Tourismuswelt

Die Coronavirus-Krise lähmt derzeit den weltweiten Tourismus. Bild: Adobe Stock

Flexible Stornos, Kurzarbeit und Hygiene-Offensive

Das sind die neusten Entwicklungen rund um die Coronavirus-Krise: Für Reisebüros öffnet sich ein möglicher Rettungsschirm, immer mehr Leistungsträger lockern die Annullationsbedingungen und die Flughafen-Aktien brechen ein.

Das sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit

Der Schweizer Reise-Verband (SRV) schlägt seinen Mitgliedern vor, nun in der aktuellen Buchungsflaute über Kurzarbeit nachzudenken. Diese soll die vorübergehenden Beschäftigungseinbrüche wegen des Coronavirus ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. «Je früher Sie als Arbeitgeber den Antrag stellen, desto schneller werden Entschädigungszahlungen geleistet», schreibt der SRV. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Arbeitsausfall macht mindestens 10% der Arbeitsstunden aus (setzt eine Arbeitszeitkontrolle voraus).
  • Der Arbeitsausfall ist voraussichtlich vorübergehend und durch die Kurzarbeit werden die Arbeitsplätze erhalten.
  • Der Arbeitsausfall wird nicht durch Umstände verursacht, die zum normalen Betriebsrisiko gehören. Das SECO erachtet das unerwartete Auftreten des Coronavirus und dessen Auswirkungen als nicht zum normalen Betriebsrisiko gehörend.

Die Kurzarbeit kann auch nur für einzelne Filialen, aber nicht für einzelne Mitarbeitende angemeldet werden. Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80% des anrechenbaren Verdienstausfalls. Voranmeldungen von Kurzarbeit müssen mindestens zehn Tage vor Beginn der Kurzarbeit schriftlich bei der zuständigen Kantonalen Amtsstelle eingereicht werden.

Tourismusverbände fordern schnelles Handeln

Gestern haben HotellerieSuisse und GastroSuisse, welche gemeinsam die Anliegen des Schweizer Incoming-Tourismus vertreten, am runden Tisch von Bundesrat Guy Parmelin teilgenommen. Wie massiv und anhaltend die Folgen des Coronavirus für den Tourismus sein werden, sei im Moment schwer abzuschätzen, schreibt der Schweizer Tourismus-Verband (STV). Dennoch berichten die Regionen von teils grossen Nachfrageeinbrüchen. Darum ist die Lage der Betriebe zunehmend als ernst einzustufen. Die grössten Schweizer Tourismusverbände forderten vom Bundesrat, dass stark betroffene KMU rasch und unbürokratisch unterstützt werden. Im Zentrum stehen dabei ein pragmatischer Ansatz bei der Kurzarbeit sowie die Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Anfangs nächster Woche sollten mögliche, konkrete Massnahmen des Bundesrats vorliegen.

Flughafen-Aktien tauchen

Flughafen-Aktien haben heute Freitag deutlich an Wert verloren. Der Flughafen Zürich sowie Aeroports de Paris verloren 3 Prozent, der Flughafen Wien 4,2 Prozent, Fraport 5,9 Prozent. Die Aktien des Flughafens Zürich fielen damit auf den niedrigsten Stand seit Oktober 2015 und Fraport auf das Niveau von Oktober 2016. Airport-Analysten gehen davon aus, das die Passagierzahlen auf Europas Flughäfen im März und April um 20 Prozent zurückgehen im Vergleich zum Vorjahr.

Noch mehr Airlines bieten flexible Stornobedingungen an

Emirates verzichtet seit dem 5. März und bis mindestens zum 31. März auf Umbuchungs- und Neuausstellungs-Gebühren, unabhängig des Reisedatums. Sollte es eine Differenz beim Tarif oder den anfallenden Taxen geben, wird diese belastet. Bei Änderungen muss der Waiver-Code «ROGW006 DUE COVID-19» angebracht werden.

Air Transat geht sogar noch weiter. Kostenlose Änderungen sind auf allen Buchungen vom 5. März bis zum 31. Oktober möglich, und dies bis zu 24 Stunden vor dem Abflug. Der geänderte Flug muss aber innerhalb eines Jahres erfolgen und bei einer Tarif- oder Taxendifferenz diese bezahlt werden. Von der flexiblen Regelung ausgenommen sind Gruppenbuchungen.

Bei Air Malta sieht es so aus: Wer seit dem 4. März gebucht hat (Tarifklassen «Go Light» und «Go Smart»), kann für 10 Euro pro Passagier und Segment umbuchen, wobei allfällige Preisdifferenzen belastet werden. Die Änderungswünsche müssen spätestens 30 Tage vor Abflug kommuniziert sein, ansonsten reguläre Ticketbedingungen zum Tragen kommen. Die Flüge müssen bis 31.12.2020 durchgeführt werden. Wer vor dem 4. März ein Ticket gebucht hat, profitiert von denselben Optionen - ausser wenn bereits eine Änderung am Ticket vorgenommen wurde.

Stornorecht gibt's auch bei Fähren

Wer in diesem Jahr mit der korsischen Reederei Corsica Sardinia Ferries in die Ferien fahren will, hat ab sofort die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach einer Buchung die Überfahrt kostenlos zu stornieren. Das gilt für alle Linien im Verkehr mit Korsika, Sardinien, Elba, Mallorca und Sizilien. Die zeitweise Änderung der Stornobedingungen ist seit dem 3. März 2020 in Kraft und gilt «bis zur Rückkehr der Normalität». Eine nachträgliche Anwendung auf bereits gebuchte Tickets ist nicht möglich. Stornierungswünsche sind an rueckerstattungen@corsicaferries.com zu richten. Mit einem umfangreichen Massnahmenpaket zur Optimierung der Hygiene in den Terminals und an Bord der Schiffe hat das Unternehmen zusätzlich auf die veränderte Situation reagiert. Wichtig: Restriktionen im Fährverkehr auf den Linien der Corsica Sardinia Ferries gibt es keine.

Die Luxusreederei Seabourn lockert ebenfalls die Stornobedingungen. Alle Buchungen bis am 30. April 2020 können bis 30 Tage vor Reisebeginn storniert werden. Wer annulliert erhält ein Guthaben, das bis 90 Tage nach dem geplanten Reiseantritt wiederum für eine Seabourn-Buchung eingesetzt werden kann.

Gebeco reagiert mit erleichterten Storno- und Umbuchungsbedingungen und setzt für alle Neubuchungen die bis am 30. April 2020 mit Abreise im Jahr 2020 getätigt werden, die geltenden Stornobedingungen bis 60 Tage vor Abreise aus. Die gelockerten Storno- und Umbuchungsbedingungen gelten für alle Gebeco Reisen mit Ausnahme von Erlebnis-Kreuzfahrten und Flügen zu Sonderbedingungen.

Neuer EDA-Reisehinweis für Iran

Viele Fluggesellschaften haben ihre Flüge in den Iran eingestellt. Es muss damit gerechnet werden, dass weitere Fluggesellschaften ihre Flüge in den Iran einstellen werden, schreibt das EDA und ergänzt neuerdings: «Wenn Sie eine Ausreise auf dem Landweg in Betracht ziehen, erkundigen Sie sich bei den Botschaften der Transit- und Zielländer, ob die Grenzen geöffnet sind und über die Einreisebestimmungen für Personen und Fahrzeuge. Über Vorbereitung und Durchführung einer Reise entscheidet der/die Reisende in Eigenverantwortung.»

Hygiene-Offensive bei Seilbahnen

Die Engelberger Brunni-Bahnen setzen auf zusätzliche Hygienemassnahmen. So würden etwa Handläufe und Toiletten mehrmals täglich desinfiziert und in allen Gäste-Toiletten stünden Desinfektionsmittel-Spender zur Verfügung. Zudem reduzieren die Brunni-Bahnen die maximale Passagierzahl in den Kabinen von 65 auf 30 Personen. Die Schilthornbahn hat Gesichtsmasken an Lager und ist darauf vorbereitet, sollte sich die Lage verschlimmern. Im Engadiner Skigebiet Corvatsch wurde Zahl der Mitarbeitenden, die die Anlagen desinfizieren, erhöht. Dabei würden vor allem Touchpoints, mit welchen die Gäste besonders oft in Kontakt kommen, laufend behandelt.

Fiji möchte verschont bleiben

Das Südseeparadies Fiji ist bislang noch vom Coronavirus verschont. Als Vorsichtsmassnahme hat die fijianische Regierung seit dem 28. Februar 2020 Reisebeschränkungen für alle Ausländer ausgesprochen. Wer bis 14 Tage vor seiner geplanten Einreise in Fiji China (Hong Kong ausgenommen!), Italien, Iran oder Südkorea bereist hat, darf nicht einreisen. Passagiere, die in Singapur, Tokio oder Hong Kong im Transit umsteigen, sind nicht betroffen, müssen aber jeweils die Einreisebedingungen und Hinweise zum Transit für die jeweiligen Länder beachten. Die Regierung in Fiji arbeitet eng mit allen internationalen Fluggesellschaften zusammen, um sicherzustellen, dass Reisende, die unter die o.a. Beschränkungen fallen, an ihrem internationalen Abflugort bereits erst gar nicht einchecken dürfen. Darüber hinaus müssen seit dem 28. Februar 2020 alle Kreuzfahrtschiffe, die in fijianische Gewässer einlaufen, in den Häfen Lautoka und Suva anlegen, wo alle Passagiere an Bord einer medizinischen Überprüfung und die zurückgelegten Reiserouten überprüft werden.

(JCR/GWA)