Tourismuswelt

So kann man wieder ins Restaurant

Die Gastrobranche hat ihr Sicherheitskonzept vorgelegt.

Die Gastronomie ist nicht nur für Schweizer wesentlich, sondern natürlich auch für in unser Land reisende Touristen. Diese kommen wohl nicht bereits am 11. Mai wieder, wenn limitierter Betrieb in Lokalen mit Sitzplätzen wieder zugelassen ist. Aber inzwischen liegt das Schutzkonzept für alle Anbieter gastronomischer Dienstleistungen vor, welches die Zustände in Gastrobetrieben in naher Zukunft aufzeigt; darauf sind natürlich auch alle Schweizer gespannt. Das Schutzkonzept wurde vom Verband Gastrosuisse in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ausgearbeitet und regelt die Umsetzung der durch den Bundesrat beschlossenen Auflagen im betrieblichen Alltag. Der Bundesrat wird das Schutzkonzept für das Gastgewerbe an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 zur Kenntnis nehmen.

Das Schutzkonzept ist sehr ausführlich; das sind die wichtigsten Auszüge:

  • An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von 4 Personen sitzen. Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern sowie die nicht öffentliche Betriebs- und Schulgastronomie.
  • Gäste sollen sich bei Betreten des Betriebs die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.
  • Von jedem Gast werden die Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Datum, Zeit) und die Tischnummer erfasst, sofern vor Ort konsumiert wird. Die nicht öffentliche Schul- und Betriebsgastronomie muss keine Personendaten erfassen. Das Unternehmen bewahrt die Daten 14 Tage auf und vernichtet sie danach vollständig.
  • Alle Gäste nutzen Sitzplätze, Stehplätze sind nicht zugelassen.
  • Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.
  • Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 2 Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» einen 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
  • Auch im Service wird ein Mindestabstand von 2 Metern dringend empfohlen. Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser Abstand eingehalten werden kann. Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert wird.
  • Sollte der Abstand von 2 Metern im Service auch nur während kurzer Dauer unterschritten werden, wird das Tragen einer Hygienemaske (z.B. chirurgische Masken, OP Masken) oder eines Gesichtsvisiers dringend empfohlen, aber es besteht keine Tragepflicht.

Die konkrete Umsetzung des Schutzkonzeptes im Betrieb ist Sache des einzelnen Unternehmers. Die Unternehmen können zusätzliche Massnahmen beschliessen.

(JCR)