Tourismuswelt

Was haben die Politiker von National- und Ständerat in den vergangenen Tagen entschieden? Bild: Amadis

Das sind die neusten Entwicklungen bei der Wintersession

Das Parlament behandelte auch diese Woche wieder Themen von Tragweite für die Reisebranche. Dabei ging es etwa um den EuroAirport Basel, Gelder für die Bahn sowie die Radio-/TV-Abgaben.

Ständerat will Umgehen der Flugticketabgabe vermeiden

Der Ständerat will vermeiden, dass Flugpassagiere die künftige Schweizer Flugticket-Abgabe umgehen, indem sie vom französischen Sektor des binationalen Flughafens Basel-Mülhausen abfliegen. Deshalb wurde eine Motion der Basler SP-Ständerätin Eva Herzog oppositionslos angenommen. Diese schreibt hierzu auf ihrer Website: «Die einzuführende Abgabe ist bedeutend höher als die heute im französischen Sektor des Flughafens bereits bestehende. Dadurch könnte es zu Verlagerungen von der Schweizer auf die französische Seite kommen – was nicht heisst, dass es weniger Flugbewegungen geben würde, aber dass der Einfluss der Schweizer Seite auf den Flughafen schwinden könnte. Dies könnte vor allem Folgen haben für die geltende Nachtflugsperre, welche es auf französischen Regionalflughäfen sonst in der Regel nicht gibt.»

Am Euroairport bei Basel werden heute 92 Prozent der Flüge unter Schweizer Verkehrsrechten abgewickelt und lediglich 8 Prozent nach französischen Rechten. Verschöbe sich das Verhältnis, könnte dies zu mehr Flügen führen und im schlimmsten Fall die Binationaliät des Flughafens in Frage stellen, befürchtet Herzog. Sollte die Flugticketabgabe zu diesen Verlagerungen führen, soll der Bundesrat prüfen, wie darauf reagiert werden könnte. Der Bundesrat ist mit der Motion einverstanden. Das vorgeschlagene Monitoring erlaube es festzustellen, ob es zu unerwünschten Verlagerungen von Schweizer Flughäfen nach Basel-Mülhausen komme. Die Motion geht nun an den Nationalrat.

Die Flugticketabgabe hat das Parlament im Herbst zusammen mit dem neuen CO2-Gesetz beschlossen. Sie beträgt bei Linienflügen 30 bis 120 Franken, je nach Klasse und Reisedistanz. Auch für Privatjets wird eine Abgabe erhoben; diese bewegt sich zwischen 500 und 3000 Franken. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Keine Radio- und TV-Abgabe mehr für Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften müssen ab nächstem Jahr keine Radio- und TV-Abgaben mehr bezahlen. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat der entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen einstimmig zugestimmt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Heute müssen nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitsgemeinschaften eine Abgabe zahlen. Der Grund dafür ist, dass Arbeitsgemeinschaften mehrwertsteuerpflichtig sind: Die Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen orientiert sich am entsprechenden Register. Damit werden auch jene Arbeitsgemeinschaften erfasst, welche von Unternehmen mit dem einzigen Zweck der Abwicklung eines bestimmten Geschäfts gegründet wurden. Die Abgabe wird dann sowohl bei den beteiligten Unternehmen als auch bei der Arbeitsgemeinschaft erhoben.

Diese Doppelbesteuerung ist nun vom Tisch. Unternehmen sollen die Radio- und Fernsehabgabe nicht doppelt zahlen müssen, wenn sie einer Arbeitsgemeinschaft angehören. Der Ständerat hat die Gesetzesanpassung mit 40 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

Parlament bewilligt 14,4 Milliarden Franken für das Bahnnetz

Die Räte sind einverstanden damit, mehr Geld als bisher ins Schienennetz zu investieren. Als Zweitrat hat der Ständerat am Dienstag rund 14,4 Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre bewilligt. Das sind 1,2 Milliarden Franken mehr als bisher.

Die zusätzlichen Mittel sollen dazu beitragen, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes zu verbessern und damit den Bahnverkehr zu stabilisieren. Zudem soll der höhere Bedarf bei Fahrbahn, Bahnhöfen, Sicherungsanlagen, Brücken und Tunnels sowie bei den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und des Umwelt- und Naturschutzes gedeckt werden. Mit dem Geld aus dem Zahlungsrahmen 2021-2024 können Bahnunternehmen zum Beispiel Gleisabschnitte, Brücken oder Signalanlagen sanieren. Damit wird die Substanz des Schienennetzes erhalten. Dieses soll aber auch modernisiert und bei Bedarf auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden können.

Rund 11,5 Milliarden Franken vom Zahlungsrahmen sind für Erneuerungen vorgesehen. Für Betriebsabgeltungen werden rund 2,1 Milliarden Franken eingesetzt. Rund 350 Millionen Franken sind für Optionen und als Reserve für unvorhersehbare Ausgaben vorgesehen. Mit 500 Millionen Franken werden Netz- und unternehmensübergreifende Aufgaben finanziert, zum Beispiel bei der Kundeninformation, dem Zugbeeinflussungssystem ETCS oder beim Bahnstrom.

Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Sie belasten den Bundeshaushalt nicht. Im Nationalrat wurde ein Antrag der SVP abgelehnt, den Kredit um 500 Millionen Franken zu kürzen. Beide Kammern stimmten noch einem zweiten Rahmenkredit von 300 Millionen Franken zu. Er ist für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen vorgesehen, ebenfalls für die nächsten vier Jahre.

Damit soll der Gütertransport per Bahn und die Verlagerung des Güterverkehrs durch die Alpen gefördert werden. Dieser Kredit wird nicht aus dem BIF finanziert, sondern über die Mineralölsteuer und weiteren für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel. Der Ständerat hiess beide Vorlagen mit jeweils 42 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen gut. Die Vorlagen sind parlamentarisch unter Dach und Fach.

(JCR)