Tourismuswelt

Welche Rechte haben Kunden, deren Reise oder Flug storniert wurde oder die selber eine Reise stornieren möchten? Rechtsdienstleister YLEX hilft weiter. Bilder: YLEX

Sponsored Corona & Reisen: Wie ist die Rechtslage?

Geplatzte Ferienträume sind oft auch eine finanzielle Belastung. Doch Kunden haben Rechte, von denen sie oft gar nichts wissen.

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus lässt Ferienträume platzen. Länder riegeln sich ab, Grenzen sind geschlossen. Die meisten Pauschalreisen wurden abgesagt, Flüge annulliert und Urlauber vorzeitig nach Hause gebracht. Neben durchkreuzten Ferienplänen geht es nun vor allem um Geld. Welche Rechte haben Kunden, deren Reise oder Flug storniert wurde oder die nun – aufgrund der gesundheitlichen Gefahr – selber eine Reise stornieren möchten.Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus lässt Ferienträume platzen. Länder riegeln sich ab, Grenzen sind geschlossen. Die meisten Pauschalreisen wurden abgesagt, Flüge annulliert und Urlauber vorzeitig nach Hause gebracht. Neben durchkreuzten Ferienplänen geht es nun vor allem um Geld. Welche Rechte haben Kunden, deren Reise oder Flug storniert wurde oder die nun – aufgrund der gesundheitlichen Gefahr – selber eine Reise stornieren möchten?

Flug

Wurde ein gebuchter Flug von der Airline storniert, hat man grundsätzlich Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises. Viele Fluggesellschaften bieten als Alternative Umbuchungen und Gutscheine für spätere Flüge an. Selbstverständlich kann man einen solchen Gutschein oder auch die Umbuchung akzeptieren. Als Kundin oder Kunde hat man jedoch ein Wahlrecht und kann auch das bereits bezahlte Geld zurückverlangen.

Schadenersatz

Gemäss der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die auch in der Schweiz Anwendung findet, muss eine Airline unter gewissen Umständen einen Schadenersatz von 250-600 € pro Person bezahlen, wenn sie einen Flug storniert. Insbesondere dann wenn kein aussergewöhnlicher Umstand vorliegt, der zu Stornierung geführt hat. Die EU-Kommission hat jedoch am 18. März 2020 klargestellt, dass die Coronavirus-Pandemie und die Massnahmen zu deren Eindämmung einen aussergewöhnlichen Umstand darstellen.

Pauschalreise

Wer über ein Reisebüro gebucht hat, kann seinen Anspruch auf Rückerstattung einfacher durchsetzen. Ist das Reisebüro wegen des Coronavirus gezwungen, die gebuchte Reise zu annullieren, ist es aufgrund des Pauschalreisegesetzes verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen. Selbstverständlich kann man freiwillig auf die Rückzahlung verzichten und stattdessen einen Gutschein für die nächste Reise annehmen, was dem Reisebüro in dieser schwierigen Zeit sicherlich hilft.

Kunden müssen sich gedulden

Das Parlament hat entschieden, der Reisebranche einen Zahlungsaufschub zu gewähren. Kunden können somit ihr Geld für eine nicht durchgeführte Reise erst ab Oktober 2020 wieder zurückfordern. Der Zahlungsaufschub soll den Reiseunternehmen erlauben, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften, Hotels und Veranstaltern erhalten haben. Ohne diesen Zahlungsaufschub bestünde die Gefahr etlicher Konkurse. In diesem Szenario würden die Kunden das Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren. Eine finanzielle Unterstützung der Reisebüros durch den Bund hat der Bundesrat kürzlich abgelehnt.

Buchungsplattformen

Die grossen Buchungsplattformen haben detaillierte Informationen herausgegeben, wie man eine Buchung stornieren kann. Flüge können gebührenfrei storniert werden. Der Kunde erhält im Regelfall eine Gutschrift der Fluggesellschaft. Der Hotelaufenthalt kann ebenfalls gebührenfrei storniert werden und man erhält die Kosten zurück. Voraussetzung dafür ist, dass man vor dem 19. März gebucht hat und der Aufenthalt vor dem 30. April geplant war.

Versicherungspolice

Sofern man über eine Reiseversicherung verfügt, ist es ratsam, diese zu prüfen und den Fall anzumelden. Viele Versicherungen bezahlen erst, wenn das EDA für das betreffende Land eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Aktuell gibt es keine solche Empfehlung, da jedes Land von dem Coronavirus betroffen ist. Da jedoch der Bundesrat am 13. März 2020 eindringlich empfohlen hat, auf alle nicht dringlichen Reisen zu verzichten, ist eine Versicherungsdeckung nicht ausgeschlossen.

Neue Reise buchen?

Da aktuell nicht absehbar ist, inwieweit sich die Corona-Situation in naher Zukunft auf die Mobilität insbesondere betreffend grenzüberschreitendes Reisen auswirken wird, ist das Buchen einer neuen Reise riskant. Es empfiehlt sich, die neuen Anordnungen des Bundesrates zu verfolgen bzw. abzuwarten. Aktuell rät er nach wie vor, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Wenn man nun bucht, nimmt man das Risiko in Kauf, dass Kosten nicht erstattet werden, wenn die Reise doch nicht möglich ist. Wir empfehlen, sich über aktuell gültige Reise-Einschränkungen zu informieren bspw. bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes.

Gerne helfen dir die Juristinnen und Juristen von YLEX bei der Prüfung oder Durchsetzung deiner Rechte.


Über YLEX

YLEX ist eine moderne und unkomplizierte Rechtsberatung, die bei Fragen und Unklarheiten in den verschiedensten Lebenssituationen einfach und professionell Unterstützung bietet. Die praxiserfahrenen Juristinnen und Juristen von YLEX beraten über drei Kanäle: im persönlichen Gespräch in den Walk-in Stores, online via www.ylex.ch oder am Telefon. Dank dem neuartigen und transparenten Preismodell behalten die Kundinnen und Kunden stets die Kontrolle über die Kosten.

Das Erstgespräch zur Analyse des Falles kostet 60 Franken. Die rechtliche Beratung, bei der auch Unterlagen geprüft oder juristische Recherchen vorgenommen werden, kostet weitere 100 Franken. Eine konkrete Intervention, wie das Verfassen einer Vorlage oder das Verschicken eines Briefs an die Gegenpartei, ist auf Wunsch ebenfalls möglich und ab weiteren 100 Franken erhältlich. Dieses einfache Modell gibt den Kunden jederzeit die volle Kontrolle über die Kosten und das Vorgehen: Die Kunden entscheiden zu jedem Zeitpunkt selbst, inwieweit sie aktiv werden wollen, um ihre Rechtsansprüche aussergerichtlich weiterzuverfolgen.

Das einfache und transparente Preismodell von YLEX.

(TN)