Tourismuswelt

Nach langem hin und her ist für die Geschäftsmietezahlungen eine Lösung in Sicht. Bild: Sharon McCutcheon

Räte einigen sich auf Mietzinserlass von 60 Prozent

Zahlreiche Geschäfte - darunter auch Reisebüros und diverse Freizeitbetriebe sowie Hotels - mussten aufgrund der Coronavirus-Pandemie schliessen. Trotz fehlender Einnahmen war die Miete für die Geschäftsräume geschuldet. Nun haben National- und Ständerat einer nationalen Lösung zum Erlass von 60 Prozent der Miete für betroffene Betriebe zugestimmt und es liegt am Bundesrat, ein entsprechendes Gesetz zu entwerfen.

Es ist eine Frage, welche die Gemüter teilt: Müssen Geschäfte, die aufgrund der Coronavirus-Krise und auf Anordnung des Bundes schliessen mussten, für diesen Zeitraum dennoch die volle Miete an ihren Vermieter bezahlen? Der Bundesrat hat sich klar dagegen ausgesprochen, eine nationale und einheitliche Lösung dafür vorzulegen und darauf plädiert, dass zwischen Mieter und Vermieter individuelle Lösungen gesucht werden sollen. Während einige Vermieter kulant reagieren und teilweise sogar ganze Mietzinse erlassen haben, beharrten andere wiederum darauf, dass trotz Krise die volle Miete geschuldet ist.

Die Wirtschaftskommission (WAK) hat beim Ständerat eine Motion eingereicht, die den Erlass von 60 Prozent der geschuldeten Mietkosten für den Zeitraum der behördlichen Schliessung beinhaltet. Dabei soll eine Mietobergrenze von 20'000 Franken gelten. Die restlichen 60 Prozent soll der Vermieter tragen. Auch Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang von einer Ermässigung profitieren können. Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken können Mieter wie auch Vermieter auf diese Lösung verzichten. Für Vermieter soll der Bundesrat einen Härtefallfonds von 20 Millionen Franken vorsehen. Bereits getroffene Vereinbarungen zwischen Mietparteien sollen indes ihre Gültigkeit behalten.

Diese wurde vergangene Woche vom Nationalrat mit 98 zu 84 Stimmen bei 12 Enthaltungen gutgeheissen. In dieser Woche stimmte auch der Ständerat derselben Motion mit 20 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Im Nachhinein stellte Ständerat Daniel Fässler (CVP/AI) jedoch fest, dass die Texte sich nicht auf dieselbe Fassung der Covid-Verordnung des Bundes stützten. Ratspräsident Hans Stöckli (SP/BE) sagte nach einer vorläufigen Abklärung, die fraglichen Passagen der Verordnung seien in beiden Fassungen dieselben. Sei dies tatsächlich so, gelte die Motion als überwiesen.

Gesetzesentwurf kommt erst im Winter

Nun liegt der Ball wieder beim Bundesrat, der ein entsprechendes Gesetz entwerfen muss. Wirtschaftsminister Guy Parmelin ist sich nicht sicher, ob es für die Mietzinserlasse eine nationale Regelung braucht und kündigt an, dass ein Gesetzesentwurf frühestens in der Wintersession behandlungsreif sei. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) fordert den Bundesrat auf, das befristete Gesetz wenn möglich bereits in der nächsten Session zur Abstimmung zu bringen. Wenn das Gesetz dringlich erklärt wird, könnte es sofort in Kraft treten und damit würde die nötige Hilfe rasch bei den Betroffenen eintreffen. Gegner der Motion argumentieren nun, dass bereits laufende Verhandlungsgespräche über einvernehmliche Lösungen bis zum Vorliegen des Gesetzesentwurfes zwischen Vermietern und Mietern blockiert werden.

Von den geschuldeten Mietzinszahlungen sind auch zahlreiche Reisebüros und touristische Unternehmen betroffen, die ihre Betriebe nicht nur Schliessen mussten, sondern denen auch nach den Lockerungen die Einnahmen fehlen, weil die Unsicherheiten zu Grenzöffnungen und über das Verreisen bei der Bevölkerung noch zu gross sind. Noch ist der Mietzinserlass von 60 Prozent jedenfalls noch nicht unter Dach und Fach: Hannes Germann (SVP/SH) findet gemäss einem Bericht der «Handelszeitung», dass die Motion eine schlechte Lösung sei und schliesst deshalb ein Referendum für eine Gesetzesvorlage nicht aus.

(NWI)