Tourismuswelt

Das Parlament hat sich zu den Härtefallhilfen abermals geäussert - am Freitag wird auch der Bundesrat über branchenspezifische Hilfen diskutieren. Bild: Jens Junge

Feilschen um die Details der Corona-Härtefallhilfe

Die Räte sind einverstanden mit der Aufstockung der Geldmittel für die Härtefallhilfe in der Corona-Pandemie. Noch sind aber Details im angepassten Covid-19-Gesetz umstritten. In vier Kantonen können bereits Gesuche eingereicht werden.

Bereits klar ist: Die finanziellen Hilfen für Unternehmen in Härtefall-Situationen wurden von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken aufgestockt. Der Bund leistet Hilfe, wenn sich auch die Kantone beteiligen. National- und Ständerat wollen Unternehmen Bezüge ermöglichen, die im Vorjahr einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erwirtschaftet haben.

Doch bei den Fixkosten gehen die Meinungen noch auseinander. Denn bei dieser Hilfe, welche der Reisebranche wie auch den Event-, Schausteller- und Gastronomiebranchen zugute kommen soll, ist umstritten, ob neben den eigentlichen Umsatzeinbussen auch ungedeckte Fixkosten berücksichtigt werden sollen. Der Ständerat ist dagegen, der Nationalrat hielt am Mittwoch daran fest. Ersterer ergänzte dabei, dass eine Hilfe nur gewährt wird, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschüttet; damit ist der Nationalrat einverstanden und hat noch ergänzt, dass auch keine Ausschüttungen beschlossen werden dürfen.

Ebenfalls festhalten will der Nationalrat an der Bestimmung, dass Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern deren Sparten sich nicht überlappen. Der Ständerat hat auch diese Bestimmung gestrichen.

Mit Stichentscheid von Ratspräsident Andreas Aebi (SVP/BE) angenommen wurde ein Antrag von Grünen, SP und GLP, die Kurzarbeitsentschädigung für befristet Angestellte rückwirkend ab 1. September zu ermöglichen und damit beim früheren Beschluss des Nationalrates zu bleiben. Die Mehrheit hätte sich bei diesem Punkt dem Ständerat anschliessen wollen, der diese Rückwirkung nicht will.

Niemand wisse, was in der Pandemie noch bevorstehe, entgegnete Maurer auf die Kritik an den ständigen Anpassungen. Massnahmen würden bei Bedarf ergriffen. Am Freitag werde der Bundesrat über branchenspezifische Hilfen diskutieren.

Keine Wiedereinführung der Covid-Kredite

Covid-Kredite im Solidarbürgschaftsprogramm sollen nicht auf den 1. Januar 2021 wieder eingeführt werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Antrag von Grünen und SP abgelehnt. Regula Rytz (Grüne/BE) sagte, für KMU und Selbständige gebe es keine Umsatzentschädigung, die dem Namen gerecht werde, und hatte wieder Kredite zu den gleichen Konditionen wie im Frühling 2020 gefordert. Finanzminister Ueli Maurer versprach immerhin, dass der Bundesrat an einem Hilfspaket arbeite. Es gebe Unternehmen, die Probleme hätten in dieser zweiten Welle, zum Beispiel die Gastronomie. Es sei jedoch nicht die Aufgabe des Steuerzahlers diesen Unternehmen erneut Kredite zu geben.

Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle im Frühling vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz, das derzeit im Parlament beraten wird, wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Die Gegenwart mit der zweiten Welle hat nun diese Vergangenheitsbewältigung schon wieder eingeholt. Am Dienstag beschloss der Bundesrat weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die Unternehmen wie zum Beispiel die Gastrobranche erneut empfindlich treffen dürften.

In Anbetracht der zweiten Welle könne es durchaus sein, dass der Bundesrat nochmals ein Hilfsprogramm lanciere, dieses werde sich aber nicht auf die Liquidität beschränken: «Wenn Massnahmen notwendig sind, dann massgeschneidert auf bestimmte Branchen», so Maurer, «vielleicht sind wir aber auch in zwei drei Wochen aus der Krise raus und haben die Impfung.»

(JCR)