Tourismuswelt

Trafen sich zum 3. Tourismusgipfel, vorne von links: Janine Bunte (Parahotellerie), Andreas Züllig (Hotelleriesuisse), Simonetta Sommaruga (Bundespräsidentin), Nicolo Paganini (STV), Jürg Friedli (Swiss Snowsports), Ueli Stückelberger (VöV); hinten von links: Stefan Müller-Altermatt (Netzwerk Schweizer Pärke), Brigitta Gadient (Schweiz Tourismus), Casimir Platzer (GastroSuisse), Hans Wicki (Seilbahnen Schweiz), Damian Constantin (RDK), Leonie Liesch (VSTM) und Stefan Schulthess (VSSU). Bild: STV

Incoming-Branche ist auf Planungssicherheit angewiesen

Die Vertreter der Incoming-Tourismusbranche haben sich gestern am 3. Tourismusgipfel in Bern gegen zusätzliche Hürden und für offene Grenzen für die kommende Herbst- und Wintersaison ausgesprochen.

Die Sommersaison 2020 bringt Bilder von ausgebuchten Campingplätzen und schlangenstehenden Menschen bei Bergbahnen mit sich. Doch dieses Bild der gelungenen Sommersaison 2020 mag trügen: Zwar gab es zahlreiche Feriendestinationen in der Schweiz, die von hohem Gästeaufkommen profitiert haben. In der Gesamtbetrachtung steht die Branche aber vor existenziellen Herausforderungen. Im Hinblick auf die kommende Herbst- und Wintersaison haben sich gestern die Vertreter der Tourismusbranche sowie Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, Bundes-Vizepräsident Guy Parmelin und Bundesrat Alain Berset zum 3. Tourismusgipfel getroffen. «Dieser Austausch ist ganz wichtig», sagte Sommaruga nach dem Treffen in Bern gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die ersten beiden Tourismusgipfel fanden am 26. April und am 8. Juni 2020 statt.

Die Tourismusallianz hat sich in diesem gestrigen Treffen gegen zusätzliche Hürden und für Grenzöffnungen eingesetzt. Es sei zentral, dass die Tourismusbranche für die kommende Herbst- und Wintersaison, entlang der gesamten Wertschöpfungskette, keine weiteren Restriktionen hinnehmen müsse. Zudem müssen die Vorgaben zu den Schutzmassnahmen auch für den Winterbetrieb praktisch, lösungsorientiert  und umsetzbar bleiben und wenn immer möglich in einen nationalen Rahmen eingebettet sein.

Und dann ist da noch die Pferdefuss Risikoländerliste, welche den Veranstaltern der Outgoing-Reisebranche, den Reisenden selbst aber auch der Incoming-Branche immer wieder ein Bein stellt. Hier sei ein wesentlicher Punkt für den weiteren Saisonverlauf, die Erhaltung der Reisefreiheit: Risikolisten und ständig ändernde Reiserestriktionen in Form von Quarantänevorschriften bei der Einreise, haben negative Auswirkungen auf den Schweizer Tourismus. Die Allianz plädierte daher gegenüber dem Bundesrat – soweit dies aus epidemiologischer Sicht möglich ist – für offene Grenzen, insbesondere im europäischen Raum. Die Tourismusbranche hat ihre Verantwortung in den vergangenen Monaten wahrgenommen. Schliesslich greifen die erarbeiteten Schutzkonzepte und haben ihre Tauglichkeit während der Sommersaison 2020 unter Beweis gestellt.

Tourismusverbände stehen hinter den gestellten Forderungen

Im Interview mit Keystone-SDA meint Sommaruga weiter, dass es weiterhin entscheidend sei, was andere Staaten machen. Dies könne die Schweiz natürlich nicht beeinflussen, «was wir aber beeinflussen können, sind die Fallzahlen». Dass man hier in der Schweiz die Ansteckungszahlen tief halten wolle, waren sich alle am Treffen einig. Man wolle, dass die Schweizer Bevölkerung gerne in der Schweiz Ferien mache und auch ausländische Touristen kommen.

Aufgrund der Massnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie getroffen wurden, verschärft sich die finanzielle Situation im gesamten Tourismussektor weiter. Die Tourismusverbände haben ein Positionspapier erarbeitet, welches kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen skizziert, die dem Schweizer Tourismus unter die Arme greifen sollen. Im Kern fordern sie weitere finanzielle Unterstützung für Betriebe, die trotz langjährig gesundem Wirtschaften in eine finanzielle Notlage geraten sind. Diese beinhaltet unter anderem eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von Mitarbeitenden mit unregelmässigen Einsätzen oder befristeten Arbeitsverträgen sowie die zeitnahe Ergänzung des COVID-19-Solidarbürgschaftsgesetz um ein Instrument zum vollständigen oder teilweisen Erlass von Rückzahlungen einfacher COVID-Notkredite in Härtefällen.

(NIM)