Tourismuswelt

Bundesrat Alain Berset rät dazu, auf nicht dringliche Auslandsreisen zu verzichten. Bild: Screenshot SRF

Bundesrat rät von nicht dringlichen Auslandreisen ab

Am Freitagnachmittag hat der Bundesrat zahreiche Massnahmen angeordnet mit den Worten: «Die Lage ist ernst». Das sind die wichtigsten Punkte.

Der Bundesrat verschärft die Massnahmen gegen das Coronavirus massiv. «Die Massnahmen sind einschneidend, wir bekommen sie alle im Alltag zu spüren. Wir müssen diesen Weg nun gemeinsam gehen», sagt Bundespräsidentin Simoneta Sommaruga. Sie bittet die Bevölkerung darum, auf die Benutzung des öffentlichen Verkehrs möglichst zu verzichten. Die Arbeitgeber sollen kulant mit den Arbeitnehmenden sein.

Bundesrat Alain Berset rät dazu, auf nicht dringliche Auslandsreisen zu verzichten. Die WHO habe eine Pandemie ausgerufen, man könne sich nun in allen Regionen der Welt mit dem Virus anstecken. Auch appelliert er vehement an das Einhalten der Sicherheits- und Hygienevorschriften, wie das Social Distancing. Man solle so wenige Kontakte wie möglich mit seinen Mitmenschen haben, wie möglich.

Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind ab sofort verboten, das betrifft auch Fitnessclubs, Skistationen, Theater oder Kinos. Restaurants, Bars, Diskotheken dürfen offen bleiben, aber nur, wenn sich darin nicht mehr als 50 Personen aufhalten – Personal inbegriffen.

Gemäss Justizministerin Karin Keller-Sutter wird allen Personen aus Risikoregionen die Einreise in die Schweiz verweigert. Diese Massnahme sei gezielt und verhältnismässig. Die Einreise aus Italien sei grundsätzlich beschränkt.

Zehn Milliarden Franken für die Schweizer Wirtschaft

Wirtschaftsminister Guy Parmelin sagt: «Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahmen schwere Folgen für die Schweizer Wirtschaft haben werden». Oberstes Ziel sei aktuell, die Lohnfortzahlungen der Mitarbeitenden zu gewähren. Deshalb habe der Bundesrat beschlossen, zehn Milliarden Franken für die Schweizer Wirtschaft bereitzustellen. Zudem werden Gesuche für Kurzarbeit innerhalb eines Tages bearbeitet.

An Schulen, Hochschulen und anderen Ausbildungsstätten darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden. Für Grundschulen können die Kantone Betreuungsangebote vorsehen, um möglichst zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern betreut werden.

Der touristische Verkehr, Extrafahrten und Gruppenreisen werden bis mindestens 26. April 2020 abgesagt. Das Grundangebot des Öffentlichen Verkehrs bleibt erhalten.

(GWA)