Tourismuswelt

Das Schweizer Parlament hat im Sinne der Branche entschieden. Bild: Bernexpo

Swiss muss definitiv die Kundengelder bis September zurückzahlen

Weitere Good News aus Bern für die Reisebüros: Die Airlines sind zur Rückzahlung der Kundengelder verpflichtet. Die schrittweise Öffnung der Grenzen rückt näher. Darüber hinaus sieht es auch gut aus hinsichtlich Entschädigungen für KMU-Firmenchefs.

Am Mittwochmorgen gab es bereits gute Nachrichten aus Bern für die Reisebüros, mit der positiven Bescheid des Schweizer Parlaments zur Rechtsstillstandverlängerung exklusiv für die Reisebranche bis zum 30. September 2020. Am Nachmittag kamen dann noch weitere Good News:

Rückzahlungsverpflichtung der Airlines

Schon am Morgen war sich André Lüthi (CEO Globetrotter Group/Beauftragter «Politik» beim Schweizer Reise-Verband) «zu 90 Prozent sicher», dass ein Vorstoss von Lars Guggisberg (SVP/BE) durchkommen werde. Dieser forderte Verknüpfung der Kredite zugunsten von Swiss und Edelweiss an eine Verpflichtung derselbigen, den Reisebüros das Geld für ausgefallene Flüge bis am 30. September zurückzuerstatten. Nationalrat und Ständerat hatten dies bereits behandelt und für gut befunden; es war aber noch eine Schlussabstimmung vonnöten.

Diese ist nun durch und wurde im Sinne der Reisebranche entschieden. Folgender Text aus dem Vorstoss ist somit Gesetz: «Der Bundesrat hat sicherzustellen, dass die Swiss International Air Lines AG (Swiss) und die Edelweiss Air AG (Edelweiss) schriftlich zusichern, dass sie Reisebüros bis am 30. September 2020 (Ende Rechtsstillstand) das bezahlte Geld für aufgrund des Coronavirus nicht durchgeführte Flüge zurückerstatten.»

Die Swiss hat bereits Stellung zum Entscheid genommen, und zwar wie folgt: «SWISS und Edelweiss begrüssen, dass das Parlament klar unterschieden hat zwischen den Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise im Luftverkehr einerseits und der Klimapolitik andererseits. Sollte es beim Thema Rückerstattung keine europäische Lösung geben, werden SWISS und Edelweiss die Auflage erfüllen, den Reiseveranstaltern im Rahmen des Schweizer Pauschalreisegesetzes bis zum 30. September 2020 das Geld zurückzuerstatten, das die beiden Fluggesellschaften für Flüge erhalten haben, die wegen der Corona-Krise nicht stattfanden.»

Öffnung der Landesgrenzen

Von besonderem Interesse für den Incoming-Tourismus, aber auch wichtig für den Outgoing-Tourismus, ist der vom Nationalrat verlangte Fahrplan für die schrittweise Öffnung der Landesgrenzen. Der Nationalrat hat dies mit 129 zu 49 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen. Sobald es die epidemiologische Lage zulässt, soll der freie Personenverkehr wieder hergestellt werden. Denn aktuell dürfen nur Schweizer und Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger, Personen mit Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitnehmer-Grenzgänger in die Schweiz einreisen. Ab dem 11. Mai sind immerhin auch Familienzusammenführungen für Schweizer und EU-Bürger wieder erlaubt. Der Ständerat muss nun noch über die Motion befinden.

Christa Markwalder (FDP/BE) brachte nebst den Grenzgängern und den durch Grenzen getrennten Familien explizit auch den Tourismus ins Spiel: Offene Grenzen seien nötig, um den Tourismus wieder in Gang zu bringen; Grenzen passieren zu können, sei auch Teil der Grundrechte, wobei Gesundheitsprävention aber an erster Stelle stehen müsse.

Der Bundesrat war laut «SDA» mit dem Vorstoss einverstanden. Auch er habe das Ziel, so rasch wie möglich Normalität herzustellen, wenn es die epidemiologische Lage erlaube, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Einen Fahrplan für Lockerungen an den Grenzen habe der Bundesrat Ende April beschlossen. Die Beschränkungen würden schrittweise gelockert, nach Möglichkeit koordiniert mit der EU und den Schengen-Staaten. Entscheiden sei hierbei der bilaterale Austausch mit den Nachbarländern. Einige Übergänge seien bereits wieder offen, andere würden folgen, in Absprache mit den Kantonen und den Regionen jenseits der Grenze. Auf eine Frage, ob zu Deutschland oder Österreich nicht vorzeitige Grenzöffnungen möglich wären, sagte Keller-Sutter jedoch, Deutschland sei derzeit nicht interessiert an einer Lockerung mit der Schweiz - wegen der Grenze der Schweiz mit Italien. Vielleicht gebe es eine Möglichkeit, mindestens mit Österreich oder auch mit dem Süden von Deutschland punktuelle Lösungen zu finden. Immerhin.

Entschädigungen für Führungskräfte

Der Nationalrat verlangt, dass mitarbeitende Unternehmensleiter bei Kurzarbeit die gleich hohe Entschädigung bekommen wie Selbstständige im Rahmen der Erwerbsersatzordnung. Der Höchstbetrag soll 5880 Franken statt der derzeit geltenden 3320 Franken betragen.

Die grosse Kammer hat eine entsprechende Motion ihrer Wirtschaftskommission angenommen - mit 117 zu 66 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Der Vorstoss ging daraufhin an den Ständerat. Wir werden in Kürze über den Ausgang dieser Abstimmung informieren - es sieht jedoch schon mal gut aus.

(JCR)