Tourismuswelt

Das Tauziehen im Parlament hinsichtlich der Hilfeleistungen zugunsten stark betroffener Branchen dauert noch an. Die Branche muss weiterhin lobbyieren. Bild: AdobeStock

Es besteht Hoffnung in Sachen Erwerbsersatz

Beim Erwerbsersatz für Selbstständige sind sich Nationalrat und Ständerat noch nicht einig. Allerdings wird von einem positiven Bescheid ausgegangen, welcher viele kleinere Reiseunternehmen entlasten würde.

Das Parlament will bekanntlich mit dem Covid19-Gesetz per Notrecht beschlossene Finanzhilfen für diverse Branchen auf eine gesetzliche Basis stellen. In verschiedenen Details sind sich die Räte allerdings noch nicht einig - beispielsweise beim Erwerbsersatz für Selbstständige.

Der Nationalrat beriet die Vorlage am Dienstag (15. September) zum zweiten Mal. Er hielt an seinem ursprünglichen Entscheid fest, den Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung auszuweiten. Zudem sollen Mitarbeitende auf Abruf oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag sowie Lernende (wieder) Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben.

Beides lehnte der Ständerat bisher ab; geht es nach diesem, soll keine Erwerbsausfallentschädigung erhalten, wer seine Tätigkeit wegen der Corona-Krise bloss «massgeblich einschränken» muss. Die kleine Kammer verlangt einen Unterbruch der Tätigkeit. Der Ständerat wird sich jedoch heute Mittwoch oder morgen Donnerstag nochmals mit dem Thema befassen. Sollten Ständerat und Nationalrat jeweils nicht zum gleichen Abstimmungsresultat kommen, wird im Rahmen der bereits laufenden «Differenzbereinigung» eine Gruppe aus gleich vielen Vertretern aus National- und Ständerat gebildet, welche einen konsensfähigen Beschlussvorschlag für beide Räte ausarbeiten muss. Den komplexen Prozess erklärt SP-Nationalrätin Mattea Meyer, welche sich stark zugunsten der Anliegen der Reisebranche einsetzt, im nachfolgenden sehenswerten Interview, welche die «Aktion Mayday» auf dem Bundesplatz eingeholt hat.

Quarantäneregeln kommen auch ins Visier

Unbestritten ist, wie eingangs erwähnt, dass im Gesetz eine Härtefallklausel für Unternehmen der Event-, Reise- und Tourismusbranche und für Schausteller verankert werden soll. Möglich sind dabei auch à-fonds-perdu Beiträge, die noch vor Kurzem als «unmöglich» taxiert wurden. Der Nationalrat hat inzwischen den entsprechenden Artikel 8a im Gesetz präzisiert.

Der Bund soll demnach nur bezahlen, wenn sich die Kantone auch daran beteiligen. Anspruchsberechtigt sollen nach Ansicht der grossen Kammer Unternehmen sein, die vor der Krise profitabel waren und nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes erhalten haben (ausgenommen sind dabei Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen sowie COVID19-Bürgschaftskredite).

Allerdings soll es auch eine «Balance zwischen eigenem Geldverdienen und Hilfeleistungen» geben, wie Lars Guggisberg in einem weiteren Interview der «Aktion Mayday» (siehe unten) ausführt. Er verweist dabei etwa darauf hin, dass die Quarantäneregeln ein Problem sind - ein Problem, auf welches die Reisebranche schon lange mit Nachdruck verweist und welches hoffentlich auch in Bundesbern angegangen wird.

Nochmals alle Kräfte mobilisieren

Es gibt also noch Hoffnung hinsichtlich etwa der Erwerbsersatzordnungen, und es wird an der konkreten Umsetzung der Hilfeleistungen für Härtefall-Branchen gearbeitet. Die «Taskforce Reisebranche» (bestehend aus den Verbänden SRV, STAR und TPA) rät alle Mitglieder dieser Verbände nochmals dazu auf, Kontakt mit Parlaments- und insbesondere Ständeratsmitgliedern aufnehmen. «Wir ermuntern alle Mitglieder, die einen engen Kontakt mit einem Ständerat haben, diese nochmals freundlich auf die Wichtigkeit der EO für Selbstständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung aufmerksam zu machen», heisst es in einem Schreiben.

(JCR)