Tourismuswelt

Gestrandet? Kein Problem. Die Europäische Reiseversicherung (ERV) hilft aus. Bild: Alexander Andrews

ERV zeigt sich Kulant mit gestrandeten Ausländern

Die Europäische Reiseversicherung ermöglicht eine Verlängerung der Heilungskosten-Gästeversicherung für gestrandete Gäste in der Schweiz.

Das Reisen ist zwar vermehrt wieder möglich, allerdings bestehen nach wie vor einige Einschränkungen. Dies betrifft auch Gäste aus dem Ausland. Aufgrund dessen bietet die Europäische Reiseversicherung (ERV) die Möglichkeit, die Heilungskosten-Gästeversicherung zu verlängern.

Konkret ist es aktuell nicht allen ausländischen Gästen gestattet, zurück an ihren Wohnort zu kehren. Einige sind laut dem Reiseversicherer bereits über sechs Monate in der Schweiz gestrandet. Grundsätzlich ist die Heilungskosten-Gästeversicherung der ERV, welche die Gäste aus dem Ausland bei Krankheit und Unfall schützt, auf sechs Monate Laufzeit limitiert. Aufgrund der derzeitigen Situation ermöglicht ERV eine Verlängerung des Versicherungsschutzes um bis zu drei weitere Monate. Somit kann die Versicherungsdeckung bis maximal neun Monate gewährt werden.

(JCR)