Tourismuswelt

Verlängerter Rechtsstillstand - aber nicht nicht viel mehr: Das hatte Bunndesrat Ueli Maurer heute zuhanden der Reisebranche zu verkünden. Bild: Screenshot Youtube

Der Bundesrat verlängert den Rechtsstillstand für die Reisebüros

Die Reisebranche erhält Unterstützung - allerdings noch nicht in dem Umfang, wie es wohl erhofft worden war. Das Lobbying des Parlaments wird unumgänglich.

Mit Spannung erwartete die gesamte Reisebranche die heutige Pressekonferenz des Bundesrates. Darin sollte es um Hilfestellungen für die gebeutelte Reisebranche gehen.

Nun, der Bundesrat hat sich am 26. August 2020 tatsächlich mit der Situation der Reisebürobranche befasst. Wie Bundesrat Ueli Maurer bekanntgab, hat der Bundesrat nun beschlossen, den für die Reisebürobranche geltenden Rechtsstillstand bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Er anerkennt, dass die Reisebüros zu «aufgrund von besonderen Umständen betroffene Branchen» gehören. So hatten und haben beispielsweise die behördlichen Massnahmen wie die Quarantänebestimmungen und Grenzschliessungen grosse Auswirkungen auf den Umsatz der Reisebüros. Anfang Juli hatte deshalb der Bundesrat das WBF beauftragt, zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zu prüfen. Eine am 26. August 2020 vom Bundesrat zur Kenntnis genommene externe Expertise kommt demnach zum Schluss, dass Handlungsbedarf zur Stabilisierung der Reisebürobranche bestehe.

Dementsprechend hat der Bundesrat beschlossen, dass der bis Ende September 2020 geltende Rechtsstillstand für die Reisebranche bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden soll. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, die entsprechende rechtliche Grundlage anzupassen. Der befristete Rechtsstillstand betrifft Rückerstattungsforderungen von Kundinnen und Kunden für bereits bezahlte Beträge für Reisen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden können. Der Rechtsstillstand hat zur Folge, dass die Reisebüros für diese Forderungen nicht betrieben werden können. Die Beträge sind aber weiterhin geschuldet und sollen von den Reisebüros, soweit dies möglich ist, erfüllt werden.

Auf die Frage, ob es weitere Unterstützung gibt, wurde mitgeteilt, dass die «Diskussion weitergeführt» wird - sprich, vorerst gibt es keine Informationen über weitere Lösungen. Es wurde also noch nicht hinsichtlich anderer Formen der Hilfe entschieden und die Diskussion um die Härtefälle dauert an. Ebenso wenig wurde bekannt, ob es Änderungen gibt hinsichtlich der Weiterführung (rückwirkend auf 1.6.20) der Kurzarbeitsentschädigung für Inhaber von AGs und GmbHs sowie um die EO für Einzelunternehmen. Es ist also so, wie gestern an dieser Stelle prognostiziert: Der Bundesrat hat im Sinne der Reisebranche das entschieden, was er entscheiden konnte; der Rest wird wohl im Parlament entschieden.

Vereinfachte Regelungen bei der ALV werden verlängert

Und noch etwas hat der Bundesrat heute (26. August) beschlossen: Mehrstunden, die ausserhalb von Kurzarbeitsphasen aufgebaut werden, sollen weiterhin vorübergehend nicht von den Arbeitsausfällen abgezogen werden müssen. Zudem wird das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. Diese Regelung gilt somit bis Ende Jahr.

Die beiden Vereinfachungen entlasten die Arbeitslosenkassen. Sie können dadurch schneller über mögliche Kurzarbeitsentschädigungen entscheiden. Diese Anpassung der Arbeitslosenversicherungsverordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2020.

(JCR)