Tourismuswelt

Good news aus Bern: Der Rechtsstillstand dürfte doch kommen. Bild: Swiss Image / Martin Mägli

Rechtsstillstand im Betreibungswesen wird wohl exklusiv für die Reisebranche verlängert

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) zeigt sich erfreut.

Am gestrigen 28. April hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sich mit der gegenwärtigen Krise und der Verordnungsgesetzgebung des Bundesrates befasst und sich dabei dafür ausgesprochen, dass der Rechtsstillstand im Betreibungswesen für die Reisebranche sowie die Fristverlängerung bei Zahlungsrückständen betreffend Wohn- und Geschäftsmieten verlängert werden.

Konkret hat die Kommission mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, eine Kommissionsmotion (20.3157) einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, den Rechtsstillstand im Betreibungswesen exklusiv für die Reisebranche bis zum 30. September 2020 vorzusehen. Dies soll ausschliesslich für die Kundenforderungen gegenüber den Reisebüros und Veranstaltern gelten und sicherstellen, dass letztere bis zu diesem Zeitpunkt im Zusammenhang mit Rückerstattungsforderungen nicht betrieben oder gerichtliche Verfahren gegen sie eingeleitet werden können. So soll ihnen ermöglicht werden, Rückerstattungen an ihre Kunden erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben. Mit dieser Lösung können nach Ansicht der Kommission sowohl Konkurse vermieden wie auch die Rechte der Konsumenten gewährleistet werden.

Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hat in einer Mitteilung an seine Mitglieder jubiliert: «Dank den enormen Bemühungen in den letzten Tagen durch unseren Leiter Politik André Lüthi konnte der SRV erreichen, dass die Rechtsstillstandverlängerung für die Reisebürobranche in der Rechtskommission des Nationalrates diskutiert und mit einer grossen Mehrheit angenommen wurde.»

In einem zweiten Schritt müssen nun die Mitglieder der Rechtskommission aus dem Ständerat zustimmen. Danach könnte das Anliegen bereits an der am Montag beginnenden, ausserordentlichen Parlamentssession traktandiert und der Bundesrat beauftragt werden, den Rechtsstillstand zu genehmigen.

Auch im Mietwesen gute News

Die Kommission hat überdies mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, eine Kommissionsmotion (20.3158) einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, die Verordnung über die Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus im Miet- und Pachtwesen vom 27. März 2020 (SR 221.213.24) über den 31. Mai 2020 hinaus bis zum 13. September 2020 zu verlängern. Damit soll für Mieterinnen und Mieter noch mehr Zeit geschaffen werden, um zu verhindern, dass es aufgrund von Zahlungsrückständen bei Mietzinsen für Wohn- und Geschäftsräume zu Kündigungen kommt. Die Verordnung verlängert die Frist bei Zahlungsrückständen von 30 auf 90 Tage.

Die Kommission hat zudem Aussprachen mit Vertretern der Bundesverwaltung zum Notrecht allgemein sowie im Speziellen im Bereich Privat- und Strafrecht geführt. Dabei hat sie sich unter anderem mit Fragen zur Insolvenz von Unternehmen sowie dem Funktionieren der Justizbehörden und dem Fristenstillstand auseinandergesetzt. Die Kommission erachtet es als wichtig, dass der Rechtsverkehr auch in Krisenzeiten aufrechterhalten bleibt. Die Mehrheit der Kommission begrüsst die dazu vom Bundesrat getroffenen Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht.

(JCR)