Tourismuswelt

Das Parlament wird definitiv erst im September über neue Kurzarbeitsentschädigungen - unter anderem für Selbständige - debattieren. Bild: Jonas Zürcher

Kurzarbeitsentschädigung: Die Sondersession steigt erst im September

Der Bundesrat will sich aber bereits am 1. Juli zu diversen Motionen äussern.

Die fehlende Kurzarbeitsentschädigung für Selbständige ist aktuell eine Geissel der Reisebranche - doch haben viele Reisebüros vom Amt für Wirtschaft jüngst auch ein Schreiben erhalten, in welchem die Kurzarbeitsberechtigung nochmals begründet werden muss. Fallen die Staatshilfen, wird die Krise rasch lebensbedrohlich, so sieht es aus.

Nun hat das Schweizer Parlament informiert: In Kalenderwoche 37 (7.-13. September) wird eine ausserordentliche Session stattfinden, an welcher National- und Ständerat je drei gleichlautende Motionen behandeln werden. Dies haben die beiden Ratsbüros festgelegt, nachdem 64 Mitglieder des Nationalrats eine derartige Session verlangt haben. Gemäss Artikel 2, Absatz 3 des Parlamentsgesetzes kann ein Viertel der Mitglieder eines Rates eine ausserordentliche Session beider Räte verlangen, um in beiden Räten eingereichte, gleichlautende Motionen zu behandeln. Unter anderem geht es um diese Motion im Ständerat sowie um diese Motion im Nationalrat (beides zum Thema «Erwerbsersatz für Selbständige weiterführen»). Eigentlich war gehofft worden, dass die Sondersession früher abgehalten werden kann. Dem ist nun definitiv nicht so.

Der Bundesrat hat seinerseits darüber informiert, dass die entsprechenden Motionen an der Sitzung vom 1. Juli beantwortet werden.

(JCR)