Tourismuswelt

Auf den überlebenswichtigen Geldsprudel aus Bundesbern muss die Schweizer Reisebranche weiter warten. Bild: TN

Das lange Warten auf den Berner Geldsprudel

Erneuter Dämpfer für die Reisebranche: der Corona-Erwerbsersatz lässt weiter auf sich warten.

Keine guten News treffen von der Reisebranchen-Taskforce ein. SRV/STAR/TPA melden ihren Mitgliedern, dass die Auszahlng der Erwerbsersatzentschädigung rückwirkend auf den 17. September 2020 und gültig bis Ende Juni 2021 noch auf sich warten lässt, weil bei den zuständigen kantonalen Ausgleichskassen noch keine Anträge eingereicht werden können.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat der Reisebranchen-Taskforce mitgeteilt, dass das Dokument zur Einreichung der Anträge fertiggestellt wird, sobald das Parlament über die Einzelheiten des neuen Rechts (Artikel 15 Abs. 2) entschieden hat. Sobald diese bekannt sind, sollten auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung in GmbHs und AGs berechtigt sein.

Somit verfügen die AHV-Kassen noch nicht über die notwendigen Weisungen , um diesbezügliche Gesuche ihrer Mitglieder zu bearbeiten. Das BSV hat die AHV-Kassen ausdrücklich aufgefordert, ihre Mitglieder um Geduld zu bitten und nicht zu versuchen, ihnen Informationen auf der Grundlage von noch nicht definitiv beschlossenen und nicht eindeutigen, detaillierten Angaben zu liefern.

Weiter hat die Taskforce rechtlich abklären lassen, ob Reisebüros aufgrund von Artikel 74 Epidemiengesetz (EpG) finanziellen Ersatz für «ausserordentlichen Auslagen und Aufwendungen» im Zusammenhang mit den COVID-19 Massnahmen verlangen können. «Leider bildet dieser Artikel keine erfolgversprechende rechtliche Grundlage für Unterstützungszahlungen an die Reisebüros», heisst es in der Mitteilung. Artikel 74 EpG bilde nur eine Grundlage für Mehraufwände im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen, welche zudem ausserordentlich sein müssen. Ein entgangener Gewinn oder Umsatzeinbussen werden von diesem Artikel nicht erfasst.

Nein zum Geschäftsmietegesetz

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich am letzten Freitag mit 14 zu 11 Stimmen gegen das COVID-19-Geschäftsmietegesetz ausgesprochen, das der Bundesrat der Bundesversammlung in Erfüllung von entsprechenden Motionen des National- und Ständerats vorgelegt hat. Der Nationalrat wird das Gesetz anlässlich der Sondersession am 29. Oktober 2020 beraten.

Der Ständerat wird sich in der Wintersession mit der Vorlage befassen. Die Chancen für eine Annahme erachtet die Taskforce als gering und empfiehlt deshalb, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Bei Bedarf können auch langjährige Mietverträge aufgrund der aktuell ausserordentlichen Situation gekündigt werden.

Und ebenfalls zuzuwarten gilt es bei der Forderung der Tourismusbranche an das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Rückkehrer-Quarantäne durch Covid-19-Schnelltests zu ersetzen. «Die neue BAG-Direktorin Anne Lévy hat auf unsere Forderungen reagiert und uns auf Ende Oktober vertröstet. Zurzeit werden die Quarantänebestimmungen neu evaluiert», teilt die Taskforce ihren Mitgliedern mit.

(TN)