Tourismuswelt

Nicht vergessen: Hände waschen! Bild: Curology

Schweizer unter Beobachtung, erweiterte Storno-Regelungen und eine SRV-Hotline

Die jüngsten Entwicklungen im Zuge der Corona-Krise: Mit Unterstützung der grössten Reiseunternehmen hilft der SRV seinen Mitgliedern mit einer Hotline. Schweizer Reisende befinden sich in einer Art zweiten Gruppe der Länder mit Gefahrenpotenzial. Flexible Reiseplanung ist angesagt.

Der SRV richtet eine Coronavirus-Helpline für Mitglieder ein

Der Schweizer Reise-Verband (SRV) wird aktuell mit Anfragen zum Coronavirus überhäuft, insbesondere juristische Anliegen und Fälle, und hat nun exklusiv für SRV-Mitglieder eine Helpline eingerichtet. Eine «SRV Corona Task Force», bestehend aus den CEOs der grössten Reiseunternehmen, hat das hierfür notwendige Zusatzbudget gesprochen. Die Anrufe auf der Helpline werden vorerst eine Woche lang von Rechtsanwalt Rolf Metz beantwortet; er steht für Auskünfte vom 9.–13. März von jeweils 14–17 Uhr unter einer designierten Telefonnummer, über welche die SRV-Mitglieder informiert wurden, zur Verfügung.

SBB helfen bei der Stosszeiten-Vermeidung

Nachdem der Bundesrat darauf hingewiesen hat, dass man zur Vermeidung einer Coronavirus-Infektion möglichst Stosszeiten vermeiden solle, gibt es viele Fragezeichen. Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), zu welchem auch die SBB gehört, hat klar festgehalten, dass die Empfehlungen des Bundes unterstützt werden, wobei der Fahrplan und die Transportpflicht weiterhin gelten.

Die öV-Branche setzt auf die Selbstverantwortung der Reisenden und auf die Flexibilität der Arbeitgeber, so wie dies das Bundesamt für Gesundheit (BAG) betont hat. Die Hauptverkehrszeit ist gemäss offizieller Definition an Werktagen morgens zwischen 6 und 9 Uhr sowie abends zwischen 16 und 19 Uhr. Natürlich bestehen je nach Strecke und je nach Zug grosse Unterschiede. Einen Überblick, wieviele Passagiere zu welcher Zeit auf welcher Strecke unterwegs sind, gibt ein Informationsvideo, welches unter diesem Link abrufbar ist.

Sind die arabischen Häfen offen oder nicht?

Am Sonntag gab Celebrity Cruises bekannt, dass die Reise der «Celebrity Constellation» bereits in Mumbai endet, also abgebrochen wird, da das Schiff nicht mehr in den Hafen von Dubai einlaufen dürfe. Ebenso wurde von Celebrity Cruises eine Reise durch den Suez-Kanal abgesagt, da die Häfen von Dubai und Abu Dhabi geschlossen hätten. Das Statement von Celebrity lautete wie folgt: «In addition to India closing all ports, we have just learned that the UAE is no longer allowing entry to cruise ships. We have therefore made the difficult decision to cancel the Constellation voyage of 4/1/20.»

Nun hat das Portal «Schiffe und Kreuzfahrten» bei AIDA Cruises und TUI Cruises nachgefragt, ob auch deren Reisen ab Dubai mit der AIDAprima bzw. der Mein Schiff 5 abgesagt sind. Und erhielt als Antwort, dass diese Reedereien bzw. Schiffe derzeit nicht betroffen sind.

Laut Informationen von TUI gelte das Verbot nur «für die Anmeldung neuer Kreuzfahrtanläufe oder Schiffe, die aus anderen Regionen in die Hoheitsgewässer einlaufen wollen». Die heute startende Reise der Mein Schiff 5 findet folglich statt. Das mag schön für die gebuchten Gäste sein, aber die Unklarheit und Volatilität der Behördenregelungen trägt leider nicht dazu bei, sich bei einer Kreuzfahrtbuchung aktuell restlos sicher zu fühlen. Klare Angaben der Dubai Port Authority gab es zumindest online nicht zu finden.

Moskau verhängt Quarantänepflicht - auch für Schweizer

Israel hat es vorgemacht und Einreisen von Personen aus «gefährdeten Ländern», darunter der Schweiz, mit einer Quarantänepflicht belegt, also praktisch den gesamten touristischen und geschäftlichen Verkehr mit diesen Ländern lahmgelegt, was auch die temporäre Einstellung des Flugbetriebs nach Israel zur Folge. Im Übrigen gilt dieselbe Regelung auch die die an Israel angrenzenden Palästinensischen Gebiete (= Reisende, die sich 14 Tage vor der Einreise ins Besetzte Palästinensische Gebiet in der Schweiz aufgehalten haben, werden einer 14-tägigen Quarantäne unterstellt, sei dies in einem privaten Haushalt oder in einer staatlichen Einrichtung).

Bereits wurde spekuliert, dass dies auch weitere Länder so umsetzen könnten. Wobei die Regelung unterschiedlich ausfallen kann: Während China, Südkorea, Iran und Italien aktuell mehr oder weniger weltweit geächtet sind, findet sich die Schweiz in einer Art zweiten Gruppe der Länder mit Gefahrenpotenzial.

Moskau (und nicht wie ursprünglich gemeldet ganz Russland) hat nun letzte Woche verkündet, dass wer aus einem Staat «mit ungünstiger Coronavirus-Lage» einreist verpflichtet ist, 14 Tage lang eine Selbstisolierung zu Hause zu garantieren - gleich wie Israel also. Somit ist eine Einreise ausser für Einheimische praktisch unmöglich. Betroffen sind Reisende aus folgenden Ländern: Schweiz, China, Südkorea, Iran, Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Grossbritannien, Norwegen und USA.

Ob diese auf städtischer Ebene auferlegte Massnahme überhaupt rechtens ist oder umgekehrt auch allenfalls auf das ganze Land ausgedehnt werden könnte, ist aktuell Gegenstand von Verhandlungen. Russland scheint bislang weitgehend von Coronavirus verschont geblieben zu sein mit aktuell lediglich sieben Fällen.

Uganda setzt Schweizer Bürger unter besondere Beobachtung

Uganda hat, wie zahlreiche weitere afrikanische Länder, derzeit noch keinen Coronavirus-Fall zu beklagen. Damit dies so bleibt, wurden die Einreisebestimmungen verschärft sowie grösseren Kongresse (Afrikanische Klimawoche und G77 Summit, welche im März in Kampala stattfinden sollten) abgesagt. Bislang wurden 765 Reisende, Ausländer wie Einheimische, unter Selbst-Quarantäne gestellt. Nun wird Einreisenden aus folgenden Ländern die Einreise verwehrt bzw. eine gezwungene Selbst-Quarantäne auferlegt: Italien, Iran, China, Südkorea, Frankreich, Deutschland und Spanien.

Einreisende aus der Schweiz, aus Norwegen, Schweden, den Niederlanden, Belgien, Grossbritannien, Indien und den USA werden unter spezielle Beobachtung gestellt, d.h. bei der Einreise sorgfältig untersucht und über bestimmte Prozeduren informiert, die im Krankheitsfall vor Ort zu befolgen sind.

Rhomberg erweitert die spezielle Stornoregelung

Rhomberg Reisen hat die bereits flexibler gestaltete Umbuchungs- und Stornoaktion nochmals angepasst. Die im Zeitraum 02.03. bis 18.04.2020 neu gebuchten Reisen können bis 14 Tage vor Abreise kostenlos umgebucht oder storniert werden. Dies gilt für ausgewählte Pauschalreisen ab Zürich, Memmingen und Bern nach Korsika sowie für alle Rhomberg-Destinationen ab St. Gallen-Altenrhein. Die Reise kann wie erwähnt bis 14 Tage vor Abreise, jedoch spätestens bis zum 31. Mai 2020 gratis umgebucht oder storniert werden. Für spätere Stornierungen gelten die Stornogebühren laut AGB. Die Umbuchungen erfolgen vorbehaltlich Verfügbarkeit und es gilt der Reisepreis der neu gebuchten Reise.

Neue Stornoregelungen von Costa und von Royal Caribbean

Aufgrund der aktuellen Situation gewährt Costa Kreuzfahrten gesonderte Stornierungsbedingungen für Neubuchungen: Im Zeitraum vom 5. März bis 30. April 2020 bietet Costa auf alle Einzel-Neubuchungen unabhängig vom gebuchten Tarif die kostenfreie Stornierung des Kreuzfahrtanteils bis zum 30. April bzw. einen Tag vor Abreise für Reisen im März und April 2020 an. (Nicht anwendbar auf die Weltreise und die Grand Cruises der Costa Luminosa).

Die «Cruise With Confidence»-Richtlinie der Royal Caribbean Group erlaubt es Gästen, ihre Kreuzfahrt von Royal Caribbean International, Celebrity Cruises oder Azamara bis zu 48 Stunden vor der Abfahrt zu stornieren. Gäste erhalten eine Gutschrift über den vollen Fahrpreis, die auf Fahrten nach Wahl im Jahr 2020 oder 2021 eingelöst werden können. Die Richtlinie gilt sowohl für neue als auch für bestehende Kreuzfahrtbuchungen. «Wenn sich die Umstände so schnell ändern wie in letzter Zeit, ist es gut zu wissen, dass man die Möglichkeit hat, den Urlaub auf ein anderes Mal zu verschieben», kommentiert Richard Fain (President & CEO Royal Caribbean Group).

Air Europa startet Kampagne «Flexible Reiseplanung»

Auch Air Europa wird in Sachen Coronavirus aktiv, mit der Kampagne «Flexible Reiseplanung». Demnach können Passagiere auf Routen im gesamten Streckennetz Rabatte bis zu 40% erzielen und Umbuchungen kostenlos vornehmen. Die Tarifangebote gelten für ab heute bis zum 16. März 2020 gekaufte Tickets, zu einer beliebigen nationalen, europäischen oder internationalen Destination. Die Flexibilisierung der Umbuchungsbedingungen greift für alle ab heute gekauften Tickets bis Ende des Monats und erlaubt so dem Passagier kostenlose Datumsänderungen vorzunehmen.

Österreichs Regierung legt Corona-Hilfpaket für Tourismuswirtschaft auf

Die österreichische Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hat ein Sonderbudget für die durch das Coronavirus geschädigte (Incoming-)Tourismuswirtschaft aufgelegt. Mit der Massnahme soll die Liquidität der Betriebe gesichert werden. Zum Massnahmenpaket gehört ein Haftungsrahmen von bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung, um von Umsatzeinbussen betroffenen Betrieben die Liquidät zu sichern.

Zum einen wird die Österreichische Hotel- und Tourismusbank den Betrieben Haftungen zur Verfügung stellen, damit diese bei ihren Banken Überbrückungsfinanzierungen aufnehmen können. Zusätzlich wird das Ministerium die üblicherweise für derartige Haftungsübernahmen anfallenden Kosten in diesen besonders gelagerten Fällen übernehmen. Durch den Entfall der Bearbeitungsgebühr (1%) und der Haftungsprovision (0,8%) werden die betroffenen Betriebe zusätzlich unterstützt. Zusätzlich wird das Ministerium die üblicherweise für derartige Haftungsübernahmen anfallenden Kosten in diesen besonders gelagerten Fällen übernehmen. Durch den Entfall der Bearbeitungsgebühr (1%) und der Haftungsprovision (0,8%) werden die betroffenen Betriebe zusätzlich unterstützt.

Diese Woche werden zudem Vertreter der Tourismus-Betriebe, der Österreich Werbung (ÖW) und der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank zu einem Runden Tisch zusammenkommen, um die aktuelle Lage auf nationaler und internationaler Ebene zu analysieren. Die zentrale Frage lautet dort laut österreichischen Medien, ob die 100 Millionen Euro zur Abwendung der schlimmsten Folgen reichen.

Entschlossenes, frühes Eingreifen hilft am meisten

Die Fülle und Tragweite der Massnahmen sind für die gesamte Wirtschaft bzw. für die Bevölkerung allgemein nur schwer verdaulich. Warum aber frühes und entschlossenes Eingreifen wesentlich ist, macht folgendes Video eines Epidemiologen der ETH Lausanne klar. Das Video ist ziemlich lang (22 Minuten) und in englischer Sprache, erklärt aber sachlich-nüchtern und präzise, wie sich die Virusbekämpfung von einer Eindämmung hin zu einer Abschwächung gewandelt hat, da ja die Verbreitung kaum mehr aufzuhalten ist.

(JCR)