch um weitere Härtefallbranchen kümmern muss.»

Wenigstens haben sich die monatlichen Umsätze bei travel worldwide jüngst wieder leicht gesteigert auf rund ein halbe Million Franken, was etwa 15 bis 20 Prozent des Vorjahresniveaus entspricht. Insbesondere Malediven- und Tansania-Buchungen gingen beim Zürcher Fernreisen-Spezialist jüngst ein.

Tempo bei Auszahlungen gefordert

Neben Reisebüros begrüssen auch Hoteliers die Anpassung der Härtefallhilfe. Doch auch bei ihnen drängt die Zeit. Die Hotelleriesuisse fordert mehr Tempo bei der Bearbeitung der Härtefallgesuche und bei der Auszahlung der Finanzhilfen.

Dass Unternehmen neu mit bis zu 20 statt zehn Prozent des Umsatzes entschädigt werden, sei für die Hotellerie als fixkostenintensive Branche elementar, hält Hotelleriesuisse fest. Zu begrüssen sei auch die Erhöhung der nominellen Beträge auf bis zu 750'000 Franken, weil damit grösseren Betrieben besser Rechnung getragen werden könne.

Zudem fordert der Verband den Bundesrat auf, nicht nur auf Einschränkungen zu setzen, sondern auch die Tests massiv auszubauen. Touristen und Mitarbeitende sollen sich unkompliziert in der Schweiz testen lassen können – auch ohne Symptome.

Für den Schweizer Tourismus-Verband (STV) hinterlassen die neuen Massnahmen einen zwiespältigen Eindruck. Zwar begrüsse der STV, dass die Härtefallunterstützungen ausgedehnt und die Anspruchsvoraussetzungen auf alle vom Lockdown betroffen Betriebe angepasst werden. Viel wichtiger sei aber, dass die Betriebe in allen Kantonen auf eine zeitnahe Auszahlung zählen können. Mögliche Verzögerungen – auch aufgrund einer grösseren Anzahl an Gesuchstellern – könnten schwere Folgen haben: Viele Betriebe hätten ihre Reserven aufgebraucht und seien zur Überbrückung auf unmittelbare Unterstützung angewiesen.

(NWI/GWA/JCR)