Tourismuswelt

Der Aufschrei wegen dem Ende der Kurzarbeitsentschädigung für Inhaber und deren Familienangehörige ist gross. Ob sich der Bundesrat nochmals umstimmen lässt? Bild: Andrea Piacquadio

Der SRV setzt sich für inhabergeführte Reisebüros ein

Für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, mitarbeitende Ehegatten sowie für Lehrlinge erlischt der Anspruch auf Kurzarbeit per Ende Mai. Ob das noch verhindert werden kann, ist höchst unsicher - ein Versuch wurde nochmals gestartet.

Letzte Woche kündigte der Bundesrat an, dass der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für bestimmte Personen per Monatsende entfällt. Konkret: Ab 1. Juni fällt für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie im Geschäft mitarbeitende Ehefrauen, Ehemänner sowie registrierte Partnerinnen und Partner die Möglichkeit weg, Kurzarbeitsentschädigung zu beziehen. Betroffen sind auch Lehrlinge.

Es ging ein Aufschrei durch die Reisebranche: Zahlreiche Reisebüros, aber auch andere touristische KMUs (etwa in der Busbranche oder im Kleinveranstalter-Bereich), sind inhabergeführte GmbH und AG, in denen der Chef aktiv mitarbeitet, und nicht selten eben auch noch Familienmitglieder oder Partner involviert sind. Für diese entfällt mitten in der Krisenzeit eine wichtige Kostenspar-Möglichkeit. Dies, weil der Bund die Verschuldung der ALV eindämmen will.

Wie der Schweizer Reise-Verband (SRV) nun mitteilt, wurde das Thema der Verlängerung der KAE für die genannten Personen im Rahmen eines heutigen Gesprächs mit politischen Instanzen in Bern nochmals als dringlich eingebracht. Am Gespräch mit dabei waren die Reisebranche, vertreten durch die drei Branchenorganisationen SRV, STAR und TPA, einem Vertreter des Garantiefonds und einem Beraterteam von Globetrotter, sowie Vertreter des SECO, des Bundesamts für Justiz, des BAZL sowie den Konsumentenorganisationen aus der Deutsch- und Westschweiz. «Wir haben dokumentiert, was für dramatische Auswirkung dies für unsere KMU haben könnte», schreibt der SRV. Das SECO kläre das Anliegen nun mit dem Bundesrat. Mehr gibt es aktuell nicht zu sagen. Das Problem betrifft nicht die Reisebranche allein, sie aber besonders hart. Die grosse Frage ist, ob auch in diesem Fall der Reisebranche wieder ein Sonderstatus - wie beim verlängerten Rechtsstillstand bei Betreibungen - einberaumt wird, oder gar branchenübergreifend diese KAE-Bestimmung wieder aufgehoben wird.

Auch hinsichtlich weiterer Anliegen der Reisebranche - im Raum steht etwa die Forderung nach einem Fonds, welcher Kreditorenrisiken der Reisebüros abdecken würde - wurde diskutiert. Der SRV lässt jedoch wissen, dass man dem SECO auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche zugesichert habe. «Die Gespräche werden kontinuierlich weitergeführt, wobei der politische Prozess bis in den September zur Herbstsession der eidgenössischen Räte andauern wird.» Die dem SRV teils vorgehaltene Nicht-Kommunikation ist also in diesem Fall klar einer verordneten Schweigepflicht zuzuschreiben, welche den politischen Erfolg des Unterfangens stützen soll.

(JCR)