Tourismuswelt

Justiziministerin Karin Keller-Sutter: «Wir rufen Schweizerinnen und Schweizer im Ausland dazu auf, in die Schweiz zurückzukehren». Bild: Screenshot SRF

Der Bundesrat beschliesst «ausserordentliche Lage»

Ab Mitternacht bis am 19. April gilt für die Schweiz der Corona-Lockdown. – Einreisen werden beschränkt. – Restaurants, Bars und Freizeitbetriebe bleiben geschlossen, auch Reisebüros. – Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten. – Das ÖV-Angebot wird reduziert. – Hotels bleiben offen.

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat sich der Bundesrat am Montagnachmittag dazu entschieden, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu verschärfen. «Wir müssen jetzt handeln, sofort», fordert Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga, jetzt müsse ein Ruck durch das Land gehen.

Der Bundesrat hat entschieden: Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Das bedeutet, dass alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe geschlossen werden. Die Massnahmen gelten vorläufig bis am 19. April. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Es gebe keine Alternative, als sich den neuen Regeln zu unterwerfen, sagt Gesundheitsminister Alain Berset: «Es geht darum, zu schützen. Die Schwachen, die Verletzlichen.»

Der Bundesrat dehnt die Grenzkontrollen auf Deutschland, Frankreich und Österreich aus. Weiter einreisen dürfen natürlich Schweizerinnen und Schweizer, die Durchreise durch die Schweiz ist ebenfalls gestattet, zudem Grenzgänger und Warentransporte, sagt Justiziministerin Karin Keller-Sutter, «Wir rufen Schweizerinnen und Schweizer im Ausland dazu auf, in die Schweiz zurückzukehren».

ÖV-Angebot wird reduziert

SBB und PostAuto reduzieren das Angebot ab dem 19. März 2020 schrittweise. Geplant ist, zuerst den nationalen und internationalen Fernverkehr, danach den Regionalverkehr auf der Schiene und am Schluss den Regionalverkehr auf der Strasse sowie den Ortsverkehr anzupassen.

Die Züge des Fernverkehrs verkehren ab Donnerstag schrittweise generell im Stunden- statt im Halbstundentakt. Die ersten und letzten Takt-Verbindungen sind nicht von Einschränkungen betroffen, da diese wichtig sind im Zusammenhang mit Schichtarbeiten und für die Erschliessung der Schweiz und ihrer Regionen. Nächtliche Zusatzverbindungen an den Wochenenden fallen ersatzlos aus.

Das öV-Angebot zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern wird stark reduziert. Züge des internationalen Fernverkehrs fahren noch bis an die Grenzbahnhöfe. Konkret bedeutet dies Folgendes:

  • EC-Züge Richtung Italien enden in Chiasso und Brig
  • ICE-Züge Richtung Deutschland enden in Basel SBB
  • EC-Züge Zürich–Stuttgart enden in Schaffhausen
  • TGV-Lyria-Züge enden in Basel SBB und Genève.

Durchgehende Züge über die Schweizer Grenze hinaus wird es bis am 19. April 2020 keine mehr geben.

Die Medienkonferenz des Bundesrats vom 16. März 2020 in voller Länge:

(TN)