Tourismuswelt

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga will nicht überstürzt lockern - aber alle Läden und Schulen gehen wieder auf. Bild: Screenshot Youtube

1,9 Milliarden Franken vom Bund für die Luftfahrt

Der Bundesrat hat weitere Lockerungen angekündigt – und Details zum Hilfspaket für die Schweizer Luftfahrt präsentiert.

Die Schweizer Luftfahrt - damit primär gemeint sind Swiss und Edelweiss Air, welche Teil der Lufthansa Group sind - erhält insgesamt 1,9 Milliarden Franken vom Bund. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, wie Bundespräsidentin und UVEK-Vorsteherin Simonetta Sommaruga an einer Pressekonferenz in Bern bekannt gab. Der Bund hat sich dabei weitgehend an die am 9. April bereits gemachten Aussagen gehalten. Will heissen: Der Bund gibt nicht direkt Geld, sondern bürgt für eine Kreditaufnahme, welche Swiss und Edelweiss in Anspruch nehmen können. Dort seien bereits UBS und Credit Suisse am Ball. Wie bereits zuvor angekündigt, ist eine staatliche Beteiligung an den genannten Airlines nicht vorgesehen und die Bürgschaft ist an gewisse Regeln gebunden (keine Dividenden, Zusicherung zur langfristigen Beibehaltung der internationalen Luftanbindung der Schweiz). Ein diese Regelungen festsetzender Vertrag werde derzeit noch ausgearbeitet und von einer Stiftung begleitet, die neu ins Leben gerufen wird.

Keine spezielle Hilfe sieht der Bund für Easyjet Switzerland vor, die Airline könne jedoch einen Coronavirus-Überbrückungskredit beantragen. Für flugnahe Betriebe wie Swissport, Gategroup und SR Technics, welche mehrheitlich in ausländischer Hand sind, seien die Bedingungen für Unterstützung nicht gegeben. Der Bund will aber rund 600 Millionen Franken bereitstellen, um unter der Führung der Flughäfen Auffangstrukturen für die kritischen Teile der Firmen zu schaffen. Zusaätzlich zu den 1,275 Milliarden Bürgschaftsgeld ergibt sich die oben genannte Summe von 1,9 Milliarden Franken.

«Die Klimaziele des Bundes gelten unverändert - auch die Luftfahrt muss dazu beitragen», gab Sommaruga weiter zu Protokoll, «die Klimapolitik macht das Parlament; der Bundesrat hat nur wirtschaftlich entschieden.» Weitere Bedingungen wurden nicht gestellt, und damit auch nicht dem Wunsch der Outgoing-Reisebranche entsprochen, ein klares Zeichen zu setzen, wonach Swiss und andere Airlines die Kundengelder unverzüglich zurückzahlen soll.

Swiss und Edelweiss zeigen sich in einer ersten Stellungnahme «dankbar über den Entscheid des Bundesrats, der Schweizer Luftfahrt die benötigte Liquidität zukommen lassen zu wollen». Mit dem vom Bund zu 85% abgesicherten Bankenkredit in der Höhe von 1,5 Milliarden, der Unterstützung der Muttergesellschaft Lufthansa sowie den drastischen Sparmassnahmen seitens Swiss und Edelweiss wäre der Liquiditätsbedarf für die beiden Fluggesellschaften – unter strengen Bedingungen – gesichert. Swiss und Edelweiss begrüssen, dass die mit dem Schweizer Staat und dem Bankenkonsortium innert kurzer Frist ausgehandelte finanzielle Unterstützung den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung beantragt wird. Der zudem für die flugnahen Betriebe beantragte Kredit würde es der Schweizer Luftfahrt ermöglichen, die volkswirtschaftlich so bedeutende Anbindung der Schweiz an die Welt sowohl passagier- als auch frachtseitig schrittweise wiederaufzunehmen.

Von weiteren Kommentaren diesbezüglich möchte Swiss zu diesem Zeitpunkt absehen.

Gastronomie, Events und Sport dürfen mit Schutzkonzepten wieder loslegen

Gute News für die Gastronomie: Ab dem 11. Mai können Restaurants - allerdings unter strengen Auflagen - wieder öffnen. Wie Bundesrat Alain Berset ausführte, sind zunächst an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Zwei Meter Abstand oder trennende Elemente gegenüber anderen Gästen sind nötig. Weiter sieht der Bundesrat vor, dass alle Gäste sitzen müssen.

Für die Event-Branche dagegen gibt es noch kein Aufatmen: Der Bundesrat hat entschieden, dass Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bis Ende August verboten bleiben. Damit will der Bundesrat nach eigenen Aussagen Planungssicherheit schaffen. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko hoch und die Rückverfolgung einer Ansteckung unmöglich. Vor den Sommerferien wird der Bundesrat die Lage neu beurteilen; am 27. Mai wird entschieden, ab wann kleinere Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder möglich sein werden. Für Grossanlässe wie die Streetparade bedeutet dies wohl das Ende (für 2020 zumindest), derweil kleinere Events noch hoffen dürfen.

Museen, Bibliotheken und Archive können dagegen früher öffnen als bisher vorgesehen. Der Bundesrat hat entschieden, dass auch sie bereits am 11. Mai wieder öffnen dürfen, da dort Schutzmassnahmen einfach umsetzbar sind und sich Personenströme gut kanalisieren lassen. Botanische Gärten und Zoos dagegen bleiben wie ursprünglich angekündigt bis zum 8. Juni 2020 geschlossen.

Ebenfalls ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen von bis zu maximal fünf Personen stattfinden. Der Körperkontakt sei weiterhin verboten, die Hygiene- und Distanzregeln seien einzuhalten, teilt der Bundesrat mit. Im Leistungssport hingegen dürfen Trainings mit mehr als fünf Personen stattfinden; der Betrieb in den Profiligen ist ab dem 8. Juni mit Geisterspielen wieder erlaubt.

Die herkömmlichen Läden dürfen wieder eröffnen - damit auch die Reisebüros, sofern gewünscht. In jedem Fall, also auch in obigen Fällen, müssen für die jeweiligen Aktivitätsbereich spezifische Schutzkonzepte vorliegen.

Hurra, die Schule geht wieder los

Wer sagt da Hurra, die Kinder oder die Homeschooling-geprüften Eltern? Klar ist: Am 11. Mai werden Primar- und Sekundarschulen und Kindergärten wieder eröffnet. Zu dieser Wiedereröffnung hat der Bund zusammen mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Schutzkonzepte festgelegt. Die Kantone und Gemeinden werden bis zum genannten Datum die Umsetzung regeln. Schulen erhalten demnach die Möglichkeit, den Unterricht im Klassenzimmer flexibel zu gestalten. An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen sind Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder erlaubt. Präsenzveranstaltungen in grösseren Gruppen sind ab dem 8. Juni wieder vorgesehen.

Die Situation hinsichtlich Prüfungen variiert je nach Schulniveau und Kanton, liess Bundesrat Guy Parmelin wissen. Generell gesagt können etwa Gymnasien auf eine schriftliche Maturaprüfung verzichten; Hochschulen werden die Schweizer Maturitätsausweise für die Zulassung anerkennen, ungeachtet dessen, wie sie zustande gekommen sind. Weiter wurde beschlossen, dass die Berufsmaturität 2020 ganz auf Erfahrungsnoten basierend erworben wird.

(JCR)