Tourismuswelt

Detail des Parlamentsgebäudes in Bern: Hier werden dieser Tage für die Tourismusbranche gewichtige Entscheide gefällt. Bild: pasja1000

Das passiert gerade in Bern

Keine Hilfe bei den Mieten: Das Geschäftsmietegesetz wurde von den Räten bachab geschickt. Darüber hinaus bleibt der Nationalrat bei 680 Millionen für die Corona-Härtefälle.

Am Montag hat Travelnews auf die bevorstehende Wintersession des Parlaments aufmerksam gemacht, in welcher diverse auch für die Reisebranche relevante Themen anstehen. Das Echo war leserseitig ziemlich schlapp - sind wir langsam müde ob der langsamen Mühlen der Politik? Kann sein. Und doch ist es weiterhin wichtig, dran zu bleiben.

Was ist denn bislang passiert, was für die Reisebranche wichtig ist? Da wären folgende Punkte:

Kein Corona-Mieterlass

Betreiber von öffentlich zugänglichen Betrieben, die im Frühling wegen der Corona-Pandemie schliessen mussten oder eingeschränkt waren, erhalten keinen Teilerlass des Mietzinses. Das Parlament hat das Geschäftsmietegesetz versenkt.

Noch im Sommer hatten die Räte zwei gleichlautende Motionen für einen Teilerlass der Geschäftsmieten knapp angenommen. Geplant war, dass Betreiber von Läden und Beizen (oder eben auch Reisebüros) für die Zeit des Lockdown in der ersten Corona-Welle nur 40 Prozent des Mietzinses hätten bezahlen sollen. 60 Prozent hätten die Vermieter tragen müssen. Der Bundesrat hielt von Anfang an nichts vom Teilerlass von Geschäftsmieten. Das vom Bundesrat gegen seinen Willen ausgearbeitete Gesetz wurde nun definitiv abgeschmettert. Kommissionspräsident Beat Rieder (CVP/VS) wies im Namen der Mehrheit darauf hin, dass die Regelung für viele Betriebe eindeutig zu spät käme. Eine schnelle Inkraftsetzung des Gesetzes sei in Anbetracht eines wahrscheinlichen Referendums wohl illusorisch. Thomas Minder (parteilos/SH) fügte an, dass viele Vermieter «clever genug» seien, ihren Mietern freiwillige Mieterlasse zu geben, weil sie in der aktuellen Zeit kaum Nachmieter finden würden. In beiden Kammern empfahl schliesslich nur noch eine linke Minderheit das Gesetz zur Annahme. Sie bezeichnete die Vorlage als überlebenswichtig für zahlreiche Unternehmen. Der mit dem Gesetz verbundene Eingriff in die Ansprüche der Vermieterschaft erscheine ihr vor dem Hintergrund der schwierigen Lage vieler kleinerer und mittlerer Gewerbebetriebe als angemessen.

680 Millionen für Corona-Härtefälle

Der Nationalrat hat heute Mittwoch die Budgetdebatte begonnen. Der Rat verzichtete darauf, die Gelder für die Corona-Härtefälle auf 1 Milliarde Franken zu erhöhen. Bei der Entwicklungshilfe hatten weder Aufstockungs- noch Kürzungsanträge eine Chance.

In diesem Jahr habe der Bundesrat ausserordentliche Ausgaben wegen der Corona-Krise beschlossen. Im nächsten Jahr wird ein Defizit von 4,2 Milliarden Franken erwartet. Die Corona-Massnahmen betragen im Budget ein Defizit von 4,7 Milliarden. Ohne die Corona-Krise wäre das Budget 2021 mehr oder weniger ausgeglichen. Das Budget um dutzende Millionen aufzustocken, sei gefährlich, meinte Bundesrat und Finanzminister Ueli Maurer. Seine mahnenden Worte wurden erhört: Bei den Corona-Geldern lehnte der Nationalrat mit 110 zu 78 Stimmen einen Minderheitsantrag von Céline Widmer (SP/ZH) ab, der verlangte, dass der Kredit für die kantonale Härtefall-Regelung von 680 Millionen Franken auf eine Milliarde Franken aufgestockt wird. SVP, Mitte und FDP lehnten den Vorschlag ab. Maurer erklärte im Rat, die Rechnung für die 680 Millionen Franken sei mit den Kantonen gemacht worden. Die Kantone gingen davon aus, dass dieses Geld ausreiche.

Die 680 Millionen Franken des Bundes für die Härtefälle werden als ausserordentliche Ausgaben verbucht, wie die 2,2 Milliarden Franken für die Kurzarbeitsentschädigung. Bei allen anderen Ausgabenposten zu den Covid-Unterstützungshilfen ist der Nationalrat dem Bundesrat gefolgt. Über einen Minderheitsantrag, der verlangt, dass alle Covid-Hilfsgelder als ausserordentliche Ausgaben verbucht werden, wird am Schluss der Budgetdebatte entschieden.

Härtefall-Gelder für mehr Unternehmen?

Bereits am gestrigen Dienstag hatte sich der Nationalrat mit Anpassungen am Covid19-Gesetz auseinandergesetzt. Der Nationalrat stimmte dafür, dass bei der Härtefall-Regelung jene Unternehmen berücksichtigt werden sollen, die in den Jahren 2018 und 2019 im Durchschnitt mindestens einen Umsatz von 50'000 Franken erzielten. Nur so würden nicht zu viele kleine Unternehmen von den Massnahmen ausgeschlossen, hiess es verschiedentlich im Rat. Der Bundesrat sieht eine Umsatzschwelle von 100'000 Franken vor, was der Rat mit 112 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung ablehnte.

Die Nationalrat will zudem, dass nicht nur die Vermögens- und Kapitalsituation berücksichtigt wird, sondern auch die ungedeckten Fixkosten. Ein Reisebüro könne die Arbeit quasi vom Küchentisch aus machen, sagte Jacqueline Badran (SP/ZH), während ein Eventunternehmen mit einer grossen Lichtanlage oder Hallenmieten einen riesigen Fixkostenblock habe. Es sei unbestritten, dass diese das Problem seien, «also müssen doch die Entschädigungen an den Fixkosten ausgerichtet werden», so Badran.

Fraglich war auch, wie hoch der Umsatzrückgang sein muss, damit ein Härtefall vorliegt. Der Bundesrat sieht eine Einbusse von 40 Prozent gegenüber des mehrjährigen Durchschnitts vor. Die Grünen und die SP wollten, dass bereits bei einer Einbusse von 30 Prozent eine Hilfe geleistet werden kann. Der Rat lehnte dies mit 126 zu 66 Stimmen ab.

(JCR)